Hausverfügung

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Im Abschlussbericht des 2. Untersuchungsausschusses (18/6700) ist eine Hausverfügung des Direktors zur Einrichtung eines Ausschusssekretariats angesprochen. Bitte senden sie mir alle Hausverfügungen zu, die sich seit September 2013 mit der Einrichtung, Auflösung und Organisation von Ausschusssekretariaten und ähnlichen Gremiengeschäftsstellen befassen, zu.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. April 2017
  • Frist
    30. Mai 2017
  • Ein:e Follower:in
Mohammed Al Sharkey
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Abschlussberi…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
Hausverfügung [#21195]
Datum
26. April 2017 16:24
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Abschlussbericht des 2. Untersuchungsausschusses (18/6700) ist eine Hausverfügung des Direktors zur Einrichtung eines Ausschusssekretariats angesprochen. Bitte senden sie mir alle Hausverfügungen zu, die sich seit September 2013 mit der Einrichtung, Auflösung und Organisation von Ausschusssekretariaten und ähnlichen Gremiengeschäftsstellen befassen, zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Mohammed Al Sharkey <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey

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Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-103/2017 I von II Sehr geehrter Herr Al Sha…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-103/2017 I von II
Datum
23. Mai 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Al Sharkey, das als Anlage beigefügten Dokumente übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Weitere Dateien folgen in einer separaten E-Mail Mit freundlichen Grüßen