Hausverkäufe durch die HWG

Anfrage an: Stadt Halle (Saale)

eine Tabelle der von der HWG seit ihres Bestehens verkauften Häuser nebst Eckdaten (Wohnfläche, Grundstücksgröße, Jahresmiete usw.) und Verkaufspreisen,
die Vorschrift, nach der Zuschläge verteilt und Hausverkäufe abgewickelt werden,
Protokolle bisheriger Verkaufsverfahren.

Hintergrund: Die HWG ist derzeit dabei, das Haus zu veräußern, das wir bewohnen. Wir würden als Mieter gerne selbst kaufen, jedoch haben Firmen und Personen, die regelmäßig bei der HWG mitbieten und kaufen einen Informationsvorsprung gegenüber Mietern, die nur einmal ihr bewohntes Haus kaufen wollen. Wir würden gerne erfahren, wie bestimmt wird, wer den Zuschlag erhält, beispielsweise wie bei ähnlich hohen Höchstgeboten vorgegangen wird, ob Mieter bevorzugt werden, ob stadtpolitische Erwägungen eine Rolle spielen (bevorzugter Verkauf an Hallenser oder kleine oder regionale Unternehmen).
Wir sind uns nicht sicher, ob wir einen Auskunftsanspruch direkt gegenüber der HWG haben, deswegen stellen wir die Anfrage an die Stadt Halle als alleinigen Gesellschafter der HWG.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Januar 2018
  • Frist
    13. Februar 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: e…
An Stadt Halle (Saale) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hausverkäufe durch die HWG [#26067]
Datum
10. Januar 2018 11:21
An
Stadt Halle (Saale)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Tabelle der von der HWG seit ihres Bestehens verkauften Häuser nebst Eckdaten (Wohnfläche, Grundstücksgröße, Jahresmiete usw.) und Verkaufspreisen, die Vorschrift, nach der Zuschläge verteilt und Hausverkäufe abgewickelt werden, Protokolle bisheriger Verkaufsverfahren. Hintergrund: Die HWG ist derzeit dabei, das Haus zu veräußern, das wir bewohnen. Wir würden als Mieter gerne selbst kaufen, jedoch haben Firmen und Personen, die regelmäßig bei der HWG mitbieten und kaufen einen Informationsvorsprung gegenüber Mietern, die nur einmal ihr bewohntes Haus kaufen wollen. Wir würden gerne erfahren, wie bestimmt wird, wer den Zuschlag erhält, beispielsweise wie bei ähnlich hohen Höchstgeboten vorgegangen wird, ob Mieter bevorzugt werden, ob stadtpolitische Erwägungen eine Rolle spielen (bevorzugter Verkauf an Hallenser oder kleine oder regionale Unternehmen). Wir sind uns nicht sicher, ob wir einen Auskunftsanspruch direkt gegenüber der HWG haben, deswegen stellen wir die Anfrage an die Stadt Halle als alleinigen Gesellschafter der HWG.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Halle (Saale)
Sehr geehrtAntragsteller/in für die Bearbeitung des Anliegens benötigen wir einen direkten Ansprechpartner mit Kon…
Von
Stadt Halle (Saale)
Betreff
Hausverkäufe durch die HWG [#26067]
Datum
5. Februar 2018 15:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in für die Bearbeitung des Anliegens benötigen wir einen direkten Ansprechpartner mit Kontaktdaten – wir empfehlen die Kontaktmöglichkeiten auf www.halle.de zu nutzen. Anträge nach dem Informationszugangsgesetz Land Sachsen-Anhalt können von jedermann gestellt werden. Da die Informationen gebührenpflichtig sind ist für die Auskunft der Name des Antragstellers mit einer zustellfähigen Anschrift Grundlage des Antrages. Ein Bescheid oder ein Verwaltungsakt, der eine Vergünstigung oder Belastung enthält, kann nur gegenüber einer natürlichen oder juristischen Person erlassen werden. Dieses Portal "Frag den Staat" hat zwar einen Betreiber, dieser ist jedoch nicht Urheber der konkreten Anfrage und somit auch nicht Adressat des Gebührenbescheides. Der Antragsteller möchte seinen Antrag bitte an die Stadt Halle (Saale) richten (Informationen zum Prozedere auf www.halle.de)<http://www.halle.de)>. Stadt Halle (Saale)