Haydnstraße Freinsheim VZ267 und VZ283-30

Die konkreten Beweggründe und die konkrete gesetzliche Grundlage, welche die dauerhafte Aufstellung der Verkehrszeichen 283-30, sowie 267 und das damit verbundene Einfahrts- und Halteverbot in der Haydnstraße in Freinsheim rechtfertigen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Mai 2022
  • Frist
    11. Juni 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die konkreten …
An Verbandsgemeindeverwaltung Freinsheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Haydnstraße Freinsheim VZ267 und VZ283-30 [#248551]
Datum
8. Mai 2022 13:59
An
Verbandsgemeindeverwaltung Freinsheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die konkreten Beweggründe und die konkrete gesetzliche Grundlage, welche die dauerhafte Aufstellung der Verkehrszeichen 283-30, sowie 267 und das damit verbundene Einfahrts- und Halteverbot in der Haydnstraße in Freinsheim rechtfertigen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248551 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248551/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Verbandsgemeindeverwaltung Freinsheim
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage bzgl. der Beschilderung in der Haydenstraße in der Stadt Fre…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Freinsheim
Betreff
AW: Haydnstraße Freinsheim VZ267 und VZ283-30 [#248551]
Datum
9. Mai 2022 14:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage bzgl. der Beschilderung in der Haydenstraße in der Stadt Freinsheim ist bei uns eingegangen. Nachfolgend können wir Ihnen folgendes mitteilen. Die Anordnung des Haltverbotes (VZ 283) in der Haydenstraße erfolgte am 09.04.2019, da es im Bereich der Haydenstraße zu Verkehrsproblemen durch beidseitig parkende Fahrzeuge gekommen ist und eine Restfahrbahnbreite nicht gegeben war. Die Anordnung einer Einbahnstraße (VZ 220) mit der entsprechenden Beschilderung Verbot der Einfahrt (VZ 267) erfolgte am 26.01.2022. In diesem Zusammenhang wurde das bestehende Haltverbot der Fahrtrichtung angepasst. Die Anordnung der Einbahnstraße ist nicht von Dauer sondern lediglich bis zum 30.11.2022 erfolgt. Als Begründung für die vorübergehende Anordnung der Einbahnstraße steht die Ermittlung der tatsächlichen Verkehrsbelastung in den Straßen "Richard-Wagner-Straße, Franz-Liszt-Straße und Schubertstraße". Die Anordnung war erforderlich, um den Durchgangsverkehr in Richtung Ortsumgehung von der Stadtmitte her zu unterbinden. Die Anordnung erfolgte unter vorheriger Anhörung der Polizei und des Straßenbaulastträgers. Mit den vorstehenden Informationen kommen wir der Informationspflicht inform einer einfachen schriftlichen Auskunft nach. Insofern Sie Akteneinsicht erlangen möchten wird Ihnen diese gewährt. Hierzu vereinbaren Sie bitte einen entsprechenden Termin zur Einsichtnahme in unseren Geschäftsräumen. Mit freundlichen Grüßen