HCH-Belastungen durch Merck in Südhessen

Alle eventuell vorhandenen Unterlagen, beispielsweise Gutachten, Stellungnahmen, Schriftwechsel, Berichte, Einschätzungen, Anmerkungen, Kommentare und Verträge betreffend die durch die Merck KGaA verursachten HCH-Belastungen in Südhessen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Dezember 2021
  • Frist
    26. Januar 2022
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Maximilian Henning
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle eventuel…
An Regierungspräsidium Darmstadt Details
Von
Maximilian Henning
Betreff
HCH-Belastungen durch Merck in Südhessen [#236168]
Datum
24. Dezember 2021 10:20
An
Regierungspräsidium Darmstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle eventuell vorhandenen Unterlagen, beispielsweise Gutachten, Stellungnahmen, Schriftwechsel, Berichte, Einschätzungen, Anmerkungen, Kommentare und Verträge betreffend die durch die Merck KGaA verursachten HCH-Belastungen in Südhessen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 236168 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236168/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Maximilian Henning << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Maximilian Henning
Regierungspräsidium Darmstadt
Ihre Anfrage nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG); HCH-Belastungen durch die Firma Merck KGaA in Sü…
Von
Regierungspräsidium Darmstadt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG); HCH-Belastungen durch die Firma Merck KGaA in Südhessen [#236168]
Datum
30. Dezember 2021 18:50
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Henning, Ihre E-Mail vom 24. Dezember 2021 wurde an mich zur Koordinierung der Antwort weitergeleitet. Ihre Anfrage interpretiere ich als einen Antrag im Sinne des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG). Das Aktenzeichen lautet RPDA - Dez. IV/Da 43.1-67 u 04.01/1-2021/46. Nach Auskunft meines für den Bodenschutz zuständigen Dezernates IV/Da 41.5 sind sehr umfangreiche Unterlagen zu der von Ihnen angefragten Thematik vorhanden. Nach Möglichkeit werden Anfragen - wie von Ihnen angestrebt - kostenfrei beantwortet, da das Regierungspräsidium Darmstadt es als Aufgabe sieht, zu informieren. Allerdings ist eine schnelle und kostenfreie Beantwortung nicht immer möglich. Dies gilt insbesondere für Anträge, welche offen formuliert wurden und daher für die Behörde sehr zeitaufwendig sind. Zudem besteht bei manchen der nicht näher erläuterten Anfragen die Befürchtung, dass die eigentlich gesuchte Information an anderer Stelle enthalten ist bzw. vielleicht aufgrund der Detailfülle vom Antragsteller nicht wahrgenommen wird. In solchen Fällen werden die Antragsteller vorab informiert und gebeten Ihren Antrag zu konkretisieren. Gibt es einen Aspekt, welcher Sie besonders interessiert oder haben Sie konkrete Fragen, welche Sie beantwortet haben möchten? Für Rückfragen kontaktieren Sie mich bitte. Ich wünsche Ihnen einen guten Jahreswechsel! Mit freundlichen Grüßen
Maximilian Henning
AW: Ihre Anfrage nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG); HCH-Belastungen durch die Firma Merck KGaA i…
An Regierungspräsidium Darmstadt Details
Von
Maximilian Henning
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG); HCH-Belastungen durch die Firma Merck KGaA in Südhessen [#236168]
Datum
30. Dezember 2021 20:44
An
Regierungspräsidium Darmstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe mich zu diesem Thema bereits bei den relevanten Archiven (Hessisches Hauptstaatsarchiv, Staatsarchiv Darmstadt, Stadtarchiv Weiterstadt) informiert, alle in diesen Archiven öffentlich verfügbaren Unterlagen können deshalb gerne aus meiner Anfrage herausgenommen werden. Sollten Unterlagen bei Ihrer Behörde vorliegen, die in diesen Archiven nicht öffentlich oder gar nicht verfügbar sind, wäre ich an diesen Unterlagen interessiert. Das wären z.B. folgende Unterlagen: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=v9678214&icomefrom=search Ansonsten würde mich Korrespondenz zwischen dem Regierungspräsidum Darmstadt und der Firma Merck zu diesem Thema oder Abschätzungen zu Gesundheitsfolgen der verursachten HCH-Belastungen interessieren. Dabei erkläre ich mich mit der Schwärzung personenbezogener Daten Dritter einverstanden. Ich habe volles Verständnis für Ihren Wunsch nach Konkretisierung und hoffe, ich konnte diesem entgegenkommen. Lassen Sie mich gerne wissen, falls ich mein Anliegen weiter spezifizieren soll. Erneut vielen Dank und Ihnen ebenfalls einen schönen Jahreswechsel, << Adresse entfernt >> Anfragenr: 236168 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236168/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Maximilian Henning << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Regierungspräsidium Darmstadt
Ihre Anfrage nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG); HCH-Belastungen durch die Firma Merck KGaA in Sü…
Von
Regierungspräsidium Darmstadt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG); HCH-Belastungen durch die Firma Merck KGaA in Südhessen [#236168]
Datum
24. Januar 2022 18:14
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Henning, entschuldigen Sie die Pause in der Kommunikation. Die vorhandenen Unterlagen wurden erstgesichtet und zusammengestellt. Aufgrund des umfangreichen Akteninhalts hat dies länger gedauert. Die Behördenakten zu Ihrer Fragestellung werden teilweise seit über 30 Jahren geführt und umfassen über 4 Laufende Meter Papierakten sowie (die seit einigen Jahren geführten) digitalen Akten mit umfangreichem Inhalt. Vorsorglich teile Ihnen daher mit, dass die Frist von einem Monat für die Erteilung der begehrten Informationen nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 HUIG - um einen Monat - auf insgesamt zwei Monate verlängert wird. Sie erhalten in den nächsten Tagen eine weitere E-Mail in dem die in meiner Behörde geführten bodenschutzrechtlichen Verfahren beschrieben werden. Mit freundlichen Grüßen
Regierungspräsidium Darmstadt
Ihre Anfrage nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG); HCH-Belastungen durch die Firma Merck KGaA in Sü…
Von
Regierungspräsidium Darmstadt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG); HCH-Belastungen durch die Firma Merck KGaA in Südhessen [#236168]
Datum
18. März 2022 18:39
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Henning, in Ihrem Antrag baten Sie um Übersendung aller eventuell vorhandenen Unterlagen, beispielsweise Gutachten, Stellungnahmen, Schriftwechsel, Berichte, Einschätzungen, Anmerkungen, Kommentare und Verträge betreffend die durch die Merck KGaA verursachten HCH-Belastungen in Südhessen. Im Hinblick auf den umfangreichen Aktenbestand möchte ich Sie nochmals bitten, Ihre Anfrage zu konkretisieren. Momentan ist der Antragsgegenstand zu unbestimmt und großmaschig gestellt. Das zuständige Bodenschutzdezernat beantwortet gerne Ihre Fragen bzw. hilft Ihnen die Anfrage zu konkretisieren. Für einen Gesprächstermin z. B. über Skype nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf. Bezug nehmend auf meine E-Mail vom 24. Januar 2021 möchte ich Ihnen einen Überblick der bei meiner Behörde geführten beiden bodenschutzrechtlichen Verfahren der Firma Merck KGaA (nachfolgend Firma Merck) geben. A. Merck Darmstadt (Aktenzeichen 2023) Historie: Im Rahmen der Umweltverwaltungsreform in Hessen ging die Zuständigkeit für die Firma von der Wissenschaftsstadt Darmstadt auf das Regierungspräsidium Darmstadt über. 2003 nahm eine Arbeitsgruppe (AG) aus Vertretern meiner Behörde, der Firma Merck und eines Ingenieur-Büros für die systematische Bearbeitung der Boden- und Grundwasserkontaminationen die Arbeit auf. Die in der AG getroffenen Vereinbarungen werden bis heute in Protokollen festgehalten. Die AG hat dazu beigetragen, dass die notwendigen Maßnahmen umgesetzt (und, in der Regel zeitintensive Verwaltungsstreitverfahren) vermieden werden konnten. Nach langjährigen Vorarbeiten wurde im Jahr 2010 ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Firma und dem Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Darmstadt geschlossen. Dieser Vertrag regelt die erforderlichen bodenschutzrechtlichen Pflichten der Firma Merck. Die Firma kommt seitdem ihrer Verpflichtungen nach. Die AG tagt weiterhin 1-2 Mal pro Jahr. Entstehung der schädlichen Bodenveränderungen (SBV): Die Firma Merck bezog das Gelände in der Frankfurter Straße 250 im Jahr 1903. Die SBV sind insbesondere durch die Herstellung des Pflanzenschutzmittels "Lindan" unter den damaligen Produktionsbedingungen Anfang des letzten Jahrhunderts in Unkenntnis über Schadstoffeigenschaften und durch Kriegseinwirkungen entstanden. Hierbei haben sich die Schadstoffe über die ungesättigte Bodenzone in die gesättigte Bodenzone und Grundwasser - zunächst in den 1. Grundwasserleiter und später in den 2. Grundwasserleiter ausgebreitet. Im Anschluss haben sich die Schadstoffe über den Grundwasserpfad in den Grundwasserabstrom verlagert und haben damit das Werksgelände verlassen. Die derzeit bekannte Ausdehnung der Schadstofffahne im Grundwasser nach Südwesten beträgt über 1,5 km (etwa bis zur kommunalen Kläranlage der Stadt Darmstadt und darüber hinaus). Sanierungsmaßnahmen: 1. Bodensanierung durch Bautätigkeiten auf dem Werksgelände: Unter der Voraussetzung, dass im 1. Grundwasserleiter der Abstrom des mit Schadstoffen belasteten Grundwassers an der Grundstücksgrenze über eine Sicherungsgalerie (22 Förderbrunnen) verhindert wird, kann die Sanierung des Bodens an die betrieblichen Abläufe angepasst werden. Sanierungen des Bodens können bei einem laufenden Betrieb grundsätzlich nur dann durchgeführt werden, wenn es die betrieblichen Abläufe zulassen. Das bedeutet, dass ein Eingriff in den Boden häufig nur dann erfolgen kann, wenn ein Gebäude zurückgebaut wird. Eine Stilllegung von Produktionsanlagen, um Verunreinigungen im Boden zu sanieren, ist in der Regel nicht verhältnismäßig. Bei jeglichen Eingriffen in die Bausubstanz, die mit Eingriffen in den Boden verbunden sind, z. B. beim Rückbau von Gebäuden, wird durch Merck eine historische Recherche durchgeführt. Bei einem konkreten Verdacht auf eine schädliche Bodenveränderung (SBV) wird das RPDA unmittelbar eingebunden. Bei Bedarf finden im Anschluss abgestimmte Sanierungsmaßnahmen im Baufeld statt. 2. Grundwassersanierung auf dem Werksgelände: Auf dem Werksgelände wird das Grundwasser im 1. und 2. Grundwasserleiter über zahlreiche Förderbrunnen hydraulisch gefasst und nach einer Vorbehandlung u. a. für HCH in der Zentralen Abwasserbehandlungsanlage (ZABA) aufbereitet, bevor es in den Darmbach abgeleitet wird. Darüber hinaus wird das belastete Grundwasser auch über die Brauchwasserbrunnen gefördert, welches ebenfalls der ZABA zugeführt wird. Die Einleitung des belasteten Grundwassers in die ZABA wird mittels eines wasserrechtlichen Genehmigungsbescheides, in dem Grenzwerte festgelegt sind, geregelt. Jährlich werden rund 0,9 Mio. Kubikmeter Grundwasser gefördert und aufbereitet. 3. Grundwassersanierung im Grundwasserabstrom: Im 1. Grundwasserleiter wird der Abstrom des mit Schadstoffen belasteten Grundwassers an der Grundstücksgrenze über eine Sicherungsgalerie (22 Förderbrunnen) verhindert. Das geförderte Grundwasser wird nach einer Vorbehandlung u. a. für HCH über die ZABA dem Darmbach zugeführt. a. Grundwasserabstrom im 1. Grundwasserleiter: Im 1. Grundwasserleiter wird der Grundwasserabstrom auf einer Länge von ca. 1,5 km regelmäßig mit einem Monitoring überwacht. Hier hatten die Schadstoffe das Werksgelände über den Grundwasserpfad verlassen. Es handelt sich insofern um den Abstrom im Bereich der Werksdeponie (Sickerwasser), zu einem Zeitpunkt als diese noch nicht gesichert war. Bezüglich dieser Abstromfahne sind weitere Maßnahmen in Planung. b. Grundwasserabstrom im 2. Grundwasserleiter: Weiterhin werden derzeit Maßnahmen im weiteren Grundwasserabstrom umgesetzt. Die Schadstofffahne im 2. Grundwasserleiter reicht bis zur Gräfenhäuser Straße und darüber hinaus. In einem ersten Schritt wurden mehrere Sanierungsbrunnen im Bereich des Werksgeländes und im Bereich der Otto-Röhm-Straße / Wöhlerweg niedergebracht. Das geförderte belastete Grundwasser wird ebenfalls in die ZABA eingeleitet. Für die Fahne des 2. Grundwasserleiters ist eine biologische Sanierung geplant. Erste Laborversuche verliefen vielversprechend. Zunächst müssen jedoch weitere Untersuchungen zur Eingrenzung der Schadstofffahne durchgeführt werden, um die Planung einer Sanierungsmaßnahme umsetzen zu können. 4. Grundwasserüberwachung Das Grundwasser auf dem Werksgelände und im Abstrom wird einem fortlaufenden Monitoring unterzogen. Veränderungen werden in Jahresberichten beschrieben und bewertet und Maßnahmen vorgeschlagen. Sanierungsdauer: Die Sanierungsmaßnahmen werden regelmäßig angepasst und optimiert. Ein Ende der Sanierung/Sicherung ist derzeit noch offen. Überwachung: In den jährlich vorgelegten umfangreichen Jahresberichten sind die einzelnen Sanierungsmaßnahmen auf dem Werksgelände und im Grundwasserabstrom detailliert beschrieben und bewertet. Bei Einzelmaßnahmen wird der jeweilige Sanierungsabschlussbericht von der Behörde geprüft und bewertet. Zusammenfassung Inhalt Akte 2023: Ein Abstrom von mit Schadstoffen belastetem Grundwasser von dem Werksgelände in den Grundwasserstrom ist heute nicht mehr möglich, da das gesamte Werksgelände hydraulisch gesichert ist. Die Schadstofffahne im 1. Grundwasserleiter wird regelmäßig überwacht. Bei Auffälligkeiten erfolgt die Umsetzung von Maßnahmen. Die Schadstofffahne im 2. Grundwasserleiter im weiteren Abstrom wird aktuell eingegrenzt. Hierzu werden weitere Grundwassermessstellen niedergebracht. Die Schadstoffsituation im Grundwasser hat sich insbesondere im Grundwasserabstrom durch die seit vielen Jahren laufenden Maßnahmen nachweislich zum Positiven geändert. Bei Baumaßnahmen werden vorhandene schädliche Bodenveränderungen saniert und die belasteten Böden entfernt und ordnungsgemäß entsorgt. Umfang der Akte 2023: Die geführte Behördenakte ist nach fast zwanzigjähriger Bearbeitung mit ca. 2,50 laufenden Meter (lfdm.) sehr umfangreich. Neben der seit 2019 geführten elektronischen Akte liegen in Papierform 20 Ordner mit Schriftverkehr (1,60 lfdm.) und 13 Gutachtenboxen (0,90 lfdm.) vor. Die Akte enthält neben Betriebsgeheimnisse und/oder Geschäftsgeheimnissen, Urheberrechten auch personenbezogene Daten welche vor einer Einsicht zu prüfen wären. B. Merck Gernsheim (Aktenzeichen 5035) Historie: Durch die hydraulische Sicherung des Werksgeländes ist es heute ausgeschlossen, dass Schadstoffe das Werksgelände über den Pfad des Grundwassers verlassen können. Unter dieser Voraussetzung kann die Sanierung des Bodens an die betrieblichen Abläufe angepasst werden. Die behördliche Überwachung besteht aus Besprechungen, Ortsterminen und Zustimmungen nach dem Bodenschutzrecht für Sanierungsmaßnahmen im Boden und im Grundwasser. Entstehung der Altlasten: Im Zusammenhang mit der Herstellung des Pflanzenschutzmittels "Lindan" kam es ab den 1930er Jahren auf dem Betriebsgelände von Merck und auf angrenzenden Flächen der Gemarkung Gernsheim zu Verunreinigungen des Bodens mit Hexachlorcyclohexan (HCH). Die damals angefallenen Rückstände der Lindan-Produktion - insbesondere das Isomer Gamma-HCH - wurden zum Teil in sog. Flözen im Boden flächig eingelagert. Es existierten ursprünglich zehn dieser Flöze. Wichtig zu wissen ist, dass die Rückstände aus der Produktion - deren Gefährlichkeit zum damaligen Zeitpunkt noch nicht bekannt war - ein idealer Baustoff darstellten und daher auf dem Werksgelände auch als solcher eingesetzt wurde. Die sich auf dem Werksgelände befindlichen Flöze wurden mit Bescheiden des Regierungspräsidiums aus den Jahren 1991 und 1992 als Altlast festgestellt. Nicht Bestandteil der Altlastenerklärung ist das Flöz 8, welches im Rahmen einer genehmigten Baumaßnahme am Rheinufer entstand. Sanierungsmaßnahmen: 1. Bodensanierung durch Bautätigkeiten auf dem Werksgelände: Sanierungen des Bodens können bei einem laufenden Betrieb grundsätzlich nur dann durchgeführt werden, wenn es die betrieblichen Abläufe zulassen. Das bedeutet, dass ein Eingriff in den Boden häufig nur dann erfolgen kann, wenn ein Gebäude zurückgebaut wird. Eine Stilllegung von Produktionsanlagen, um Verunreinigungen im Boden zu sanieren, ist in der Regel nicht verhältnismäßig. Bei einem Abbruch von Produktionsanlagen erfolgt eine Bodenuntersuchung und -bewertung. Bei Sanierungsbedarf werden die weiteren Schritte von der Behörde mit der Firma abgestimmt. 2. Hydraulische Sicherung des Werkgeländes: Wie oben ausgeführt wird das belastete Grundwasser über mehrere Sanierungsbrunnen, die das Werksgelände vollständig abdecken, abgeschöpft. Schadstoffe können dadurch das Werksgelände nicht mehr verlassen. Die Überwachung des im Grundwasser eingetretenen Schadens erfolgt über zahlreiche Grundwassermessstellen (Grundwassermonitoring). Jährlich werden 3,1 Mio. Kubikmeter Grundwasser gefördert und aufbereitet. Das zuvor - in einer eigens dafür errichteten Vorbehandlungsanlage mit Aktivkohlefiltern - aufbereitete Grundwasser wird anschließend der werkseigenen Kläranlage zugeleitet und anschließend in den Rhein abgeschlagen. Einzuhaltende Grenzwerte wurden mittels einer wasserrechtlichen Genehmigung festgelegt. Rheinnahe Brunnen zur Grundwasserstandsregulierung (sog. "HESA-Brunnen") sorgen dafür, dass bei hohen Rheinwasserständen ein möglicher Grundwassereinstau der Flöze vermieden wird, oder zumindest minimiert wird. 3. Flöze auf dem Werksgelände: Die Flöze liegen überwiegend unterhalb von Gebäuden. In der Vergangenheit wurden bereits zahlreiche Flöze saniert oder teilsaniert. Aktuell finden die Sanierungen / Teilsanierungen der Flöze 1 und 6 auf dem Werksgelände statt. Auch andere Flöze wurden und werden, wenn es die betrieblichen Möglichkeiten zulassen (Rückbau von Gebäuden) saniert. Der Flöz 8, welcher sich unmittelbar am Rheinufer und damit außerhalb des Werksgeländes befindet, wurde in den letzten Jahren aufwendig und über einen Zeitraum von annähernd 10 Jahren zurückgebaut und die Schadstoffe wurden ordnungsgemäß entsorgt. Sanierungsdauer: Ein Ende der Sanierung/Sicherung ist derzeit noch offen. Überwachung: In den jährlich vorgelegten umfangreichen Jahresberichten sind die einzelnen Sanierungsmaßnahmen auf dem Werksgelände detailliert beschrieben und bewertet. Ggfls. Werden weitere Maßnahmen zur Optimierung der Sanierung vorgeschlagen. Bei Einzelmaßnahmen wird der jeweilige Sanierungsabschlussbericht von der Behörde geprüft und bewertet. Zusammenfassung Inhalt Akte 5035: Durch die hydraulische Sicherung des Werksgeländes ist es heute ausgeschlossen, dass Schadstoffe das Werksgelände über den Pfad des Grundwassers verlassen können. Das belastete Grundwasser wird gefördert, aufbereitet und fachgerecht abgeleitet. Andere Schutzgüter sind nicht betroffen. Bei Baumaßnahmen werden schädliche Bodenveränderungen saniert und die belasteten Böden entfernt und ordnungsgemäß entsorgt. Umfang der Akte 5035: Die geführte Behördenakte ist nach über dreißigjähriger Bearbeitung mit ca. 1,70 laufenden Meter (lfdm.) sehr umfangreich. Neben der seit 2019 geführten elektronischen Akte liegen in Papierform 12 Ordner mit Schriftverkehr (0,95 lfdm.) und 11 Gutachtenboxen (0,75 lfdm.) vor. Die Akte enthält neben Betriebsgeheimnisse und/oder Geschäftsgeheimnissen, Urheberrechten auch personenbezogene Daten welche vor einer Einsicht zu prüfen wären. Mit freundlichen Grüßen
Maximilian Henning
AW: Ihre Anfrage nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG); HCH-Belastungen durch die Firma Merck KGaA i…
An Regierungspräsidium Darmstadt Details
Von
Maximilian Henning
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG); HCH-Belastungen durch die Firma Merck KGaA in Südhessen [#236168]
Datum
21. März 2022 09:45
An
Regierungspräsidium Darmstadt
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr << Anrede >> vielen Dank erstmal für Ihre ausführlichen Antworten auf meine Anfrage. Von allen Behörden, an die ich bisher IFG-Anfragen gestellt habe, kommuniziert Ihre zweifellos am besten. Das weiß ich sehr zu schätzen. Wir können sehr gerne im Verlauf der Woche telefonieren. Schlagen Sie mir dafür gerne eine Zeit vor, ich bin relativ flexibel. Als Grundlage für unser Gespräch: Meine bevorzugte Lösung wäre, auch um die Arbeit auf Ihrer Seite zu verringern, die Akteneinsicht. Ich werde allerdings erst im Juli wieder in Darmstadt sein, von daher besteht von meiner Seite aus kein direkter Druck auf sofortige Bearbeitung der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 236168 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236168/
Regierungspräsidium Darmstadt
Ihre Anfrage nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG); HCH-Belastungen durch die Firma Merck KGaA in Sü…
Von
Regierungspräsidium Darmstadt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG); HCH-Belastungen durch die Firma Merck KGaA in Südhessen [#236168]
Datum
23. März 2022 10:55
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Henning, der aktenkundigste Sachbearbeiter in dieser Angelegenheit ist diese Woche Abwesend. Daher würde ich gerne das Gespräch auf die nächste Woche - oder einen für Sie günstigeren Zeitpunkt - verlegen. Von meiner Seite ist geplant das Gespräch mit 4 Teilnehmern über Skype<https://support.microsoft.com/de-de/office/teilnehmen-an-einer-skype-for-business-besprechung-mit-der-skype-besprechungs-app-skype-for-business-web-app-4828ad18-ed21-422a-a870-94d676d4b72a> zu führen. Die Teilnehmer wären Sie, zwei Sachbearbeiter des Altlastendezernates sowie ich wegen möglicher Fragen zur Koordination/Bereitstellung der Unterlagen. Für die Terminfindung schlage ich folgende Abfrage vor: https://terminplaner4.dfn.de/wXcAWMgqJSuHtziR Mit freundlichen Grüßen
Maximilian Henning
AW: Ihre Anfrage nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG); HCH-Belastungen durch die Firma Merck KGaA i…
An Regierungspräsidium Darmstadt Details
Von
Maximilian Henning
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG); HCH-Belastungen durch die Firma Merck KGaA in Südhessen [#236168]
Datum
29. März 2022 01:14
An
Regierungspräsidium Darmstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte entschuldigen Sie meine verspätete Antwort. Für mich würden Donnerstag und Freitag für ein Gespräch sehr gut passen, das habe ich auch beim Terminplaner angegeben. Sollten sich bei Ihnen inzwischen andere Termine ergeben haben, können wir auch gerne zu einem anderen Ihnen passenden Termin telefonieren. Vielen Dank noch einmal für Bearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 236168 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236168/

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Von
Regierungspräsidium Darmstadt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG); HCH-Belastungen durch die Firma Merck KGaA in Südhessen [#236168]
Datum
29. März 2022 17:49
Status
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Sehr geehrter Herr Henning, vielen Dank für die Abstimmung in der Umfrage. Der Gesprächstermin findet am Donnerstag den 31.03.2022 um 10 Uhr über Skype statt. Sofern Sie über eine Skype-Lizenz verfügen, verwenden Sie bitte diesen Link: An Skype-Besprechung teilnehmen <https://meet.hessen.de/rpda.hessen.de/claudia.fellechner/DKWNF88L> Falls Sie Schwierigkeiten bei der Teilnahme haben oder die Web-App benutzen möchten, verwenden Sie bitte diesen Link: bitte Skype Web App ausprobieren <https://meet.hessen.de/rpda.hessen.de/claudia.fellechner/DKWNF88L?sl=1> Wenn Sie per Telefon teilnehmen möchten wählen Sie bitte in Deutschland die Telefonnummern +49 699 0738 9933 oder +49 228 9293 9064. Die Konferenzkennung lautet 693221566. Mit freundlichen Grüßen