Heets / neo Sticks

Ich wollte wissen, wie Heets oder neo Sticks zu behandeln sind, wenn man diese in einem EU-Land erwirbt und nach Deutschland einführen will. Einige Aussagen im Internet meinen, dass diese wie Zigaretten gewertet werden. Andere hingehen meinen, dass diese als Pfeifentabak (1kg pro Person) gewertet werden. Auch sind Informationslücken im Zusammenhang mit Pfeifentabak mit Aluminium-Hülle (Heets) und ohne so eine Hülle (neoSticks) vorhanden. Dadurch, dass an den Heets und NeoSticks (Pfeifentabak) als Bezeichnung auf dem Kontrollkleber (klein rosa/grün mit dem Adlerwappen) aufgeführt ist. Ich wollte mir sicher gehen, bevor ich zu viel Kg bzw zu viele Stangen mitnehme und Probleme habe mit den Zollfahndern. Eine kleine Frage hätte ich noch. Dadurch, dass ich auf der Seite (fragdenstaat.de) gelesen habe, dass Sie bestätigen, dass man 166,7 Packung (ca 17 Stangen) mitnehmen darf, ob ich dem nachgehen darf und vor keiner Zollkontrolle Angst haben muss?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. April 2022
  • Frist
    31. Mai 2022
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Emre Manav
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich wollte wissen…
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
Emre Manav
Betreff
Heets / neo Sticks [#247348]
Datum
26. April 2022 23:59
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich wollte wissen, wie Heets oder neo Sticks zu behandeln sind, wenn man diese in einem EU-Land erwirbt und nach Deutschland einführen will. Einige Aussagen im Internet meinen, dass diese wie Zigaretten gewertet werden. Andere hingehen meinen, dass diese als Pfeifentabak (1kg pro Person) gewertet werden. Auch sind Informationslücken im Zusammenhang mit Pfeifentabak mit Aluminium-Hülle (Heets) und ohne so eine Hülle (neoSticks) vorhanden. Dadurch, dass an den Heets und NeoSticks (Pfeifentabak) als Bezeichnung auf dem Kontrollkleber (klein rosa/grün mit dem Adlerwappen) aufgeführt ist. Ich wollte mir sicher gehen, bevor ich zu viel Kg bzw zu viele Stangen mitnehme und Probleme habe mit den Zollfahndern. Eine kleine Frage hätte ich noch. Dadurch, dass ich auf der Seite (fragdenstaat.de) gelesen habe, dass Sie bestätigen, dass man 166,7 Packung (ca 17 Stangen) mitnehmen darf, ob ich dem nachgehen darf und vor keiner Zollkontrolle Angst haben muss?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Emre Manav Anfragenr: 247348 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247348/ Postanschrift Emre Manav << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Emre Manav
Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist bei der Zentralen Auskunft der Generalzolldirektion eingegangen u…
Von
Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
Betreff
Re: [Ticket#2022042703000781] WG: GN WG: [EXTERN]Heets / neo Sticks [#247348]
Datum
27. April 2022 11:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist bei der Zentralen Auskunft der Generalzolldirektion eingegangen und unter der Ticketnummer 2022042703000781 registriert. Bei Rückfragen geben Sie bitte diese Ticketnummer an. Sie erhalten in Kürze weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, mit Inkrafttreten des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes (TabStMoG) sind ab dem 01…
Von
Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
Betreff
Re: [Ticket#2022042703000781] WG: GN WG: [EXTERN]Heets / neo Sticks [#247348]
Datum
28. April 2022 12:46
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Inkrafttreten des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes (TabStMoG) sind ab dem 01.01.2022 neue Regelungen hinsichtlich der Einfuhr von Heets getroffen worden. Heets und vergleichbare Produkte werden tabaksteuerrechtlich als „erhitzter Tabak“ bezeichnet. Es gelten die nachfolgenden Bestimmungen bei der Einfuhr aus anderen EU-Staaten: Sie können für Ihren persönlichen Bedarf grundsätzlich aus jedem Mitgliedstaat der EU -ausgenommen Sondergebiete (wie z.B. den Kanaren) - Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitbringen. Manchmal werden allerdings Waren in so großen Mengen mitgebracht, dass eine rein private Verwendung zweifelhaft erscheinen muss. Für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Tabakwaren wurden deshalb nachstehende Richtmengen festgelegt, bis zu denen eine Verwendung zu privaten Zwecken angenommen wird: Bis zu einer Menge von  ---800 Stück Zigaretten UND ---800 Stück Heets UND ---400 Stück Zigarillos UND ---200 Stück Zigarren (Zigarillos sind Zigarren mit einem Stückgewicht bis 3 Gramm) UND ---1 Kilogramm Rauchtabak  geht man, wenn es keine gegenteiligen Anhaltspunkte gibt, davon aus, dass die Tabakwaren für den privaten Ge- und Verbrauch bestimmt sind. Privater Ge- bzw. Verbrauch bedeutet, die Tabakwaren dürfen weder als Geschenk noch im Auftrag für Dritte mitgebracht werden, sondern diesen ausschließlich dem eigenen Verzehr. Sie können sich also zum eigenen Ge- bzw. Verbrauch 800 Stück Heets aus anderen EU-Staaten mitbringen. Anders sieht es aus, wenn die Heets aus Drittländer (Nicht-EU-Staaten) kommen. Bei der direkten Einreise aus einem Drittland (Nicht-EU-Staaten) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: Bei der Einreise aus Drittländern oder Drittgebieten (wie z. B. den Kanarischen Inseln), werden für die Anwendung der Reisefreimenge und die ggf. notwendige Versteuerung Heets wie Rauchtabak behandelt. Bei der Einfuhr aus einem Drittland oder auch von den Kanarischen Inseln gelten Heets also IMMER als Rauchtabak.  Daher gilt: -für Heets, eine Reisefreimenge von 250 Gramm Rauchtabak pro Person. Hier muss man also immer schauen, welchen Tabakgehalt haben die Heets (dies sollte eigentlich auf den Packungen angegeben sein – entspricht in der Regel je nach Sorte ca. 35 bis 41 Kleinverkaufspackungen). Sofern Sie mindestens 17 Jahre alt sind, können Sie also z.B. ---200 Zigaretten oder ---100 Zigarillos oder ---50 Zigarren oder ---250 Gramm Rauchtabak (hierzu zählt auch „erhitzter Tabak, wie z.B. Heets“) oder ---eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren einfuhrabgabenfrei aus Drittländern oder Sondergebiete (wie z.B. den Kanaren) nach Deutschland für den privaten Bedarf (hier kann man Heets auch als Geschenk für Dritte mitbringen) steuerfrei einführen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, begründen diese keine Rechtsansprüche. Mit freundlichen Grüßen