Hegepläne Rather See

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- die letzten drei Hegepläne des Rather Sees
- Bescheide über die Verhängung von Bußgeldern, die im Zusammenhang mit der Hegepflicht am Rather See stehen
- sonstige Schreiben und Bescheide, die die Hegepflicht am Rather See betreffen

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. Mai 2021
  • Frist
    16. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
Marc Michalsky
Marc Michalsky
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Untere Naturschutzbehörde Köln Details
Von
Marc Michalsky
Betreff
Hegepläne Rather See [#220074]
Datum
9. Mai 2021 13:02
An
Untere Naturschutzbehörde Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die letzten drei Hegepläne des Rather Sees - Bescheide über die Verhängung von Bußgeldern, die im Zusammenhang mit der Hegepflicht am Rather See stehen - sonstige Schreiben und Bescheide, die die Hegepflicht am Rather See betreffen Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Marc Michalsky Anfragenr: 220074 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220074/ Postanschrift Marc Michalsky << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Untere Naturschutzbehörde Köln
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist im Postfach des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes eingegangen und…
Von
Untere Naturschutzbehörde Köln
Betreff
Automatische Antwort: Hegepläne Rather See [#220074]
Datum
9. Mai 2021 13:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist im Postfach des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes eingegangen und wird an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet, die Ihre Mail schnellstmöglich bearbeitet. Die ist eine automatisch generierte Mail. Mit freundlichen Grüßen
Untere Naturschutzbehörde Köln
Sehr geehrter Herr Michalsky, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt ist in dieser …
Von
Untere Naturschutzbehörde Köln
Betreff
AW: Hegepläne Rather See [#220074]
Datum
28. Mai 2021 10:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Michalsky, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt ist in dieser Angelegenheit nicht zuständig. Ich habe Ihre Anfrage an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Marc Michalsky
Marc Michalsky
Hallo << Anrede >> leider habe ich noch keine Antwort des Amts für Landschaftspflege und Grünflächen …
An Untere Naturschutzbehörde Köln Details
Von
Marc Michalsky
Betreff
AW: Hegepläne Rather See [#220074]
Datum
1. August 2021 18:42
An
Untere Naturschutzbehörde Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo << Anrede >> leider habe ich noch keine Antwort des Amts für Landschaftspflege und Grünflächen erhalten. Könnten Sie bitte noch einmal nachfragen? Mit freundlichen Grüßen Marc Michalsky Anfragenr: 220074 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220074/
Untere Naturschutzbehörde Köln
Sehr geehrter Herr Michalsky, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt ist in dieser A…
Von
Untere Naturschutzbehörde Köln
Betreff
AW: Hegepläne Rather See [#220074]
Datum
3. August 2021 09:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Michalsky, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt ist in dieser Angelegenheit weiterhin nicht zuständig. Bitte richten Sie Ihre Anfrage an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (<<E-Mail-Adresse>>). Ich leite Ihre Nachricht ebenfalls weiter. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Untere Naturschutzbehörde Köln
Sehr geehrter Herr Michalsky, Ihre unten angehängte Anfrage beantworte ich wie folgt: Zu Frage 1.) Es gibt keine…
Von
Untere Naturschutzbehörde Köln
Betreff
Hegepläne Rather See
Datum
3. August 2021 14:09
Status
Sehr geehrter Herr Michalsky, Ihre unten angehängte Anfrage beantworte ich wie folgt: Zu Frage 1.) Es gibt keine Hegepläne zum Rather See. Zu Frage 2.) Es sind keine Bußgeldverfahren durchgeführt worden. Zu Frage 3.) Nach Auswertung der Fanglisten über einen Zeitraum von 5 Jahren (2020 bis 2024) werden unter Beteiligung des Fischereiberaters und der unteren Naturschutzbehörde die durchzuführenden Besatzmaßnahmen festgelegt. Mit freundlichen Grüßen