Heilpraktikergesetz

Die Erörterung bezüglich der Abschaffung des Heilpraktikergesetzes,
aus der hervorgeht, wieso trotz des Wegfalls der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers (nämlich: finanzielle Benachteiligung bestimmter Minderheiten) und trotz der lächerlich einfachen Umgehbarkeit (nämlich: durch ein Spenden-System) und trotz des völlig vernachlässigten Patientschutzes (nota bene: die meisten Heilpraktiker sind trotz ordentlicher Zulassung auch nicht wirksamer als die Ärzte) das Gesetz nicht einfach im Schnellverfahren wie §103 StGB abgeschafft wurde, zumal der Böhmermann trotz sicherlich fehlender Bestallung als Arzt oder Heilpraktiker anti-depressiv und damit Leiden lindernd wirken dürfte.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. November 2019
  • Frist
    28. Dezember 2019
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Arne Wörner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Erörter…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Arne Wörner
Betreff
Heilpraktikergesetz [#170996]
Datum
25. November 2019 16:18
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Erörterung bezüglich der Abschaffung des Heilpraktikergesetzes, aus der hervorgeht, wieso trotz des Wegfalls der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers (nämlich: finanzielle Benachteiligung bestimmter Minderheiten) und trotz der lächerlich einfachen Umgehbarkeit (nämlich: durch ein Spenden-System) und trotz des völlig vernachlässigten Patientschutzes (nota bene: die meisten Heilpraktiker sind trotz ordentlicher Zulassung auch nicht wirksamer als die Ärzte) das Gesetz nicht einfach im Schnellverfahren wie §103 StGB abgeschafft wurde, zumal der Böhmermann trotz sicherlich fehlender Bestallung als Arzt oder Heilpraktiker anti-depressiv und damit Leiden lindernd wirken dürfte.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner Anfragenr: 170996 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170996 Postanschrift Arne Wörner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Wörner, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Email. Mit freundliche…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Heilpraktikergesetz [#170996]
Datum
26. November 2019 09:20
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Wörner, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Email. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Az.: 53-04/472 Ihr Antrag nach IFG vom 25. November 2019 [...] Ihr Antrag wird abgelehnt. Nach §3 Nr. 3b IFG beste…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Via
Briefpost
Betreff
Az.: 53-04/472 Ihr Antrag nach IFG vom 25. November 2019
Datum
4. Dezember 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
220,4 KB
[...] Ihr Antrag wird abgelehnt. Nach §3 Nr. 3b IFG besteht u. a. dann kein Anspruch auf Informationszugang, wenn und solange die Beratungen von Behörden beeinträchtigt werden. [...] eines Rechtsgutachtens zum Heilpraktikerrecht öffentlich ausgeschrieben. [...]