Heimatschutz / territoriale Reserve

Hiermit bitte ich um Auskunft über "Konzeption der Reserve" bezugnehmend auf den Begriff des "inneren Notstands" und anderen Bedrohungsszenarien und die Arbeitspapiere zu dieser innerdeutschen Einsatzmöglichkeiten im Rahmen der gesamtstaatliche Sicherheitsvorsorge.

Des weiteren bitte ich um Bekanntgabe der Stationierungsorte mit Truppenstärke dieser "Landeskommandos", "Bezirks- und Kreisverbindungskommandos" bzw. "Stützpunkte für zivil-militärische Zusammenarbeit" und den Fortschritt der geplanten Aufstellug dieser Reservisten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Juli 2012
  • Frist
    10. August 2012
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Heimatschutz / territoriale Reserve
Datum
9. Juli 2012 13:54
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Hiermit bitte ich um Auskunft über "Konzeption der Reserve" bezugnehmend auf den Begriff des "inneren Notstands" und anderen Bedrohungsszenarien und die Arbeitspapiere zu dieser innerdeutschen Einsatzmöglichkeiten im Rahmen der gesamtstaatliche Sicherheitsvorsorge. Des weiteren bitte ich um Bekanntgabe der Stationierungsorte mit Truppenstärke dieser "Landeskommandos", "Bezirks- und Kreisverbindungskommandos" bzw. "Stützpunkte für zivil-militärische Zusammenarbeit" und den Fortschritt der geplanten Aufstellug dieser Reservisten.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Verteidigung
Sehr geehrter Herr << Name removed >>, für Ihr Interesse an der Konzeption der Reserve danke ich Ihne…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Heimatschutz / territoriale Reserve
Datum
24. Juli 2012 14:59
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrter Herr << Name removed >>, für Ihr Interesse an der Konzeption der Reserve danke ich Ihnen. Mit Ihrem Schreiben vom 09. Juli 2012 beantragen Sie unter Berufung auf § 1 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Aktenauskunft zur Konzeption der Reserve mit Bezug auf den Begriff des "inneren Notstands" und anderen Bedrohungsszenarien und die Arbeitspapiere zu dieser innerdeutschen Einsatzmöglichkeiten im Rahmen der gesamtstaatliche Sicherheitsvorsorge. Des weiteren bitten Sie um Bekanntgabe der Stationierungsorte mit Truppenstärke dieser "Landeskommandos", "Bezirks- und Kreisverbindungskommandos" bzw. "Stützpunkte für Zivil-Militärische Zusammenarbeit" und den Fortschritt der geplanten Aufstellung dieser Reservisten. Zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung: Der Begriff "innerer Notstand" wird in der Konzeption der Reserve im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland genutzt. Auf Artikel 87 a Abs. 4 und 91 des Grundgesetzes weise ich hin. Andere Bedrohungsszenarien beziehen sich auf Einsätze der Bundeswehr im Sinne des Artikel 87 a des Grundgesetzes. Arbeitspapiere hierzu existieren nicht. Die Stationierungsorte der Landeskommandos und Stützpunkte der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit sind in der Broschüre zur Stationierung der Bundeswehr in Deutschland mit Datum Oktober 2011 bekannt gegeben worden. Diese Broschüre steht mit dem Internetauftritt der Bundeswehr (www.bundeswehr.de) öffentlich zur Verfügung. Die von Ihnen gewünschte spezielle Information befindet sich auf der Seite 134 dieser Broschüre. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass an dieser Stelle keine Angaben über Personalstärken einzelner Dienststellen der Bundeswehr gemacht werden können. Bezirks- und Kreisverbindungskommandos befinden sich bei allen kommunalen Kreis- bzw. Bezirksverwaltungen flächendeckend in der Bundesrepublik Deutschland und bestehen aus jeweils 12 Reservistinnen oder Reservisten.