Heimatüberführung von deutschen Kriegstoten aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland

Merkblatt/Richtlinien zur Vorgehensweise bei Heimatüberführungen von deutschen Kriegstoten aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland für die Angehörigen, da nach den geltenden Kriegsgräberabkommen die Überführung von deutschen Kriegstoten der Zustimmung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland bedarf.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Februar 2018
  • Frist
    23. März 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Merkblatt/Richtl…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
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Betreff
Heimatüberführung von deutschen Kriegstoten aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland [#26634]
Datum
17. Februar 2018 19:17
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Merkblatt/Richtlinien zur Vorgehensweise bei Heimatüberführungen von deutschen Kriegstoten aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland für die Angehörigen, da nach den geltenden Kriegsgräberabkommen die Überführung von deutschen Kriegstoten der Zustimmung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland bedarf.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz DG3-0760/148*10
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz DG3-0760/148*10
Datum
23. Februar 2018 10:29
Status
Anfrage abgeschlossen

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AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz DG3-0760/148*10 [#26634] Sehr geehrt<< Anrede >> herz…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz DG3-0760/148*10 [#26634]
Datum
26. Februar 2018 18:09
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für die schnelle Beantwortung meiner IFG-Anfrage und der Übersendung des Merkblatts. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26634 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>