Heimaufsicht

bitte teilen Sie mir die Funktionsweise der Heimaufsicht im Kreise Unna mit.
Ebenso, was die Aufgaben sind, wann die Einrichtungen, wie, warum ... etc. kontrolliert werden.

Also zum Beispiel:
Wie wird eine Einrichtung kontrolliert? Offen, anonym,...? Was wird kontrolliert?
Wann wird kontrolliert? Im Sinne: Routineuntersuchung und << Adresse entfernt >> oder (nur) auf "Verlangen"? Bleibt der/diejenige anonym (wenn ja, nur auf Nachfrage oder ganz generell, immer?), der eine oder mehrere Einrichtungen meldet?
Wann sind triftige Gründe, das man die Heimaufsicht benötigt?
Reichen da Inklusionsmaßnahmen, die nicht individuell zugeschnitten sind - also, in dem Fall aus- statt einschließen (in Bezug auf Teil der Gesellschaft werden) oder muss es dort zu schwerwiegenderen Verdachtsmomenten kommen? Wenn ja, was wäre denn welche?

Übr zusätzliche, weiterführende Auskünfte würde ich mich ebenfalls freuen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Januar 2019
  • Frist
    9. Februar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Unna Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Heimaufsicht [#35592]
Datum
7. Januar 2019 01:22
An
Kommunalverwaltung Unna
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte teilen Sie mir die Funktionsweise der Heimaufsicht im Kreise Unna mit. Ebenso, was die Aufgaben sind, wann die Einrichtungen, wie, warum ... etc. kontrolliert werden. Also zum Beispiel: Wie wird eine Einrichtung kontrolliert? Offen, anonym,...? Was wird kontrolliert? Wann wird kontrolliert? Im Sinne: Routineuntersuchung und / oder (nur) auf "Verlangen"? Bleibt der/diejenige anonym (wenn ja, nur auf Nachfrage oder ganz generell, immer?), der eine oder mehrere Einrichtungen meldet? Wann sind triftige Gründe, das man die Heimaufsicht benötigt? Reichen da Inklusionsmaßnahmen, die nicht individuell zugeschnitten sind - also, in dem Fall aus- statt einschließen (in Bezug auf Teil der Gesellschaft werden) oder muss es dort zu schwerwiegenderen Verdachtsmomenten kommen? Wenn ja, was wäre denn welche? Übr zusätzliche, weiterführende Auskünfte würde ich mich ebenfalls freuen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Unna
Sehr geehrtAntragsteller/in für die Heimaufsicht im Rahmen der Jugendhilfe (SGB VIII) für den Kreis Unna ist das …
Von
Kommunalverwaltung Unna
Betreff
WG: Heimaufsicht [#35592]
Datum
7. Januar 2019 11:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in für die Heimaufsicht im Rahmen der Jugendhilfe (SGB VIII) für den Kreis Unna ist das Landesjugendamt in Münster zuständig. Nähere Informationen finden sie auf der Internetseite des LWL unter "Schutz von Kindern und Jugendlichen in Heimen und sonstigen betreuten Wohnformen". Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Gilt dies auch bei Wohnformen im Bereich d…
An Kommunalverwaltung Unna Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Heimaufsicht [#35592]
Datum
7. Januar 2019 14:52
An
Kommunalverwaltung Unna
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Gilt dies auch bei Wohnformen im Bereich der Erwachsenenbetreuung? Wer wäre dann der Ansprechpartner? Falls da differenziert wird, würde ich gerne die Antwort bezugnehmend auf: psych. Kranke Abhängigkeitserkrankungen und Behinderte wissen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35592 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Unna
Sehr geehrtAntragsteller/in bezüglich dieses Personenkreises ist der Kreis Unna (Heimaufsicht) oder die Abteilung…
Von
Kommunalverwaltung Unna
Betreff
AW: WG: Heimaufsicht [#35592]
Datum
7. Januar 2019 16:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in bezüglich dieses Personenkreises ist der Kreis Unna (Heimaufsicht) oder die Abteilung Soziales beim Landschaftsverband zuständig. Mit freundlichen grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Antwort. Könnten Sie die jeweilige Personengruppe der jeweil…
An Kommunalverwaltung Unna Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Heimaufsicht [#35592]
Datum
7. Januar 2019 23:00
An
Kommunalverwaltung Unna
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Antwort. Könnten Sie die jeweilige Personengruppe der jeweiligen zuständigen zuordnen? Das würde meine Anfrage beantworten. Besten Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35592 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Unna
Sehr geehrtAntragsteller/in ich empfehle ihnen sich zunächst mit dem Kreis Unna (Kreisverwaltung) in Verbindung z…
Von
Kommunalverwaltung Unna
Betreff
AW: WG: Heimaufsicht [#35592]
Datum
8. Januar 2019 07:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich empfehle ihnen sich zunächst mit dem Kreis Unna (Kreisverwaltung) in Verbindung zu setzen. Sie handelt auch als Behörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG). Im Internet finden sie unter dem Stichwort "Heimaufsicht" mehrere Ansprechpartnerinnen. Zuständig für das Stadtgebiet Unna ist Frau Annette Schlüter, erreichbar unter der Telefonnummer 02303/273350. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Antwort. Leider hilft mir das bei der bisherigen Anfrage nic…
An Kommunalverwaltung Unna Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Heimaufsicht [#35592]
Datum
8. Januar 2019 13:13
An
Kommunalverwaltung Unna
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Antwort. Leider hilft mir das bei der bisherigen Anfrage nicht weiter und auch nicht hinsichtlich, ob die Beschwerde anonym bleibt, was wann wie (...) gemacht - sowohl gegenüber demjenigen, der/die sich beschwert als auch gegenüber der Einrichtung. Diese Infos hätte ich gerne vorhabt gehabt bevor ich mich in Verbindung setze. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35592 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Heimaufsicht“ [#35592] [#35592]
Datum
19. Januar 2019 22:59
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https:<< Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >>fragdenstaat.de<< Adresse entfernt >>a<< Adresse entfernt >>35592<< Adresse entfernt >>auth<< Adresse entfernt >>be384e4d4e77d60e5867fdab171db0bd42412abb<< Adresse entfernt >> Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die fehlenden Information einen beruhigenden Effekt auf den << Adresse entfernt >> die antragsstellende Person haben, wäre sinnvoll, diese grundlegenden vorab zu erklären, was aber bisher nicht geschehen ist und nun sogar abgelehnt wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 35592.pdf Anfragenr: 35592 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 19.01.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Heimaufsicht“ [#35592] [#35592]
Datum
21. Januar 2019 09:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 19.01.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https:<< Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >>www.ldi.nrw.de<< Adresse entfernt >>metanavi_Datenschutzerklaerung<< Adresse entfernt >>Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr an die Stadt Unna gerichteter Antrag vom 7.1.2019 (fragdenstaat # 35592) [#35592] Sehr geehrte Damen und H…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr an die Stadt Unna gerichteter Antrag vom 7.1.2019 (fragdenstaat # 35592) [#35592]
Datum
6. Februar 2019 23:32
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort und die Erklärungen. Leider entspricht das nicht meinem Wunsch das über die Plattform von fragdenstaat.de in ausschließlich elektronischer Form zu klären. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35592 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>