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Heinrich Böll Stiftung- Projektfinanzierung

Welche Projekte der Heinrich Böll Stiftung wurden zwischen 2016 und 2018 in << Adresse entfernt >> und den palästinensischen Gebieten (Westjordanland und Gaza) durch das Bundesministerium für Umwelt finanziert? Bitte die Projekte nach ihrem Anfangsjahr, ggf. Endjahr, Budget, lokalen zivilgesellschaftlichen Partnern aufschlüsseln. Bitte hinweisen, ob die Gelder frei verwendet werden können oder projektbezogen sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Mai 2019
  • Frist
    12. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
Darja Feldman
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Proj…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Darja Feldman
Betreff
Heinrich Böll Stiftung- Projektfinanzierung [#138156]
Datum
7. Mai 2019 15:42
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Projekte der Heinrich Böll Stiftung wurden zwischen 2016 und 2018 in Israel und den palästinensischen Gebieten (Westjordanland und Gaza) durch das Bundesministerium für Umwelt finanziert? Bitte die Projekte nach ihrem Anfangsjahr, ggf. Endjahr, Budget, lokalen zivilgesellschaftlichen Partnern aufschlüsseln. Bitte hinweisen, ob die Gelder frei verwendet werden können oder projektbezogen sind. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Darja Feldman <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Darja Feldman << Adresse entfernt >>
Darja Feldman
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Heinrich Böll Stiftung- Projektfinanzier…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Darja Feldman
Betreff
AW: Heinrich Böll Stiftung- Projektfinanzierung [#138156]
Datum
18. Juni 2019 15:25
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Heinrich Böll Stiftung- Projektfinanzierung“ vom 07.05.2019 (#138156) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Darja Feldman Anfragenr: 138156 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Feldman, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat in der Zeit …
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Heinrich Böll Stiftung- Projektfinanzierung [#138156]
Datum
19. Juni 2019 13:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Feldman, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat in der Zeit zwischen 2016 und 2018 keine Projekte der Heinrich-Böll-Stiftung in << Adresse entfernt >> und den palästinensischen Gebieten (Westjordanland und Gaza) finanziell unterstützt. Ich bedanke mich für Ihre Anfrage. Mit freundlichen Grüßen