Heizkostenverordnung 1981, 2009 und 2021
die Reduzierung des Energiebedarfs für Heizung und Warmwasserbereitung ist eine vordringliche Aufgabe zur Erreichung der hohen Klimaziele. Gleichzeitig ist dies ein Weg zur Kostenreduzierung.
Im Rahmen der Prüfung erhaltener Betriebskostenabrechnungen beschäftige ich mich intensiv mit der Heizkostenverordnung (HKVO). Hier habe ich Unverständlichkeiten und Widersprüche festgestellt, die ich mit den verfügbaren Informationen nicht auflösen kann. Im INTERNET gefundene Kommentare werfen zusätzliche Fragen auf.
Ich bitte Sie daher, mir die Begründungen der Bundesregierung für die Fassungen 1981, 2009 und 2021 der HKVO – darin besonders aber nicht ausschließlich § 9 – möglichst als pdf-Dateien zur Verfügung zu stellen. Soweit Fachgremien im Vorfeld des jeweiligen Verordnungserlasses einbezogen waren, bitte ich auch um die entsprechenden Niederschriften. Ich gehe davon aus, dass sich daraus keine Kosten für mich ergeben.
Ergebnis der Anfrage
Diese Anfrage habe ich aus Kostengründen zurückgezogen.
Mit Schreiben vom 25. 01. 2022 vom Bundeskanzleramt - Referat 131 - wurde mir u.a. mitgeteilt: "[...]Zudem weise ich darauf hin, dass je nach Arbeitsaufwand für die Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage Kosten entstehen können.[,,,]" Meinem Antrag auf Kostenfreistellung wurde mit Schreiben vom 02. 02. 2022 leider nicht entsprochen und auf eine Gebührenspanne von 15,00 bis 125,00 € verwiesen. Diesen hatte ich damit begründet, dass die Heizkostenverordnung - besonders im § 9 - viele Unverständlichkeiten und Widersprüche enthält, zu deren Ausräumung ich einen Vorschlag mit einer Petition an den Deutschen Bundestag einreichen will, also gesellschaftliches Interesse betroffen ist. Zur Untersetzung
dieses Vorschlags wollte ich auch auf die mir bisher nicht bekannten und auch nicht im INTERNET gefundenen Begründungen der jetzigen Regelungen eingehen.
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
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Datum23. Januar 2022
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26. Februar 2022
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