Heizkostenverordnung 1981, 2009 und 2021

Anfrage an: Bundeskanzleramt

die Reduzierung des Energiebedarfs für Heizung und Warmwasserbereitung ist eine vordringliche Aufgabe zur Erreichung der hohen Klimaziele. Gleichzeitig ist dies ein Weg zur Kostenreduzierung.
Im Rahmen der Prüfung erhaltener Betriebskostenabrechnungen beschäftige ich mich intensiv mit der Heizkostenverordnung (HKVO). Hier habe ich Unverständlichkeiten und Widersprüche festgestellt, die ich mit den verfügbaren Informationen nicht auflösen kann. Im INTERNET gefundene Kommentare werfen zusätzliche Fragen auf.
Ich bitte Sie daher, mir die Begründungen der Bundesregierung für die Fassungen 1981, 2009 und 2021 der HKVO – darin besonders aber nicht ausschließlich § 9 – möglichst als pdf-Dateien zur Verfügung zu stellen. Soweit Fachgremien im Vorfeld des jeweiligen Verordnungserlasses einbezogen waren, bitte ich auch um die entsprechenden Niederschriften. Ich gehe davon aus, dass sich daraus keine Kosten für mich ergeben.

Ergebnis der Anfrage

Diese Anfrage habe ich aus Kostengründen zurückgezogen.
Mit Schreiben vom 25. 01. 2022 vom Bundeskanzleramt - Referat 131 - wurde mir u.a. mitgeteilt: "[...]Zudem weise ich darauf hin, dass je nach Arbeitsaufwand für die Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage Kosten entstehen können.[,,,]" Meinem Antrag auf Kostenfreistellung wurde mit Schreiben vom 02. 02. 2022 leider nicht entsprochen und auf eine Gebührenspanne von 15,00 bis 125,00 € verwiesen. Diesen hatte ich damit begründet, dass die Heizkostenverordnung - besonders im § 9 - viele Unverständlichkeiten und Widersprüche enthält, zu deren Ausräumung ich einen Vorschlag mit einer Petition an den Deutschen Bundestag einreichen will, also gesellschaftliches Interesse betroffen ist. Zur Untersetzung
dieses Vorschlags wollte ich auch auf die mir bisher nicht bekannten und auch nicht im INTERNET gefundenen Begründungen der jetzigen Regelungen eingehen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    23. Januar 2022
  • Frist
    26. Februar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Reduzierung d…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Heizkostenverordnung 1981, 2009 und 2021 [#238535]
Datum
23. Januar 2022 10:56
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Reduzierung des Energiebedarfs für Heizung und Warmwasserbereitung ist eine vordringliche Aufgabe zur Erreichung der hohen Klimaziele. Gleichzeitig ist dies ein Weg zur Kostenreduzierung. Im Rahmen der Prüfung erhaltener Betriebskostenabrechnungen beschäftige ich mich intensiv mit der Heizkostenverordnung (HKVO). Hier habe ich Unverständlichkeiten und Widersprüche festgestellt, die ich mit den verfügbaren Informationen nicht auflösen kann. Im INTERNET gefundene Kommentare werfen zusätzliche Fragen auf. Ich bitte Sie daher, mir die Begründungen der Bundesregierung für die Fassungen 1981, 2009 und 2021 der HKVO – darin besonders aber nicht ausschließlich § 9 – möglichst als pdf-Dateien zur Verfügung zu stellen. Soweit Fachgremien im Vorfeld des jeweiligen Verordnungserlasses einbezogen waren, bitte ich auch um die entsprechenden Niederschriften. Ich gehe davon aus, dass sich daraus keine Kosten für mich ergeben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 238535 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238535/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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