Helikopterflug der Ministerin Lambrecht mit Ihrem Sohn

laut Beschluss des OVG Münster ( https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2022/15_B_1029_22_Beschluss_20221114.html ), war der Eilantrag zur erst bei Verwaltungsgericht Berlin , diese werden wohl einen Verweisungsbeschluss gemacht haben , dürfte ich bitte das Aktenzeichen haben und wird der Beschluss auch in die Rechtssprechungsdatenbank des Landes Berlin eingestellt .

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. November 2022
  • Frist
    28. Dezember 2022
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Stefan Erdtel
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Verwaltungsgericht Berlin Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
Helikopterflug der Ministerin Lambrecht mit Ihrem Sohn [#263892]
Datum
23. November 2022 20:39
An
Verwaltungsgericht Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
laut Beschluss des OVG Münster ( https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2022/15_B_1029_22_Beschluss_20221114.html ), war der Eilantrag zur erst bei Verwaltungsgericht Berlin , diese werden wohl einen Verweisungsbeschluss gemacht haben , dürfte ich bitte das Aktenzeichen haben und wird der Beschluss auch in die Rechtssprechungsdatenbank des Landes Berlin eingestellt .
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 263892 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263892/ Postanschrift Stefan Erdtel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel
Verwaltungsgericht Berlin
VG 1540 E-6-2022/4 Sehr geehrter Herr Erdtel, ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 23. November 2022. De…
Von
Verwaltungsgericht Berlin
Betreff
AW: Helikopterflug der Ministerin Lambrecht mit Ihrem Sohn [#263892]
Datum
28. November 2022 14:37
Status
Warte auf Antwort
VG 1540 E-6-2022/4 Sehr geehrter Herr Erdtel, ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 23. November 2022. Deren Bearbeitung wird noch kurze Zeit in Anspruch nehmen. Sie erhalten in Kürze weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Stefan Erdtel
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Zwischennachricht / - bescheid . Mit freundlichen Grüßen St…
An Verwaltungsgericht Berlin Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Helikopterflug der Ministerin Lambrecht mit Ihrem Sohn [#263892]
Datum
28. November 2022 14:46
An
Verwaltungsgericht Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Zwischennachricht / - bescheid . Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 263892 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263892/
Verwaltungsgericht Berlin
s. Anlage Mit freundlichen Grüßen
Von
Verwaltungsgericht Berlin
Betreff
AW: Helikopterflug der Ministerin Lambrecht mit Ihrem Sohn [#263892]
Datum
29. November 2022 09:54
Status
Warte auf Antwort
s. Anlage Mit freundlichen Grüßen
Stefan Erdtel
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Antrag wird nicht zurückgezogen . Laut Beschluss des Bundesverwaltungsgericht…
An Verwaltungsgericht Berlin Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Helikopterflug der Ministerin Lambrecht mit Ihrem Sohn [#263892]
Datum
29. November 2022 10:12
An
Verwaltungsgericht Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Antrag wird nicht zurückgezogen . Laut Beschluss des Bundesverwaltungsgericht 6 C 3.96 vom 26.02.1997 ist es eine Verwaltungsaufgabe ( Gerichtsverwaltung ) in Datenbänke zu stellen . Analog sieht das auch das VG Aachen in seinem Beschluss 8 K 276/18 ( veröffentlicht in der NRWE Datenbank dort für das Informationsfreiheitsgesetz NRW . Wieso nun das Aktenzeichen was offensichtlich nichts mit der Rechtsprechung oder Rechtspflege zu tun hat nun nicht dem Informationsfreiheitsgesetz zu unterfallen erschließt sich daher nicht zumal auch zumindest dieses Verfahren öffentlich zu führen gemäß dem § 170 GVG . Daher überzeugt mich Ihre Auffassung das nun ein Aktenzeichen dem IFG Berlin nicht unterliegt gerade nicht , da Sie diese auch für Presseanfragen z.B. regelmäßig zur Verfügung stellen . Ich dürfte bitten mir daher eine Ablehnenden Bescheid auf der öffentlichen Plattform zukommen zu lassen . Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 263892 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263892/
Verwaltungsgericht Berlin
Sehr geehrter Herr Erdtel, anliegend erhalten Sie den Bescheid vom heutigen Tag. Mit freundlichen Grüßen
Von
Verwaltungsgericht Berlin
Betreff
AW: Helikopterflug der Ministerin Lambrecht mit Ihrem Sohn [#263892]
Datum
12. Dezember 2022 15:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Erdtel, anliegend erhalten Sie den Bescheid vom heutigen Tag. Mit freundlichen Grüßen
Stefan Erdtel
Guten Tag, Widerspruch Es wird gegen Ihren Bescheid der Widerspruch eingelegt . Mein Adresse falls diese nun be…
An Verwaltungsgericht Berlin Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Helikopterflug der Ministerin Lambrecht mit Ihrem Sohn [#263892]
Datum
12. Dezember 2022 16:20
An
Verwaltungsgericht Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Widerspruch Es wird gegen Ihren Bescheid der Widerspruch eingelegt . Mein Adresse falls diese nun benötigt wird lautet Stefan Erdtel Hagemer Kirchweg 60 a 45711 Datteln Begründung des Widerspruches . Es ist Aufgabe der Justizverwaltung Beschlusse in die Datenbanken der Gerichte einzustellen , so sieht es jedenfalls das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss 6 C 3/96 ( https://www.bverwg.de/de/260297U6C3.96.0 ) . "Insoweit handelt es sich bei der Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen um eine öffentliche Aufgabe. Sie erfaßt alle Entscheidungen, an deren Veröffentlichung die Öffentlichkeit ein Interesse hat oder haben kann. Bei der Erfüllung dieses Verfassungsauftrages hat die Gerichtsverwaltung - wie jede Verwaltung - die öffentlich-rechtlichen Bindungen zu beachten, denen jegliches Verwaltungshandeln unterliegt." Ebenso ist das Verwaltungshandlung bei der Herausgabe eines Aktenzeichen zu sehen , es mag sein das nun das erstellen von Aktenzeichen der Rechtspflege zu zuordnen ist und auch im laufenden Verfahren der IFG nicht greifen kann wegen der richterlichen Unabhängigkeit , jedoch wenn das gerichtliche Verfahren mit einer Verweisung nach § 17 a GVG geendet ist , ist das aufbewahren der Akte nun noch eine reine Verwaltungsaufgabe . Hier versucht die Verwaltung sich damit herauszuziehen das dieses nicht ihre Aufgabe wäre . Diese wird jedoch hiesig anderes gesehen - daher der Widerspruch . Es wird um eine Widerspruchbescheid gebeten und es wird darum gebeten dieses mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen . Mit freundlichem Gruß Stefan Erdtel Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 263892 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263892/ Postanschrift Stefan Erdtel << Adresse entfernt >>
Verwaltungsgericht Berlin
Sehr geehrter Herr Erdtel, ich teile mit, dass ich Ihren Widerspruch zuständigkeitshalber an den Präsidenten des …
Von
Verwaltungsgericht Berlin
Betreff
AW: Helikopterflug der Ministerin Lambrecht mit Ihrem Sohn [#263892]
Datum
15. Dezember 2022 14:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Erdtel, ich teile mit, dass ich Ihren Widerspruch zuständigkeitshalber an den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg abgegeben habe. Sie erhalten von dort weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Stefan Erdtel
Guten Tag, es wird davon ausgegangen das für den Widerspruch Ihr Behördenleiter / in zuständig ist nach hiesiger …
An Verwaltungsgericht Berlin Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Helikopterflug der Ministerin Lambrecht mit Ihrem Sohn [#263892]
Datum
15. Dezember 2022 14:28
An
Verwaltungsgericht Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, es wird davon ausgegangen das für den Widerspruch Ihr Behördenleiter / in zuständig ist nach hiesiger Auffassung . Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 263892 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263892/

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Verwaltungsgericht Berlin
Ihr beim Verwaltungsgericht Berlin gestellter Antrag auf Aktenauskunft ( E-Mail vom 23.11.2022 ) Den Widerspruch w…
Von
Verwaltungsgericht Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Ihr beim Verwaltungsgericht Berlin gestellter Antrag auf Aktenauskunft ( E-Mail vom 23.11.2022 )
Datum
31. Dezember 2022
Status
Den Widerspruch würde nicht abgeholfen , es wird behauptet der 1.) Widerspruch kann nicht per Mail erfolgen 2.) Wenn ich das Aktenzeichen hätte dann würde mir der Beschluss zugesendet , aber das Aktenzeichen hat doch das Verwaltungsgericht Berlin , aber da scheint schon ein Aktenzeichen nicht mehr von dem IFG Berlin erfasst zu sein .