Herabsetzung des Abiturniveaus

Alle Interna bzw. Gutachten die sich mit dem Thema befassen, ob die Bundesländer das Niveau der Abiturprüfung im Laufe der letzten 10 Jahre herabgesetzt (Senkung der Anforderungen) haben.

Und wie sich diese Herabsetzung auf den Bildungsstandort Deutschland auswirkt

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Interna bzw. G…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Herabsetzung des Abiturniveaus [#189747]
Datum
25. Juni 2020 20:54
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Interna bzw. Gutachten die sich mit dem Thema befassen, ob die Bundesländer das Niveau der Abiturprüfung im Laufe der letzten 10 Jahre herabgesetzt (Senkung der Anforderungen) haben. Und wie sich diese Herabsetzung auf den Bildungsstandort Deutschland auswirkt
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189747 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189747/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az. 324 – 18501/85(2020) Berlin, den 29…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Herabsetzung des Abiturniveaus [#189747]
Datum
29. Juni 2020 15:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az. 324 – 18501/85(2020) Berlin, den 29.06.2020 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 25. Juni 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Informationszugang zum Thema Niveau der Abiturprüfungen ist hier eingegangen. Ihrem Auskunftsbegehren kann von hier aus nicht nachgekommen werden, da aufgrund der föderalen Ordnung in Deutschland nicht das Bundesministerium für Bildung und Forschung für den schulischen Bildungsbereich zuständig ist, sondern die Länder. Da Sie in Nordrhein-Westfalen leben, sollten Sie sich deshalb an das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf wenden. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Im Auftrag Paetz Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, Heinemannstraße 2, 53175 Bonn einzureichen.