Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen / Dokumente zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis)

Durch Kontakt mit einer Fachabteilung wurde mehrmals bei Nachfragen von Mitarbeitern der Kaufmännischen Krankenkasse – KKH auf strikte interne Arbeitsanweisungen / Leitfäden zum Thema Kostenübernahme von Cannabis Produkten nach §31 Abs. 6 SGB V verwiesen. Auch gäbe es Schulungen zum Thema.

Ich fordere Sie auf mir:

Sämtliche internen Dokumente die zur Prüfung der Kostenübernahme bei Anträgen nach § 31 Abs 6 SGB V (Cannabis Arzneimittel) von den Mitarbeitern der Fachabteilungen oder im Kundenkontakt zum Thema zu beachten sind, zu zusenden.

Dies sind Insbesondere:

- interne Leitfäden
- interne Arbeitshinweise
- interne Weisungen
- Schulungsmaterialen für Mitarbeiter
- Andere Dokumente die Mitarbeiter zur Kostenübernahme zu beachten haben z.B. auch solche Dokumente zum Thema die der Kaufmännischen Krankenkasse – KKH vom GKV-Spitzenverband oder anderer Verbände / Organisationen zur Verfügung gestellt wurden.

Sowie

- Fragebögen an Patienten zur Vorlage beim Arzt
- weitere Formulare
- Informationsmaterialien für Patienten

Wie die Antwort einer solchen IFG Anfrage aussehen sollte können Sie anhand der Vorbildhaften Antwort der AOK Westfalen Lippe einsehen:
https://fragdenstaat.de/a/21169

Antworten Inkl. Anlagen sind mit Hinweis auf § 8 EGovG bevorzugt als PDF im Email Anhang zu versenden

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Juni 2017
  • Frist
    1. August 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Durch Kontakt mi…
An Kaufmännische Krankenkasse – KKH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen / Dokumente zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis) [#23735]
Datum
30. Juni 2017 14:11
An
Kaufmännische Krankenkasse – KKH
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Durch Kontakt mit einer Fachabteilung wurde mehrmals bei Nachfragen von Mitarbeitern der Kaufmännischen Krankenkasse – KKH auf strikte interne Arbeitsanweisungen / Leitfäden zum Thema Kostenübernahme von Cannabis Produkten nach §31 Abs. 6 SGB V verwiesen. Auch gäbe es Schulungen zum Thema. Ich fordere Sie auf mir: Sämtliche internen Dokumente die zur Prüfung der Kostenübernahme bei Anträgen nach § 31 Abs 6 SGB V (Cannabis Arzneimittel) von den Mitarbeitern der Fachabteilungen oder im Kundenkontakt zum Thema zu beachten sind, zu zusenden. Dies sind Insbesondere: - interne Leitfäden - interne Arbeitshinweise - interne Weisungen - Schulungsmaterialen für Mitarbeiter - Andere Dokumente die Mitarbeiter zur Kostenübernahme zu beachten haben z.B. auch solche Dokumente zum Thema die der Kaufmännischen Krankenkasse – KKH vom GKV-Spitzenverband oder anderer Verbände / Organisationen zur Verfügung gestellt wurden. Sowie - Fragebögen an Patienten zur Vorlage beim Arzt - weitere Formulare - Informationsmaterialien für Patienten Wie die Antwort einer solchen IFG Anfrage aussehen sollte können Sie anhand der Vorbildhaften Antwort der AOK Westfalen Lippe einsehen: https://fragdenstaat.de/a/21169 Antworten Inkl. Anlagen sind mit Hinweis auf § 8 EGovG bevorzugt als PDF im Email Anhang zu versenden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kaufmännische Krankenkasse – KKH
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden Ihre Anfrage umgehend bearbe…
Von
Kaufmännische Krankenkasse – KKH
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage an die KKH zu: Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen / Dokumente zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis) [#23735]
Datum
30. Juni 2017 14:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden Ihre Anfrage umgehend bearbeiten und uns in Kürze bei Ihnen melden. Sofern wir für eine abschließende Bearbeitung etwas mehr Zeit benötigen, erhalten Sie selbstverständlich eine Zwischeninformation. Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser E-Mail um eine vom System versendete Information handelt. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail. +++Informationen zum Postversand+++ Wichtige Unterlagen benötigen wir im Original. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und eilige Anträge senden Sie bitte zur schnellen Bearbeitung an unser zentrales Postfach: KKH Kaufmännische Krankenkasse, 30125 Hannover +++Ihre Datensicherheit ist uns wichtig+++ E-Mail-Anfragen mit gesundheitsbezogenen Inhalten oder sensiblen Daten dürfen wir aus Datenschutzgründen nicht per E-Mail beantworten. Sie erhalten eine Antwort auf dem sicheren Postweg oder im persönlichen Gespräch. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanw…
An Kaufmännische Krankenkasse – KKH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage an die KKH zu: Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen / Dokumente zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis) [#23735]
Datum
1. August 2017 01:39
An
Kaufmännische Krankenkasse – KKH
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen / Dokumente zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis)“ vom 30.06.2017 (#23735) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sollte nun innerhalb einer Woche keine Antwort vorliegen, werde ich die Aufsichtsbehörde für die Informationsfreiheit informieren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23735 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Kaufmännische Krankenkasse – KKH
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden Ihre Anfrage umgehend bearbe…
Von
Kaufmännische Krankenkasse – KKH
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage an die KKH zu: AW: Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage an die KKH zu: Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen / Dokumente zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis) [#23735]
Datum
1. August 2017 01:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden Ihre Anfrage umgehend bearbeiten und uns in Kürze bei Ihnen melden. Sofern wir für eine abschließende Bearbeitung etwas mehr Zeit benötigen, erhalten Sie selbstverständlich eine Zwischeninformation. Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser E-Mail um eine vom System versendete Information handelt. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail. +++Informationen zum Postversand+++ Wichtige Unterlagen benötigen wir im Original. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und eilige Anträge senden Sie bitte zur schnellen Bearbeitung an unser zentrales Postfach: KKH Kaufmännische Krankenkasse, 30125 Hannover +++Ihre Datensicherheit ist uns wichtig+++ E-Mail-Anfragen mit gesundheitsbezogenen Inhalten oder sensiblen Daten dürfen wir aus Datenschutzgründen nicht per E-Mail beantworten. Sie erhalten eine Antwort auf dem sicheren Postweg oder im persönlichen Gespräch. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Kaufmännische Krankenkasse – KKH
Ihre Anfrage Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Bearbeitung verzögert sich leider noch…
Von
Kaufmännische Krankenkasse – KKH
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
7. August 2017 11:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Bearbeitung verzögert sich leider noch etwas. Wir werden uns voraussichtlich im Laufe der kommenden Woche bei Ihnen melden. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kaufmännische Krankenkasse – KKH
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage finden Sie die gewünschten Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Kaufmännische Krankenkasse – KKH
Betreff
AW: Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen / Dokumente zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis) [#23735]
Datum
23. August 2017 14:49
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage finden Sie die gewünschten Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen