Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis)

Durch Kontakt mit anderen Betroffenen, weiß ich, dass es bei Krankenkassen strikte interne Arbeitsanweisungen / Leitfäden zum Thema Kostenübernahme von Cannabis Produkten nach §31 Abs. 6 SGB V gibt. Die AOK Westfalen Lippe hat diese Informationen zum Beispiel bereits heraus gegeben. Ich fordere Sie auf mir: Sämtliche internen Dokumente die zur Prüfung der Kostenübernahme bei Anträgen nach § 31 Abs 6 SGB V (Cannabis Arzneimittel) von den Mitarbeitern der Fachabteilungen oder im Kundenkontakt zum Thema zu beachten sind, zu zusenden. Dies sind Insbesondere: - interne Leitfäden - interne Arbeitshinweise - interne Weisungen - Schulungsmaterialen für Mitarbeiter - Andere Dokumente die Mitarbiter zur Kostenübernahme zu beachten haben. Sowie Informationsmaterialien für Patienten. Bitte nutzen Sie für Ihre Antworten das Portal Frag den Staat. Anlagen sind bevorzugt als PDF im Email Anhang zu versenden

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Mai 2017
  • Frist
    17. Juni 2017
  • Ein:e Follower:in
Cécile Lecomte
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Durch Kontakt mi…
An BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER Details
Von
Cécile Lecomte
Betreff
Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis) [#21516]
Datum
14. Mai 2017 18:02
An
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Durch Kontakt mit anderen Betroffenen, weiß ich, dass es bei Krankenkassen strikte interne Arbeitsanweisungen / Leitfäden zum Thema Kostenübernahme von Cannabis Produkten nach §31 Abs. 6 SGB V gibt. Die AOK Westfalen Lippe hat diese Informationen zum Beispiel bereits heraus gegeben. Ich fordere Sie auf mir: Sämtliche internen Dokumente die zur Prüfung der Kostenübernahme bei Anträgen nach § 31 Abs 6 SGB V (Cannabis Arzneimittel) von den Mitarbeitern der Fachabteilungen oder im Kundenkontakt zum Thema zu beachten sind, zu zusenden. Dies sind Insbesondere: - interne Leitfäden - interne Arbeitshinweise - interne Weisungen - Schulungsmaterialen für Mitarbeiter - Andere Dokumente die Mitarbiter zur Kostenübernahme zu beachten haben. Sowie Informationsmaterialien für Patienten. Bitte nutzen Sie für Ihre Antworten das Portal Frag den Staat. Anlagen sind bevorzugt als PDF im Email Anhang zu versenden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Cécile Lecomte <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Cécile Lecomte << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Cécile Lecomte
Cécile Lecomte
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanw…
An BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER Details
Von
Cécile Lecomte
Betreff
AW: Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis) [#21516]
Datum
19. Juni 2017 11:42
An
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis)“ vom 14.05.2017 (#21516) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Andernfalls reiche ich eine Untätigkeitsklage bei Gericht ein. Mit freundlichen Grüßen Cécile Lecomte Anfragenr: 21516 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Cécile Lecomte << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Cécile Lecomte
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanwe…
An BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER Details
Von
Cécile Lecomte
Betreff
AW: AW: Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis) [#21516]
Datum
29. Januar 2018 15:24
An
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis)“ vom 14.05.2017 (#21516) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Andernfalls muss ich eine Untätigkeitsklage bei Gericht in Erwägung ziehen. Mit freundlichen Grüßen Cécile Lecomte Anfragenr: 21516 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Cécile Lecomte << Adresse entfernt >>