Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis)
Durch Kontakt mit anderen Betroffenen, weiß ich, dass es bei Krankenkassen strikte interne Arbeitsanweisungen / Leitfäden zum Thema Kostenübernahme von Cannabis Produkten nach §31 Abs. 6 SGB V gibt. Die AOK Westfalen Lippe hat diese Informationen zum Beispiel bereits heraus gegeben. Ich fordere Sie auf mir: Sämtliche internen Dokumente die zur Prüfung der Kostenübernahme bei Anträgen nach § 31 Abs 6 SGB V (Cannabis Arzneimittel) von den Mitarbeitern der Fachabteilungen oder im Kundenkontakt zum Thema zu beachten sind, zu zusenden. Dies sind Insbesondere: - interne Leitfäden - interne Arbeitshinweise - interne Weisungen - Schulungsmaterialen für Mitarbeiter - Andere Dokumente die Mitarbiter zur Kostenübernahme zu beachten haben. Sowie Informationsmaterialien für Patienten. Bitte nutzen Sie für Ihre Antworten das Portal Frag den Staat. Anlagen sind bevorzugt als PDF im Email Anhang zu versenden
Anfrage eingeschlafen
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Datum14. Mai 2017
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17. Juni 2017
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