Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis)
Durch Kontakt mit einer Fachabteilung wurde mehrmals bei Nachfragen von Mitarbeitern der AOK Rheinland/Hamburg auf strikte interne Arbeitsanweisungen / Leitfäden zum Thema Kostenübernahme von Cannabis Produkten nach §31 Abs. 6 SGB V verwiesen. Auch gäbe es Schulungen zum Thema.
Ich fordere Sie auf mir:
Sämtliche internen Dokumente die zur Prüfung der Kostenübernahme bei Anträgen nach § 31 Abs 6 SGB V (Cannabis Arzneimittel) von den Mitarbeitern der Fachabteilungen oder im Kundenkontakt zum Thema zu beachten sind, zu zusenden.
Dies sind Insbesondere:
- interne Leitfäden
- interne Arbeitshinweise
- interne Weisungen
- Schulungsmaterialen für Mitarbeiter
- Andere Dokumente die Mitarbiter zur Kostenübernahme zu beachten haben z.B. auch solche Dokumente zum Thema die der AOK Rheinland/Hamburg vom AOK Bundesverband oder dem GKV-Spitzenverband zur Verfügung gestellt wurden.
Sowie
- Fragebögen an Patienten zur Vorlage beim Arzt
- weitere Formulare
- Informationsmaterialien für Patienten
Bitte nutzen Sie für Ihre Antworten das Portal Frag den Staat.
Anlagen sind bevorzugt als PDF im Email Anhang zu versenden
Anfrage erfolgreich
-
Datum16. Mai 2017
-
17. Juni 2017
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis) [#21533]
- Datum
- 16. Mai 2017 11:42
- An
- AOK Rheinland/Hamburg
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- AOK Rheinland/Hamburg
- Betreff
- Ihre Nachricht an die AOK Rheinland/Hamburg
- Datum
- 16. Mai 2017 11:42
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- AOK Rheinland/Hamburg
- Betreff
- Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis) [#21533]; Ihre Anfrage vom 16.05.2017
- Datum
- 16. Juni 2017 09:39
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis) [#21533]; Ihre Anfrage vom 16.05.2017 [#21533]
- Datum
- 18. Juni 2017 10:37
- An
- AOK Rheinland/Hamburg
- Status
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- Von
- AOK Rheinland/Hamburg
- Betreff
- Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis); Ihre Anfrage vom 16.05.2017 [#21533] - Zwischennachricht
- Datum
- 20. Juni 2017 15:30
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- AOK Rheinland/Hamburg
- Betreff
- Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis); Ihre Anfrage vom 16.05.2017 [#21533]
- Datum
- 21. Juni 2017 17:39
- Status
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- Von
- AOK Rheinland/Hamburg
- Betreff
- Interne Mitteilung
- Datum
- 23. Juni 2017 13:53
- Status
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