Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis)

Anfrage an: AOK Rheinland/Hamburg

Durch Kontakt mit einer Fachabteilung wurde mehrmals bei Nachfragen von Mitarbeitern der AOK Rheinland/Hamburg auf strikte interne Arbeitsanweisungen / Leitfäden zum Thema Kostenübernahme von Cannabis Produkten nach §31 Abs. 6 SGB V verwiesen. Auch gäbe es Schulungen zum Thema.

Ich fordere Sie auf mir:

Sämtliche internen Dokumente die zur Prüfung der Kostenübernahme bei Anträgen nach § 31 Abs 6 SGB V (Cannabis Arzneimittel) von den Mitarbeitern der Fachabteilungen oder im Kundenkontakt zum Thema zu beachten sind, zu zusenden.

Dies sind Insbesondere:

- interne Leitfäden
- interne Arbeitshinweise
- interne Weisungen
- Schulungsmaterialen für Mitarbeiter
- Andere Dokumente die Mitarbiter zur Kostenübernahme zu beachten haben z.B. auch solche Dokumente zum Thema die der AOK Rheinland/Hamburg vom AOK Bundesverband oder dem GKV-Spitzenverband zur Verfügung gestellt wurden.

Sowie
- Fragebögen an Patienten zur Vorlage beim Arzt
- weitere Formulare
- Informationsmaterialien für Patienten

Bitte nutzen Sie für Ihre Antworten das Portal Frag den Staat.
Anlagen sind bevorzugt als PDF im Email Anhang zu versenden

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Mai 2017
  • Frist
    17. Juni 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Durch Kontakt mi…
An AOK Rheinland/Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis) [#21533]
Datum
16. Mai 2017 11:42
An
AOK Rheinland/Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Durch Kontakt mit einer Fachabteilung wurde mehrmals bei Nachfragen von Mitarbeitern der AOK Rheinland/Hamburg auf strikte interne Arbeitsanweisungen / Leitfäden zum Thema Kostenübernahme von Cannabis Produkten nach §31 Abs. 6 SGB V verwiesen. Auch gäbe es Schulungen zum Thema. Ich fordere Sie auf mir: Sämtliche internen Dokumente die zur Prüfung der Kostenübernahme bei Anträgen nach § 31 Abs 6 SGB V (Cannabis Arzneimittel) von den Mitarbeitern der Fachabteilungen oder im Kundenkontakt zum Thema zu beachten sind, zu zusenden. Dies sind Insbesondere: - interne Leitfäden - interne Arbeitshinweise - interne Weisungen - Schulungsmaterialen für Mitarbeiter - Andere Dokumente die Mitarbiter zur Kostenübernahme zu beachten haben z.B. auch solche Dokumente zum Thema die der AOK Rheinland/Hamburg vom AOK Bundesverband oder dem GKV-Spitzenverband zur Verfügung gestellt wurden. Sowie - Fragebögen an Patienten zur Vorlage beim Arzt - weitere Formulare - Informationsmaterialien für Patienten Bitte nutzen Sie für Ihre Antworten das Portal Frag den Staat. Anlagen sind bevorzugt als PDF im Email Anhang zu versenden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
AOK Rheinland/Hamburg
Ihre Nachricht an die AOK Rheinland/Hamburg Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail an die AOK Rheinland/Hamburg. …
Von
AOK Rheinland/Hamburg
Betreff
Ihre Nachricht an die AOK Rheinland/Hamburg
Datum
16. Mai 2017 11:42
Status
Warte auf Antwort
6,6 KB
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail an die AOK Rheinland/Hamburg. Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
AOK Rheinland/Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie wunschgemäß die aktuell vorliegenden Informationen über Ar…
Von
AOK Rheinland/Hamburg
Betreff
Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis) [#21533]; Ihre Anfrage vom 16.05.2017
Datum
16. Juni 2017 09:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie wunschgemäß die aktuell vorliegenden Informationen über Arbeitsabläufe, u.s.w. für die genehmigungspflichtigen Kostenübernahmeanträge einer verordneten Cannabisbehandlung zu Lasten der AOK Rheinland/Hamburg. Von der Übermittlung folgender Unterlagen haben wir abgesehen, da Sie diese bereits über die AOK Nordwest erhalten haben: 1. MDK-Leitfaden der SEG 6 2. Arztfragebogen des MDK Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanw…
An AOK Rheinland/Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis) [#21533]; Ihre Anfrage vom 16.05.2017 [#21533]
Datum
18. Juni 2017 10:37
An
AOK Rheinland/Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis)“ vom 16.05.2017 (#21533) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet in dem Umfang beantwortet wie die Fragestellung es fordert. In Ihren Unterlagen gehen verweise auf folgende Dokumente hervor die nicht in der Anlage enthalten waren: - Interne Mitteilung 035/17 - Beschreibung der Dokumnetation in OSCare - Übersicht "Stichwort Cannabis" im Intanet - Genehmigungschreiben Word-Doku-Nummer 22KO502 - Ablehnungsschreiben Word-Doku-Nummer 22KO503 - AOK Word Brief 22KO104 - Inhalte Intanetseite GB Arzneimittel/Apotheken Stichwort Cannabis - Inhalte der Wissensdatenbank zum Thema Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21533 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
AOK Rheinland/Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in wir werden Ihnen morgen die noch ausstehenden Unterlagen mailen. Mit freundlichen G…
Von
AOK Rheinland/Hamburg
Betreff
Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis); Ihre Anfrage vom 16.05.2017 [#21533] - Zwischennachricht
Datum
20. Juni 2017 15:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir werden Ihnen morgen die noch ausstehenden Unterlagen mailen. Mit freundlichen Grüßen
AOK Rheinland/Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in im Nachgang zu der Mail von Herrn Plum übersenden wir Ihnen folgende Dokumente: - In…
Von
AOK Rheinland/Hamburg
Betreff
Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis); Ihre Anfrage vom 16.05.2017 [#21533]
Datum
21. Juni 2017 17:39
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in im Nachgang zu der Mail von Herrn Plum übersenden wir Ihnen folgende Dokumente: - Interne Mitteilung 035/17 - Übersicht "Stichwort Cannabis" im Intranet - Genehmigungsschreiben Word-Doku-Nummer 22KO502 - Ablehnungsschreiben Word-Doku-Nummer 22KO503 - AOK Word Brief 22KO104 - Inhalte Intranetseite GB Arzneimittel/Apotheken Stichwort Cannabis - Inhalte der Wissensdatenbank zum Thema Eine Beschreibung der Anwenderdokumentation Oscare sowie der BFM-Datenbank/KVNR-Suche ist nicht beigefügt, da es sich dabei um eine lizensierte Software handelt, zu der wir keine Informationen veröffentlichen. Die Software dient ohnehin nur der Erfassung von Genehmigungen bzw. Ablehnungen bzw. der Erstellung von Verordnungsübersichten. Mit freundlichen Grüßen

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AOK Rheinland/Hamburg
Interne Mitteilung Hallo Herr Antragsteller/in, wie so eben telefonisch besprochen die fehlende interne Mitteilun…
Von
AOK Rheinland/Hamburg
Betreff
Interne Mitteilung
Datum
23. Juni 2017 13:53
Status
geschwärzt
227,8 KB
Hallo Herr Antragsteller/in, wie so eben telefonisch besprochen die fehlende interne Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen

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