Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis)https://fragdenstaat.de/anfrage/herausgabe-der-internen-weisungen-arbeitsanweisungen-zur-kostenubernahme-nach-31-abs-6-sgb-v-cannabis-3/feed/2017-06-26T11:46:57.651348+00:00Durch Kontakt mit einer Fachabteilung wurde mehrmals bei Nachfragen von Mitarbeitern der AOK Rheinland/Hamburg auf strikte interne Arbeitsanweisungen / Leitfäden zum Thema Kostenübernahme von Cannabis Produkten nach §31 Abs. 6 SGB V verwiesen. Auch gäbe es Schulungen zum Thema.
Ich fordere Sie auf mir:
Sämtliche internen Dokumente die zur Prüfung der Kostenübernahme bei Anträgen nach § 31 Abs 6 SGB V (Cannabis Arzneimittel) von den Mitarbeitern der Fachabteilungen oder im Kundenkontakt zum Thema zu beachten sind, zu zusenden.
Dies sind Insbesondere:
- interne Leitfäden
- interne Arbeitshinweise
- interne Weisungen
- Schulungsmaterialen für Mitarbeiter
- Andere Dokumente die Mitarbiter zur Kostenübernahme zu beachten haben z.B. auch solche Dokumente zum Thema die der AOK Rheinland/Hamburg vom AOK Bundesverband oder dem GKV-Spitzenverband zur Verfügung gestellt wurden.
Sowie
- Fragebögen an Patienten zur Vorlage beim Arzt
- weitere Formulare
- Informationsmaterialien für Patienten
Bitte nutzen Sie für Ihre Antworten das Portal Frag den Staat.
Anlagen sind bevorzugt als PDF im Email Anhang zu versendenDer Status wurde auf „Unbekannt“ gesetzt.2017-06-26T11:46:57.651348+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/herausgabe-der-internen-weisungen-arbeitsanweisungen-zur-kostenubernahme-nach-31-abs-6-sgb-v-cannabis-3/#ereignis-115531Der Status wurde auf „Unbekannt“ gesetzt.Nachricht von AOK Rheinland/Hamburg erhalten.2017-06-23T12:02:33.153333+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/herausgabe-der-internen-weisungen-arbeitsanweisungen-zur-kostenubernahme-nach-31-abs-6-sgb-v-cannabis-3/#ereignis-115318Nachricht von AOK Rheinland/Hamburg erhalten.Nachricht von AOK Rheinland/Hamburg erhalten.2017-06-21T15:48:49.704647+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/herausgabe-der-internen-weisungen-arbeitsanweisungen-zur-kostenubernahme-nach-31-abs-6-sgb-v-cannabis-3/#ereignis-115089Nachricht von AOK Rheinland/Hamburg erhalten.Nachricht von AOK Rheinland/Hamburg erhalten.2017-06-20T13:39:19.188271+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/herausgabe-der-internen-weisungen-arbeitsanweisungen-zur-kostenubernahme-nach-31-abs-6-sgb-v-cannabis-3/#ereignis-114894Nachricht von AOK Rheinland/Hamburg erhalten.Der Status wurde auf „Unbekannt“ gesetzt.2017-06-18T08:38:09.648586+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/herausgabe-der-internen-weisungen-arbeitsanweisungen-zur-kostenubernahme-nach-31-abs-6-sgb-v-cannabis-3/#ereignis-114108Der Status wurde auf „Unbekannt“ gesetzt.Nachricht wurde an AOK Rheinland/Hamburg gesendet.2017-06-18T08:37:11.600830+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/herausgabe-der-internen-weisungen-arbeitsanweisungen-zur-kostenubernahme-nach-31-abs-6-sgb-v-cannabis-3/#ereignis-114107Nachricht wurde an AOK Rheinland/Hamburg gesendet.Die Frist für diese Anfrage ist abgelaufen2017-06-16T22:05:56.228129+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/herausgabe-der-internen-weisungen-arbeitsanweisungen-zur-kostenubernahme-nach-31-abs-6-sgb-v-cannabis-3/#ereignis-113950Die Frist für diese Anfrage ist abgelaufenNachricht von AOK Rheinland/Hamburg erhalten.2017-06-16T07:46:43.418648+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/herausgabe-der-internen-weisungen-arbeitsanweisungen-zur-kostenubernahme-nach-31-abs-6-sgb-v-cannabis-3/#ereignis-113709Nachricht von AOK Rheinland/Hamburg erhalten.Nachricht von AOK Rheinland/Hamburg erhalten.2017-05-16T09:43:04.029553+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/herausgabe-der-internen-weisungen-arbeitsanweisungen-zur-kostenubernahme-nach-31-abs-6-sgb-v-cannabis-3/#ereignis-110734Nachricht von AOK Rheinland/Hamburg erhalten.Nachricht wurde an AOK Rheinland/Hamburg gesendet.2017-05-16T09:42:30.556707+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/herausgabe-der-internen-weisungen-arbeitsanweisungen-zur-kostenubernahme-nach-31-abs-6-sgb-v-cannabis-3/#ereignis-110733Nachricht wurde an AOK Rheinland/Hamburg gesendet.