Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis)

Anfrage an: DAK-Gesundheit

Durch Kontakt mit einer Fachabteilung wurde mehrmals bei Nachfragen von Mitarbeitern der DAK auf strikte interne Arbeitsanweisungen / Leitfäden zum Thema Kostenübernahme von Cannabis Produkten nach §31 Abs. 6 SGB V verwiesen. Auch gäbe es Schulungen zum Thema.

Ich fordere Sie auf mir:

Sämtliche internen Dokumente die zur Prüfung der Kostenübernahme bei Anträgen nach § 31 Abs 6 SGB V (Cannabis Arzneimittel) von den Mitarbeitern der Fachabteilungen oder im Kundenkontakt zum Thema zu beachten sind, zu zusenden.

Dies sind Insbesondere:

- interne Leitfäden
- interne Arbeitshinweise
- interne Weisungen
- Schulungsmaterialen für Mitarbeiter
- Andere Dokumente die Mitarbiter zur Kostenübernahme zu beachten haben z.B. auch solche Dokumente zum Thema die der DAK vom GKV-Spitzenverband oder andrer Dachverbände zur Verfügung gestellt wurden.

Sowie
- Fragebögen an Patienten zur Vorlage beim Arzt
- weitere Formulare
- Informationsmaterialien für Patienten

Bitte nutzen Sie für Ihre Antworten das Portal Frag den Staat.
Anlagen sind bevorzugt als PDF im Email Anhang zu versenden

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Mai 2017
  • Frist
    17. Juni 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Durch Kontakt mi…
An DAK-Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis) [#21534]
Datum
16. Mai 2017 13:12
An
DAK-Gesundheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Durch Kontakt mit einer Fachabteilung wurde mehrmals bei Nachfragen von Mitarbeitern der DAK auf strikte interne Arbeitsanweisungen / Leitfäden zum Thema Kostenübernahme von Cannabis Produkten nach §31 Abs. 6 SGB V verwiesen. Auch gäbe es Schulungen zum Thema. Ich fordere Sie auf mir: Sämtliche internen Dokumente die zur Prüfung der Kostenübernahme bei Anträgen nach § 31 Abs 6 SGB V (Cannabis Arzneimittel) von den Mitarbeitern der Fachabteilungen oder im Kundenkontakt zum Thema zu beachten sind, zu zusenden. Dies sind Insbesondere: - interne Leitfäden - interne Arbeitshinweise - interne Weisungen - Schulungsmaterialen für Mitarbeiter - Andere Dokumente die Mitarbiter zur Kostenübernahme zu beachten haben z.B. auch solche Dokumente zum Thema die der DAK vom GKV-Spitzenverband oder andrer Dachverbände zur Verfügung gestellt wurden. Sowie - Fragebögen an Patienten zur Vorlage beim Arzt - weitere Formulare - Informationsmaterialien für Patienten Bitte nutzen Sie für Ihre Antworten das Portal Frag den Staat. Anlagen sind bevorzugt als PDF im Email Anhang zu versenden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
DAK-Gesundheit
Ihre Nachricht an die DAK Gesundheit Vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns umgehend um Ihr Anliegen kümmern.…
Von
DAK-Gesundheit
Betreff
Ihre Nachricht an die DAK Gesundheit
Datum
16. Mai 2017 13:16
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns umgehend um Ihr Anliegen kümmern. Antworten zu sensiblen Krankheits- oder Versicherungsthemen verschicken wir per Post oder online in das sichere elektronische Kundenpostfach unter http://www.dak.de/meinedak. Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: 040 325325555 24 Stunden an 365 Tagen zum Ortstarif Bitte antworten Sie nicht auf diese Mail. Fragen? Schnelle Antworten gibt es online beim Berater-Chat unter www.dak.de/chat Zusätzliche Vorteile und Services für Kunden unter: Meine DAK - www.dak.de/meinedak Noch kein Kunde? Jetzt wechseln und viele Vorteile sichern: www.dak.de/mitglied
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage an die DAK zur „Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis)“ [#21534]
Datum
17. Juni 2017 14:19
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/21534 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde trotz mehrfacher telefonischer Nachfrage überhaupt nicht reagiert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21534 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte freundlichst um Sachstandmitteilung und Bestätigung um Eingang über mein…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis)“ [#21534]
Datum
2. Juli 2017 12:56
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte freundlichst um Sachstandmitteilung und Bestätigung um Eingang über meine Eingabe vom 17.06.2017 https://fragdenstaat.de/a/21534 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21534 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bei der DAK-Gesundheit # 1…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bei der DAK-Gesundheit # 15-721/003 II#0251
Datum
10. Juli 2017 11:06
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
115,3 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-721/003 II#0251 Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Mit freundlichen Grüßen
DAK-Gesundheit
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrtAntragsteller/in wunschge…
Von
DAK-Gesundheit
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
1. August 2017 11:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wunschgemäß erhalten Sie diesen Bescheid per E-Mail an Ihre angegebene E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> Ihr Antrag auf Informationszugang zu den bei der DAK-Gesundheit vorhandenen internen Weisungen und Unterlagen zum Thema Kostenübernahme von Cannabis-Produkten, den Sie am 19.05.2017 per E-Mail über den Webservice https://fragdenstaat.de gestellt haben, wird bewilligt. Beigefügt erhalten Sie die bei der DAK-Gesundheit vorhandenen Unterlagen zum Thema Kostenübernahme von Cannabis-Produkten. Es handelt sich um die Arbeitsanleitung sowie um Formulare zu Arzt- und MDK-Anfragen. Weitere Unterlagen wie z. B. interne Schulungsunterlagen oder andere Dokumente zu diesem Thema sind bei der DAK-Gesundheit nicht vorhanden. Soweit Unterlagen oder Vorgaben des GKV Spitzenverbandes und des Ersatzkassenverbandes vdek e.V. existieren, sind diese von Ihnen direkt auf den entsprechenden Internetseiten einsehbar. Für diese Entscheidung werden gemäß § 10 IFG in Verbindung mit dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis einschl. Anlage, Teil A und Teil B (BGBl 2006 Teil I, Seite 6, Nr. 1 vom 06.01.2006) keine Gebühren und Auslagen erhoben. Für die verzögerte Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte ich an dieser Stelle ausdrücklich um Entschuldigung! Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der unten bezeichneten Stelle sowie jeder anderen Dienststelle der DAK-Gesundheit Widerspruch einlegen. Freundliche Grüße

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bei der DAK # 15-721/003 I…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bei der DAK # 15-721/003 II#0251
Datum
24. August 2017 08:50
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
693,2 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Mit freundlichen Grüßen