Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis)

Anfrage an: pronova BKK

Durch Kontakt mit einer Fachabteilung wurde mehrmals bei Nachfragen von Mitarbeitern der BKK-Pronova auf strikte interne Arbeitsanweisungen / Leitfäden zum Thema Kostenübernahme von Cannabis Produkten nach §31 Abs. 6 SGB V verwiesen. Auch gäbe es Schulungen zum Thema.

Ich fordere Sie auf mir:

Sämtliche internen Dokumente die zur Prüfung der Kostenübernahme bei Anträgen nach § 31 Abs 6 SGB V (Cannabis Arzneimittel) von den Mitarbeitern der Fachabteilungen oder im Kundenkontakt zum Thema zu beachten sind, zu zusenden.

Dies sind Insbesondere:

- interne Leitfäden
- interne Arbeitshinweise
- interne Weisungen
- Schulungsmaterialien für Mitarbeiter
- Andere Dokumente die Mitarbeiter zur Kostenübernahme zu beachten haben z.B. auch solche Dokumente zum Thema die der BKK-Pronova vom GKV-Spitzenverband oder andrer Dachverbände zur Verfügung gestellt wurden.

Sowie
- Fragebögen an Patienten zur Vorlage beim Arzt
- weitere Formulare
- Informationsmaterialien für Patienten
- oder andere Dokumente zum Thema

Bitte nutzen Sie für Ihre Antworten das Portal Frag den Staat.
Anlagen sind bevorzugt als PDF im Email Anhang zu versenden

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. Mai 2017
  • Frist
    23. Juni 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Durch Kontakt mi…
An pronova BKK Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis) [#21586]
Datum
22. Mai 2017 19:10
An
pronova BKK
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Durch Kontakt mit einer Fachabteilung wurde mehrmals bei Nachfragen von Mitarbeitern der BKK-Pronova auf strikte interne Arbeitsanweisungen / Leitfäden zum Thema Kostenübernahme von Cannabis Produkten nach §31 Abs. 6 SGB V verwiesen. Auch gäbe es Schulungen zum Thema. Ich fordere Sie auf mir: Sämtliche internen Dokumente die zur Prüfung der Kostenübernahme bei Anträgen nach § 31 Abs 6 SGB V (Cannabis Arzneimittel) von den Mitarbeitern der Fachabteilungen oder im Kundenkontakt zum Thema zu beachten sind, zu zusenden. Dies sind Insbesondere: - interne Leitfäden - interne Arbeitshinweise - interne Weisungen - Schulungsmaterialien für Mitarbeiter - Andere Dokumente die Mitarbeiter zur Kostenübernahme zu beachten haben z.B. auch solche Dokumente zum Thema die der BKK-Pronova vom GKV-Spitzenverband oder andrer Dachverbände zur Verfügung gestellt wurden. Sowie - Fragebögen an Patienten zur Vorlage beim Arzt - weitere Formulare - Informationsmaterialien für Patienten - oder andere Dokumente zum Thema Bitte nutzen Sie für Ihre Antworten das Portal Frag den Staat. Anlagen sind bevorzugt als PDF im Email Anhang zu versenden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
pronova BKK
Eingangsbestätigung zu Ihrer E-Mail Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns umgehend um Ihr An…
Von
pronova BKK
Betreff
Eingangsbestätigung zu Ihrer E-Mail
Datum
22. Mai 2017 19:10
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns umgehend um Ihr Anliegen kümmern. Freundliche Grüße
pronova BKK
Guten Tag Herr Antragsteller/in, gern beantworten wir ihre Anfrage vom 23.05.2017. Nach § 31 Abs. 6 haben Versic…
Von
pronova BKK
Betreff
WG: Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis) [#21586]
Datum
2. Juni 2017 11:25
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
image007.jpg
64,9 KB
1,8 KB
1,8 KB
1,8 KB
image006.jpg
2,2 KB
image008.jpg
2,3 KB


Guten Tag Herr Antragsteller/in, gern beantworten wir ihre Anfrage vom 23.05.2017. Nach § 31 Abs. 6 haben Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung ab dem 01.04.2017 Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität und auf Versorgung mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabolin, wenn 1. eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung a) nicht zur Verfügung steht oder b) im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung der behandelnden Vertragsärzte unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes des Versicherten nicht zur Anwendung kommen kann, 2. eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheits-verlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht. Die gesetzliche Regelung ist angelehnt an die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätze zur verfassungskonformen Auslegung leistungskonkretisierender Normen des Sozialgesetzbuches. Eine Entscheidung der Krankenkasse über einen Leistungsanspruch ist jeweils nur im Einzelfall unter Berücksichtigung der Erkrankung, deren bisherigen Behandlung und einer Prognose zum Erfolg einer Behandlung mit Cannabis bzw. vergleichbarer Arzneimittel möglich. Es handelt sich hierbei um medizinische Fragen, die nach § 275 Abs. 1 SGB V vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zu bewerten sind. Die hierzu erforderlichen Unterlagen fordert die Krankenkasse im Auftrag des MDK an und leitet diese dorthin weiter, ohne von deren Inhalt Kenntnis zu nehmen. Die Krankenkasse entscheidet unter Berücksichtigung der sozialmedizinischen Stellungnahme des MDK. Bei Prüfung der medizinischen Voraussetzungen nimmt die Krankenkasse insoweit nur eine Mittlerrolle ein. Eine Standardisierung über den hier beschriebenen Ablauf hinaus ist nicht erforderlich. Schriftliche Anweisungen hierüber existieren insoweit bei der pronova BKK nicht. Die Bearbeitung entsprechender Leistungsanträge erfolgt nach dem seit Jahren im Bereich sämtlicher alternativer Behandlungsmethoden praktizierten Schema. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort und den interessanten Ausführungen. Leider befriedig…
An pronova BKK Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis) [#21586]
Datum
2. Juni 2017 11:38
An
pronova BKK
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort und den interessanten Ausführungen. Leider befriedigt die Antwort nicht meine Anfrage. Diese richtete sich gezielt auf Arbeitsanweisungen und andere Dokumente in Ihren Haus, die bei der Bescheidung hinzugezogen werden. Ich bitte die Angeforderten Dokumente Fristgerecht an dieser Stelle nachzureichen, andernfalls müsste ich nach Fristablauf eine Eingabe bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit einreichen. Wie eine vorbildliche Antwort, wie ich Sie mir vorstelle, aussieht können Sie anhand selbiger Anfrage bei der AOK Westfallen-Lippe in der Antwort der Aok auf dem Portal Frag den Staat zu Ihrer Orientierung einsehen: https://fragdenstaat.de/a/21169 ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis)“ [#21586]
Datum
23. Juni 2017 12:23
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/21586 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde nicht die gewünschten Informationen bereitstellt und es nicht für nötig hält auf weitere Nachfragen zu reagieren Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Sachstandmitteilung meiner Eingabe vom 23.06.2017 zur folgenden IFG…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage an die Pronvoa BKK „Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis)“ [#21586]
Datum
2. Juli 2017 13:03
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Sachstandmitteilung meiner Eingabe vom 23.06.2017 zur folgenden IFG Anfrage bei Frag den Staat.de: https://fragdenstaat.de/a/21586 Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt meiner Eingabe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
10. Juli 2017 09:44
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
96,6 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bei der pronova BKK # 15-7…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bei der pronova BKK # 15-721/003 II#0253
Datum
18. Oktober 2017 11:49
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
843,8 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Mit freundlichen Grüßen