Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis)

Anfrage an: SECURVITA BKK

Durch Kontakt mit einer Fachabteilung wurde mehrmals bei Nachfragen von Mitarbeitern der SECURVITA BKK auf strikte interne Arbeitsanweisungen / Leitfäden zum Thema Kostenübernahme von Cannabis Produkten nach §31 Abs. 6 SGB V verwiesen. Auch gäbe es Schulungen zum Thema.

Ich fordere Sie auf mir:

Sämtliche internen Dokumente die zur Prüfung der Kostenübernahme bei Anträgen nach § 31 Abs 6 SGB V (Cannabis Arzneimittel) von den Mitarbeitern der Fachabteilungen oder im Kundenkontakt zum Thema zu beachten sind, zu zusenden.

Dies sind Insbesondere:

- interne Leitfäden
- interne Arbeitshinweise
- interne Weisungen
- Schulungsmaterialen für Mitarbeiter
- Andere Dokumente die Mitarbiter zur Kostenübernahme zu beachten haben z.B. auch solche Dokumente zum Thema die der SECURVITA BKK vom GKV-Spitzenverband oder andrer Dachverbände zur Verfügung gestellt wurden.

Sowie
- Fragebögen an Patienten zur Vorlage beim Arzt
- weitere Formulare
- Informationsmaterialien für Patienten

Bitte nutzen Sie für Ihre Antworten das Portal Frag den Staat.
Anlagen sind bevorzugt als PDF im Email Anhang zu versenden

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Juni 2017
  • Frist
    28. Juli 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Durch Kontakt mi…
An SECURVITA BKK Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis) [#23681]
Datum
25. Juni 2017 19:25
An
SECURVITA BKK
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Durch Kontakt mit einer Fachabteilung wurde mehrmals bei Nachfragen von Mitarbeitern der SECURVITA BKK auf strikte interne Arbeitsanweisungen / Leitfäden zum Thema Kostenübernahme von Cannabis Produkten nach §31 Abs. 6 SGB V verwiesen. Auch gäbe es Schulungen zum Thema. Ich fordere Sie auf mir: Sämtliche internen Dokumente die zur Prüfung der Kostenübernahme bei Anträgen nach § 31 Abs 6 SGB V (Cannabis Arzneimittel) von den Mitarbeitern der Fachabteilungen oder im Kundenkontakt zum Thema zu beachten sind, zu zusenden. Dies sind Insbesondere: - interne Leitfäden - interne Arbeitshinweise - interne Weisungen - Schulungsmaterialen für Mitarbeiter - Andere Dokumente die Mitarbiter zur Kostenübernahme zu beachten haben z.B. auch solche Dokumente zum Thema die der SECURVITA BKK vom GKV-Spitzenverband oder andrer Dachverbände zur Verfügung gestellt wurden. Sowie - Fragebögen an Patienten zur Vorlage beim Arzt - weitere Formulare - Informationsmaterialien für Patienten Bitte nutzen Sie für Ihre Antworten das Portal Frag den Staat. Anlagen sind bevorzugt als PDF im Email Anhang zu versenden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
SECURVITA BKK
Vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Ihre SECURVITA Krankenkasse SE…
Von
SECURVITA BKK
Betreff
Automatische Antwort: Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis) [#23681]
Datum
25. Juni 2017 19:25
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Ihre SECURVITA Krankenkasse SECURVITA Krankenkasse Lübeckertordamm 1-3 ● 20099 Hamburg Postfach 10 58 29 ● 20039 Hamburg Service-Nummer: 0800 / 14 14 300 (bundesweit gebührenfrei) Telefax: + 49 / 40 / 33 47-90 00 www.securvita.de<http://www.securvita.de>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis)“ [#23681]
Datum
28. Juli 2017 00:31
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/23681 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde trotz Eingangsbestätigung es noch nicht mals für nötig hielt Fristgerecht zu antworten Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
SECURVITA BKK
Sehr geehrtAntragsteller/in gern möchten wir Ihnen Ihre Anfrage beantworten. Bei Eingang eines Antrags zur Kos…
Von
SECURVITA BKK
Betreff
Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis) [#23681]
Datum
28. Juli 2017 17:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in gern möchten wir Ihnen Ihre Anfrage beantworten. Bei Eingang eines Antrags zur Kostenübernahme von Cannabisprodukten nach § 31 Abs. 6 SGB V erfolgt bei Erstantrag immer eine Beauftragung des MDK zur gutachterlichen Stellungnahme. Die SECURVITA Krankenkasse bezieht bei ihrer Entscheidung die Empfehlungen des MDK mit ein. Anträge, die im Rahmen der SAPV gestellt werden, werden ohne Einschaltung des MDK beschieden. In der Anlage erhalten Sie eine Zusammenfassung einer Teambesprechung zum Thema (Zeitpunkt: Bekanntwerden des Gesetzesentwurfs), den verwendeten Arztfragebogen sowie Textbausteine zu den Anspruchsvoraussetzungen, dem Antragsweg sowie der Ablehnung im Fall von unvollständigen Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen
SECURVITA BKK
Sehr geehrtAntragsteller/in gern möchten wir Ihnen Ihre Anfrage beantworten. Bei Eingang eines Antrags zur Kos…
Von
SECURVITA BKK
Betreff
Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis) [#23681]
Datum
28. Juli 2017 17:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in gern möchten wir Ihnen Ihre Anfrage beantworten. Bei Eingang eines Antrags zur Kostenübernahme von Cannabisprodukten nach § 31 Abs. 6 SGB V erfolgt bei Erstantrag immer eine Beauftragung des MDK zur gutachterlichen Stellungnahme. Die SECURVITA Krankenkasse bezieht bei ihrer Entscheidung die Empfehlungen des MDK mit ein. Anträge, die im Rahmen der SAPV gestellt werden, werden ohne Einschaltung des MDK beschieden. In der Anlage erhalten Sie eine Zusammenfassung einer Teambesprechung zum Thema (Zeitpunkt: Bekanntwerden des Gesetzesentwurfs), den verwendeten Arztfragebogen sowie Textbausteine zu den Anspruchsvoraussetzungen, dem Antragsweg sowie der Ablehnung im Fall von unvollständigen Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen
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Az. 15-721/003 II#0258 [#23681] Sehr geehrte Damen und Herren, in der Sache Az. 15-721/003 II#0258, gebe ich bekan…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Az. 15-721/003 II#0258 [#23681]
Datum
6. August 2017 11:09
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, in der Sache Az. 15-721/003 II#0258, gebe ich bekannt das die Secruvita BKK Krankenkasse einen Tag nach meiner Eingabe bei Ihnen dann doch die gewünschten Informationen beantwortet hat und sich meine Eingabe somit erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>