Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis)

Durch Kontakt mit den Fachabteilungen wurde mehrmals bei Nachfragen von Mitarbeitern der TK auf strikte interne Arbeitsanweisungen / Leitfäden zum Thema Kostenübernahme von Cannabis Produkten verwiesen.

Ich fordere Sie auf mir:

Sämtliche internen Dokumente die zur Prüfung der Kostenübernahme bei Anträgen nach § 31 Abs 6 SGB V (Cannabis Arzneimittel) von den Mitarbeitern der Fachabteilungen oder im Kundenkontakt zum Thema zu beachten sind, zu zusenden.

Dies sind Insbesondere:

- interne Leitfäden
- interne Arbeitshinweise
- interne Weisungen

Sowie
- Fragebögen an Patienten zur Vorlage beim Arzt
- weitere Formulare
- Informationsmaterialien für Patienten

Bitte nutzen Sie für Ihre Antworten das Portal Frag den Staat.
Anlagen sind bevorzugt als PDF im Email Anhang zu versenden

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. April 2017
  • Frist
    9. Mai 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Durch Kontakt mi…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis) [#20981]
Datum
7. April 2017 11:20
An
Techniker Krankenkasse
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Durch Kontakt mit den Fachabteilungen wurde mehrmals bei Nachfragen von Mitarbeitern der TK auf strikte interne Arbeitsanweisungen / Leitfäden zum Thema Kostenübernahme von Cannabis Produkten verwiesen. Ich fordere Sie auf mir: Sämtliche internen Dokumente die zur Prüfung der Kostenübernahme bei Anträgen nach § 31 Abs 6 SGB V (Cannabis Arzneimittel) von den Mitarbeitern der Fachabteilungen oder im Kundenkontakt zum Thema zu beachten sind, zu zusenden. Dies sind Insbesondere: - interne Leitfäden - interne Arbeitshinweise - interne Weisungen Sowie - Fragebögen an Patienten zur Vorlage beim Arzt - weitere Formulare - Informationsmaterialien für Patienten Bitte nutzen Sie für Ihre Antworten das Portal Frag den Staat. Anlagen sind bevorzugt als PDF im Email Anhang zu versenden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, Ihre E-Mail ist bei uns eingegangen - vielen Dank!Wir kümmern uns schnellstm…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail an die TK
Datum
7. April 2017 11:20
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre E-Mail ist bei uns eingegangen - vielen Dank!Wir kümmern uns schnellstmöglich darum. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail an die TK [#20981] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Herausgabe …
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail an die TK [#20981]
Datum
9. Mai 2017 20:24
An
Techniker Krankenkasse
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis)“ vom 07.04.2017 (#20981) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20981 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, Ihre E-Mail ist bei uns eingegangen - vielen Dank!Wir kümmern uns schnellstm…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail an die TK
Datum
9. Mai 2017 20:24
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre E-Mail ist bei uns eingegangen - vielen Dank!Wir kümmern uns schnellstmöglich darum. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis)“ [#20981]
Datum
12. Mai 2017 11:22
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/20981 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil trotz Nachfrage keinerlei Reaktion der Behörde erfolgt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20981 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-721/003 II#0245 Sehr geehrtAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Vermittlungsanfrage »Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis)« [#20981] # 15-721/003 II#0245
Datum
16. Mai 2017 10:40
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
91,7 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-721/003 II#0245 Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15-721/003 II#0245 Sehr geehrtAntragstelle…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis)“ [#20981]
Datum
8. Juni 2017 14:56
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15-721/003 II#0245 Sehr geehrtAntragsteller/in die Techniker Krankenkasse hat mir mitgeteilt, dass Ihnen die gewünschten Informationen nunmehr zugänglich gemacht wurden. Ich gedenke nunmehr den Vorgang zu den Akten zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Leider konnte ich bis heute keinen Eingang der Informationen im Gegenlaut die Tech…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis)“ [#20981]
Datum
8. Juni 2017 15:45
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Leider konnte ich bis heute keinen Eingang der Informationen im Gegenlaut die Techniker KK verzeichen. Dies können sie auch anhand der Eingänge bei frag den Staat einsehen Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20981 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Verstoß gegen den Schutz von Sozialdaten bei Bearbeitung der IFG Anfrage [#20981] Ich bekam am gestrigen Tage eine…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verstoß gegen den Schutz von Sozialdaten bei Bearbeitung der IFG Anfrage [#20981]
Datum
23. Juni 2017 12:08
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Ich bekam am gestrigen Tage einen Anruf von der Techniker Kasse. In diesen Telefonat behauptete die Techniker Kasse man hätte mir die Antwort auf meine Anfrage auf dem Postwege zukommen lassen. Auch wurde behauptet die Techniker Kasse dürfe aus datenschutzrechtlichen Gründen IFG Anfragen nicht per Email beantworten. Ich habe auf die geltenden Bestimmungen sowie Hinweise gemäß § 8 EGovG aus meinen Antrag hingewiesen. Aus diesen Anruf jedoch, ergeben sich weitere Datenschutzrechtliche bedenken. Wo hat die Techniker Krankenkasse meine Adressdaten sowie Telefonnummer her? Zwar bin ich noch bis zum 31.07 2017 bei selbiger Kasse versichert, meine Telefonnummer habe ich aber schon seit geraumer Zeit aus den Sozialdaten löschen lassen. Ich kann mir diesen Anruf nur erklären das hier aus der Akte eines, an dieser IFG Anfrage unbeteiligten 3. die Informationen aus den Sozialdaten entnommen wurden, wo ich als bevollmächtigter tätig war. Der Anruf kam von der Abteilungsleiterin des Fachzentrum Ambulante Leistungen Fr. Malou-Michelle Buck. Die Dame ist mir aus dem Fall wo ich als Bevollmächtigter / Beistand involviert. Aus diesen Vorgang muss dann auch meine Telefonnummer sowie Adresse entommen wurden sein. Die Adresse hätte ansonsten auch aus meiner Akte entnommen worden sein können. Über Frag den Staat, worüber die IFG Anfrage lief wurde die Adresse nicht und 100% die Telefonnummer nicht übermittelt. Meines erachten ist es nicht zulässig die Externe, öffentIiche FG Anfrage mit Sozialdaten zu verknüpfen. Ich bitte die Aufsichtsbehörde von Amtswegen her zu ermitteln, wie die TK an meine Telefonnummer / Adressdaten im Bezug zur IFG Anfrage kam und ob hier evtl. ein Verstoß gegen Datenschutzrechtliche Bestimmungen im Umgang mit Sozialdaten vorliegt. Meines erachten ist es nicht zulässig auf meine Sozialdaten zur Adressermittlung zuzugreifen - und noch schwerwiegender auf die Akten unbeteiligter 3. zuzugreifen um die Telefonnummer des bevollmächtigen herauszufinden - um in einen vollkommen anderen Fall der keinen Leistungsbezug hat zu verwenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Sie finden die Anfrage / Vorgang unter: https://fragdenstaat.de/a/20981 Anfragenr: 20981 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
AW: Verstoß gegen den Schutz von Sozialdaten bei Bearbeitung der IFG Anfrage [#20981] Die Bundesbeauftragte für de…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Verstoß gegen den Schutz von Sozialdaten bei Bearbeitung der IFG Anfrage [#20981]
Datum
26. Juni 2017 14:37
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 13-361 II#1847 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23. Juni 2017. Hiermit bestätige ich zunächst nur den Eingang Ihrer Eingabe. Sie wird unter dem oben genannten Geschäftszeichen geführt. Der/Die zuständige Sachbearbeiter/in wird sich so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
3. Juli 2017 11:57
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Datenschutz bei der Techniker Krankenkasse (TK) # 13-361 II#1847 Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Schreibe…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Datenschutz bei der Techniker Krankenkasse (TK) # 13-361 II#1847
Datum
11. August 2017 13:19
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
862,6 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Schreiben übersende ich zu Ihrer Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen