Herausgabe der Nachschreibklausuren im Zentralabitur NRW 2018

die Nachschreibklausuren inklusive Erwartungshorizonte im Zentralabitur 2018 NRW der Grund- und Leistungskurse in den Fächern Englisch und Französisch (fortgeführt) in digitaler Form. Für etwaige Kosten werde ich aufkommen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. April 2018
  • Frist
    29. Mai 2018
  • Ein:e Follower:in
Marco Geßner
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Marco Geßner
Betreff
Herausgabe der Nachschreibklausuren im Zentralabitur NRW 2018 [#29197]
Datum
25. April 2018 14:42
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Nachschreibklausuren inklusive Erwartungshorizonte im Zentralabitur 2018 NRW der Grund- und Leistungskurse in den Fächern Englisch und Französisch (fortgeführt) in digitaler Form. Für etwaige Kosten werde ich aufkommen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marco Geßner <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Marco Geßner
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
25. April 2018 14:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Geßner, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25. April 2018. In dieser Anfrage erbitten Sie die H…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Herausgabe der Nachschreibklausuren im Zentralabitur NRW 2018 [#29197]
Datum
23. Mai 2018 10:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Geßner, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25. April 2018. In dieser Anfrage erbitten Sie die Herausgabe der Nachschreibklausuren inklusive Erwartungshorizonte im Zentralabitur 2018 NRW der Grund- und Leistungskurse in den Fächern Englisch und Französisch (fortgeführt). Die rechtliche Prüfung hat ergeben, dass Ihrem Antrag in der vorliegenden Form nicht statt gegeben werden kann, da „[…] durch die Bekanntgabe der Information der Verfahrensablauf eines anhängigen Verwaltungsverfahrens, eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens, eines Disziplinarverfahrens oder der Erfolg einer bevorstehenden behördlichen Maßnahme erheblich beeinträchtigt würde […]“ (§ 6 IFG NRW – Schutz öffentlicher Belange und der Rechtsdurchsetzung). Wir haben ebenfalls geprüft, unter welchen Bedingungen Ihrem Wunsch entgegen gekommen werden kann. Ihrem Antrag kann demnach frühestens am ersten Werktag nach Abschluss des gesamten Abiturverfahrens 2018 stattgegeben werden. Das Abiturverfahren, zu dem alle schriftlichen und mündlichen sowie die damit zusammenhängenden Korrekturverfahren gehören, ist mit dem letztmöglichen Tag der Zeugnisausgabe, dem 07.07.2017, abgeschlossen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Voraussetzungen aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen
Marco Geßner
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erhalte meinen Antrag aufrecht und erwarte die von mir geforderten Dokumente wi…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Marco Geßner
Betreff
AW: AW: Herausgabe der Nachschreibklausuren im Zentralabitur NRW 2018 [#29197]
Datum
27. Mai 2018 00:49
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erhalte meinen Antrag aufrecht und erwarte die von mir geforderten Dokumente wie von Ihnen angekündigt unmittelbar nach Abschluss des Abiturdurchgangs 2018. ... Mit freundlichen Grüßen Marco Geßner Anfragenr: 29197 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Marco Geßner
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Herausgabe der Nachschreibklausuren im Zentral…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Marco Geßner
Betreff
AW: AW: AW: Herausgabe der Nachschreibklausuren im Zentralabitur NRW 2018 [#29197]
Datum
12. Juli 2018 19:20
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Herausgabe der Nachschreibklausuren im Zentralabitur NRW 2018“ vom 25.04.2018 (#29197) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 45 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marco Geßner Anfragenr: 29197 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
12. Juli 2018 19:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Geßner, bitte entschuldigen Sie die verzögerte Beantwortung Ihrer Anfrage. Auf Ihre Anfrage v…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Herausgabe der Nachschreibklausuren im Zentralabitur NRW 2018 [#29197]
Datum
13. Juli 2018 09:41
Status
17,9 KB
Sehr geehrter Herr Geßner, bitte entschuldigen Sie die verzögerte Beantwortung Ihrer Anfrage. Auf Ihre Anfrage vom 25.04.2018 hin ermögliche ich Ihnen mit dieser Mail den Zugang zu den von Ihnen begehrten Dokumenten. In dem Dokument in der Anlage finden Sie einen Link zu einem herunterladbaren Archiv, das Sie mit dem ebenfalls in der Anlage befindlichen Passwort entschlüsseln können. Ich weise darauf hin, dass der Zugang nur bis zum 14.08.2018 geöffnet ist. Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese Unterlagen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch überlassen werden können. Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen erfüllt damit seine Pflichten aus dem Informationsfreiheitsgesetz NRW. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Unterlagen nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung vervielfältigen oder an Dritte weitergeben, und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, zum Beispiel im Internet. Dies würde eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten. Mit freundlichen Grüßen