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Herausgabe der Rohdaten der Wägezellen des landeseigenen Messnetzes

laut hydrogeologischem Jahresbericht 2022/23 umfasst das landeseigene Niederschlagsmessnetz aktuell 36 Stationen, die mit Wägezellen ausgestattet sind. Wägezellen messen, wie der Name schon besagt, Gewichte.
Hiermit bitte ich um die Herausgabe der Messergebnisse in Form von Tabellen und Kurven aller Stationen über den kompletten Zeitraum. Mit Hilfe dieser Daten kann man deutlich mehr als nur den Niederschlag ermitteln, was schon in den ÖVAW Gutachten aus den 90er Jahren Erwähnung findet.

Zum Beispiel kann man die Differenz des Gewichtes, folglich den Wasseranteil nach einer langen Trockenperiode mit dem Wert nach einen langen Regenperiode vergleichen und somit feststellen, wieviel Wasser der Oberboden aufnehmen kann.

Anhand dieser Ergebnisse kann man später den genauen Sättigungsgrad des Bodens ermitteln. Der Niederschlag kann direkt in Anteile des Oberflächenabfluß, Evapotransipiration und Versickerung gegliedert werden. Sobald der Oberboden gesättigt ist, beginnt die Grundwasserneubildung (GwN).

Sich schnell veränderte Werte lassen nach einem Niederschlagsereignis auf Oberflächenabfluss schließen. Auch dieser Wert ist fundamental zur Ermittlung der GwN. An heißen Tagen ohne Niederschlag kann man die Evapotranspiration direkt messen, was einen extremen Vorteil zu Bestimmung mit Modellen darstellt. Dieses Ergebnis kann auch für den Hochwasserschutz verwendet werden.

Deshalb möchten wir Sie bitten uns die Messkurven sowie die Daten der einzelnen Stationen, und nicht deren Auswertung, zur Verfügung zu stellen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. Oktober 2024
  • Frist
    12. November 2024
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: laut hydrogeologischem Jahresberic…
An Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland Details
Von
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Betreff
Herausgabe der Rohdaten der Wägezellen des landeseigenen Messnetzes [#319099]
Datum
9. Oktober 2024 17:41
An
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
laut hydrogeologischem Jahresbericht 2022/23 umfasst das landeseigene Niederschlagsmessnetz aktuell 36 Stationen, die mit Wägezellen ausgestattet sind. Wägezellen messen, wie der Name schon besagt, Gewichte. Hiermit bitte ich um die Herausgabe der Messergebnisse in Form von Tabellen und Kurven aller Stationen über den kompletten Zeitraum. Mit Hilfe dieser Daten kann man deutlich mehr als nur den Niederschlag ermitteln, was schon in den ÖVAW Gutachten aus den 90er Jahren Erwähnung findet. Zum Beispiel kann man die Differenz des Gewichtes, folglich den Wasseranteil nach einer langen Trockenperiode mit dem Wert nach einen langen Regenperiode vergleichen und somit feststellen, wieviel Wasser der Oberboden aufnehmen kann. Anhand dieser Ergebnisse kann man später den genauen Sättigungsgrad des Bodens ermitteln. Der Niederschlag kann direkt in Anteile des Oberflächenabfluß, Evapotransipiration und Versickerung gegliedert werden. Sobald der Oberboden gesättigt ist, beginnt die Grundwasserneubildung (GwN). Sich schnell veränderte Werte lassen nach einem Niederschlagsereignis auf Oberflächenabfluss schließen. Auch dieser Wert ist fundamental zur Ermittlung der GwN. An heißen Tagen ohne Niederschlag kann man die Evapotranspiration direkt messen, was einen extremen Vorteil zu Bestimmung mit Modellen darstellt. Dieses Ergebnis kann auch für den Hochwasserschutz verwendet werden. Deshalb möchten wir Sie bitten uns die Messkurven sowie die Daten der einzelnen Stationen, und nicht deren Auswertung, zur Verfügung zu stellen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 319099 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/319099/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 09.10.2024. Für die …
Von
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland
Betreff
AW: Herausgabe der Rohdaten der Wägezellen des landeseigenen Messnetzes [#319099]
Datum
11. Oktober 2024 06:41
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 09.10.2024. Für die Beantwortung dieser Anfrage können ggf. Gebühren anfallen. Hinsichtlich der Höhe etwaiger anfallender Gebühren verweise ich auf das im Saarland geltende allgemeine Gebührenverzeichnis, dort Nr. 665. Ob Ihre Anfrage gebührenpflichtig ist oder nicht, wird sich erst im Laufe der Bearbeitung herausstellen. Ich bitte um entsprechende Beachtung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Herausgabe der Rohdaten der Wägezellen des landeseigenen Messnetze…
An Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Herausgabe der Rohdaten der Wägezellen des landeseigenen Messnetzes [#319099]
Datum
12. November 2024 06:34
An
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Herausgabe der Rohdaten der Wägezellen des landeseigenen Messnetzes“ vom 09.10.2024 (#319099) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie unsere Antwort auf Ihre o.g. SUIG-Anfrage. Mit freund…
Von
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland
Betreff
AW: Herausgabe der Rohdaten der Wägezellen des landeseigenen Messnetzes [#319099]
Datum
20. Dezember 2024 06:48
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
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Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie unsere Antwort auf Ihre o.g. SUIG-Anfrage. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich wünsche Ihnen ein gutes Jahr 2025 und viel Gesundheit.   Über die Antwort bin ich etwas verwirrt, …
An Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Herausgabe der Rohdaten der Wägezellen des landeseigenen Messnetzes [#319099]
Datum
3. Januar 2025 14:22
An
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich wünsche Ihnen ein gutes Jahr 2025 und viel Gesundheit.   Über die Antwort bin ich etwas verwirrt, da sich die Aussagen widersprechen: "Die beantragten Informationen liegen dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz nicht vor. An unseren Niederschlagsmessstationen erfassen wir keine Gewichtsveränderungen (technische Prozesse innerhalb der Wägezellen). Es wird lediglich der erzeugte Impuls (Stromfluss ja/nein; „Kurzschlussprinzip“) am Datensammler als Folge der Gewichtsveränderung (4 - 20 mA) registriert. Ein „Kurzschluss“ ist hierbei ein Impuls, d. h. 0,1 mm in entsprechender Zeit. Ein für die Ermittlung des Wasserhaushaltes im Boden geeignete Messeinrichtung, wie z.B. Lysimeter, werden an den Niederschlagsmessstationen des LUA nicht betrieben." Lysimeter sind Waagen; in der Antwort wird behauptet, nur die positive Gewichtsänderung zu erfassen. Waagen messen ursprünglich ein Gewicht. Sollte dieses Gewicht tatsächlich nicht gespeichert werden, dann muss man sich fragen WARUM. Wie bereits in der Anfrage erwähnt, kann man mit den Messergebnissen von Lysimeter viel mehr auswerten als nur den Niederschlag (Direktabfluss, Evapotranspiration, aktuelle Feuchte des Oberbodens). Zahlreiche Quellen der Gutachten aus Mitte der 1990er verweisen mehrfach auf Lysimeter und deren Möglichkeiten. Eine der Schlussfolgerungen der Gutachten ist, dass das Monitoring rund ums Grundwasser verbessert und ausgewertet werden muss. Die messtechnischen Voraussetzungen dafür gibt es, warum werden diese nicht optimal genutzt? Sie schreiben in der Antwort, dass ein 4-20mA Signal gemessen wird. Bei allen bisherigen 4-20 mA Gewichtsmessungen (Bandwaagen, Silos, etc.), die ich in 27 Jahren als Ingenieur im Anlagenbau gesehen/ausgewertet habe, entsprach der Wert jeweils dem eines zugeordneten Gewichtes. Bei einem Lysimeter, der z.B. in einer Tiefe von 1,5m eingebaut ist, hätte ich vermutet, dass 4mA etwa dem Mindestgewicht (bei trockenem Oberboden - x), das 20 mA dem Maximalgewicht (bei gesättigtem Oberboden +x) entspricht. Hätten Sie geschrieben, dass nur der Summierer (engl. Totalizer) ausgewertet wird, dann würde die Antwort zumindest technisch Sinn ergeben.  Hiermit möchte ich Sie höflichst bitten, nochmals zu prüfen, welche Werte ausgewertet werden. Bitte stellen Sie mir alle gemessenen Werte zur Verfügung, gegebenenfalls kann man die gesammelten Werte doch noch bewerten.  Mit freundlichen Grüßen Dipl. Ing. Elektrotechnik (FH) Dipl. Wirtschaftsingenieur (FH) << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> PS.: Diese Frage an die KI (OpenChat GPT): "Was kann man alles aus den Messergebnissen von Lysimeter, welche ursprünglich für die Messung der Niederschlagsmenge eingesetzt werden, auswerten? Kann man damit auf den Direktabfluss, Evapotranspiration, Perkolation, Grundwasserneubildung und Bodenfeuchte schließen?" wurde wie folgt beantwortet: "Lysimeter sind nützliche Instrumente, um verschiedene hydrologische Prozesse und Boden-Wasser-Dynamiken zu analysieren. Ursprünglich zur Messung der Niederschlagsmenge eingesetzt, bieten sie eine Vielzahl an zusätzlichen Informationen. Hier ist eine Übersicht, welche Messgrößen und Prozesse aus Lysimeterdaten abgeleitet werden können: 1. Niederschlag Primäre Messgröße: Der Niederschlag, der direkt auf die Oberfläche des Lysimeters fällt, wird aufgezeichnet. 2. Evapotranspiration (ET) Messbarkeit: Die Differenz zwischen dem Niederschlag und dem Abfluss (einschließlich Perkolation und gespeicherter Wassermenge im Boden) kann zur Abschätzung der Evapotranspiration verwendet werden. Details: Es ist möglich, zwischen der Evaporation (Verdunstung von der Boden- oder Pflanzenoberfläche) und der Transpiration (Wasserverlust durch Pflanzen) zu unterscheiden, wenn zusätzliche Daten wie Vegetationsdichte oder Pflanzenphysiologie vorliegen. 3. Perkolation Messbarkeit: Der Wasserfluss durch das Lysimeter (häufig gemessen an einer Drainageschicht am Boden) liefert Informationen über die Perkolation, also das Sickerwasser, das in tiefere Bodenschichten abfließt. Details: Dies kann mit hoher Genauigkeit gemessen werden, wenn der Lysimeterboden gut isoliert ist. 4. Grundwasserneubildung Schlussfolgerung: Die Grundwasserneubildung kann direkt aus der Perkolation abgeleitet werden, sofern keine weiteren Wasserentnahmeprozesse (wie tiefe Wurzeln) vorliegen. Grenzen: Diese Messung ist besonders in natürlichen Bodensystemen komplex, da externe Faktoren wie seitliche Wasserflüsse berücksichtigt werden müssen. 5. Bodenfeuchte Messbarkeit: Die Bodenfeuchte kann indirekt abgeleitet werden, indem der Wassergehalt im Lysimeter vor und nach einem bestimmten Zeitintervall gemessen wird. Sensoren: Einige Lysimetersysteme sind mit Bodenfeuchtesensoren ausgestattet, um direkte Messungen in verschiedenen Bodenschichten zu ermöglichen. 6. Direktabfluss Eingeschränkte Messbarkeit: Lysimeter sind in der Regel nicht dafür konzipiert, den oberflächlichen Direktabfluss zu messen, da sie üblicherweise versiegelt sind und Wasser nur nach unten ableiten. Spezielle Oberflächenkonstruktionen wären erforderlich, um diese Messung zu ermöglichen. 7. Zusätzliche Analysen Wassernährstoffe und Kontaminanten: Durch chemische Analysen des abfließenden Wassers können Rückschlüsse auf die Nährstoffauswaschung oder Verschmutzung gezogen werden. Klimatische Einflüsse: Die Wirkung von Temperatur, Wind und Strahlung auf die Wasserbilanz kann durch Vergleichsstudien bewertet werden. Zusammenfassung: Lysimeter können Daten für die folgenden Prozesse liefern: Niederschlag (direkt messbar), Evapotranspiration (ableitbar aus Wasserbilanz), Perkolation (direkt messbar), Grundwasserneubildung (aus Perkolation ableitbar), Bodenfeuchte (indirekt durch Wasserbilanz oder Sensoren). Der Direktabfluss ist in typischen Lysimeter-Designs nicht direkt messbar. Mit gut konzipierten Instrumenten und der Integration weiterer Sensoren oder Systeme kann jedoch eine umfassende Analyse der Wasser- und Stoffflüsse im Boden ermöglicht werden." Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 319099 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/319099/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>