Herausgabe der Zentralabiturklausuren des Nachschreibtermins 2020

die Nachschreibklausuren inklusive Erwartungshorizonte im Zentralabitur 2020 NRW der Grund- und Leistungskurse in den Fächern Englisch und Französisch (fortgeführt) in digitaler Form, sobald der Abiturdurchgang Anfang Juli 2020 abgeschlossen ist. Für etwaige Kosten werde ich aufkommen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Juni 2020
  • Frist
    14. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
Marco Geßner
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Marco Geßner
Betreff
Herausgabe der Zentralabiturklausuren des Nachschreibtermins 2020 [#188551]
Datum
10. Juni 2020 13:52
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Nachschreibklausuren inklusive Erwartungshorizonte im Zentralabitur 2020 NRW der Grund- und Leistungskurse in den Fächern Englisch und Französisch (fortgeführt) in digitaler Form, sobald der Abiturdurchgang Anfang Juli 2020 abgeschlossen ist. Für etwaige Kosten werde ich aufkommen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marco Geßner Anfragenr: 188551 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188551
Mit freundlichen Grüßen Marco Geßner
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
10. Juni 2020 13:52
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Marco Geßner
AW: Empfangsbestätigung [#188551] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Heraus…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Marco Geßner
Betreff
AW: Empfangsbestätigung [#188551]
Datum
14. Juli 2020 12:41
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Herausgabe der Zentralabiturklausuren des Nachschreibtermins 2020“ vom 10.06.2020 (#188551) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marco Geßner Anfragenr: 188551 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188551/
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Geßner, in den Dokumenten in der Anlage finden Sie die entsprechenden Aufgaben. Bitte beachte…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Herausgabe der Zentralabiturklausuren des Nachschreibtermins 2020 [#188551]
Datum
17. Juli 2020 09:29
Status
Warte auf Antwort

Verschlusssache Prüfung: Urheberrecht

Die Behörde untersagt offenbar die Veröffentlichung der Dokumente. Sie dürfen daher nicht veröffentlicht werden. Privatkopien für deine Mitschüler*innen und andere sind aber erlaubt!

Nicht-öffentliche Anhänge:
E_20_x_G_HT_GG.pdf
516,4 KB
E_20_x_L_HT_GG.pdf
537,4 KB
F_20_a_G_HT_GG.pdf
386,4 KB
F_20_a_L_HT_GG.pdf
463,8 KB
image001.png
805 Bytes
image002.png
992 Bytes
image003.png
908 Bytes
image004.png
11,2 KB


Sehr geehrter Herr Geßner, in den Dokumenten in der Anlage finden Sie die entsprechenden Aufgaben. Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese Unterlagen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch überlassen werden können. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Unterlagen nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch das Ministerium für Schule und Bildung vervielfältigen oder an Dritte weitergeben, und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, zum Beispiel im Internet. Dies würde eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten. Sollten Sie die Dokumente in ausgedruckter Form wünschen, benötige ich von Ihnen eine entsprechende Mitteilung. In diesem Fall würde, so wie für derartige Fälle geregelt, für Druck, Versand und Arbeitsaufwand eine Gebühr entsprechend der VerwGebO IFG NRW erhoben. Mit freundlichen Grüßen
Marco Geßner
Sehr geehrte<< Anrede >> Sie haben mir irrtümlicherweise die Klausuren des Haupttermins bereitgestellt…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Marco Geßner
Betreff
AW: Herausgabe der Zentralabiturklausuren des Nachschreibtermins 2020 [#188551]
Datum
28. Juli 2020 09:51
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Sie haben mir irrtümlicherweise die Klausuren des Haupttermins bereitgestellt, meine Anfrage bezieht sich auf die Nachschreibklausuren im Zentralabitur 2020 der Fächer Englisch und Französisch fortgeführt im Grund- und Leistungskurs. Bitte machen Sie mir die ursprünglich gewünschten Klausuren zeitnah zugänglich. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 188551 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188551/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Geßner, bitte verzeihen Sie das Versehen. In den Dokumenten in der Anlage finden Sie die ents…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Herausgabe der Zentralabiturklausuren des Nachschreibtermins 2020 [#188551]
Datum
28. Juli 2020 15:05
Status
Anfrage abgeschlossen

Verschlusssache Prüfung: Urheberrecht

Die Behörde untersagt offenbar die Veröffentlichung der Dokumente. Sie dürfen daher nicht veröffentlicht werden. Privatkopien für deine Mitschüler*innen und andere sind aber erlaubt!

Nicht-öffentliche Anhänge:
E_20_x_G_N1_GG.pdf
492,1 KB
E_20_x_L_N1_GG.pdf
441,8 KB
F_20_a_G_N1_GG.pdf
341,3 KB
image001.png
805 Bytes
image002.png
992 Bytes
image003.png
908 Bytes
image004.png
11,2 KB


Sehr geehrter Herr Geßner, bitte verzeihen Sie das Versehen. In den Dokumenten in der Anlage finden Sie die entsprechenden Aufgaben. In Französisch wurde im Leistungskurs keine Nachschreibeklausur benötigt, daher werden die Aufgaben ggfs. erneut verwendet und stehen nicht zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese Unterlagen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch überlassen werden können. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Unterlagen nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch das Ministerium für Schule und Bildung vervielfältigen oder an Dritte weitergeben, und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, zum Beispiel im Internet. Dies würde eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten. Sollten Sie die Dokumente in ausgedruckter Form wünschen, benötige ich von Ihnen eine entsprechende Mitteilung. In diesem Fall würde, so wie für derartige Fälle geregelt, für Druck, Versand und Arbeitsaufwand eine Gebühr entsprechend der VerwGebO IFG NRW erhoben. Mit freundlichen Grüßen