Herausgabe des vollständigen Abschlussberichtes der MBS für die Strecke Köln Frankfurter Straße – Gummersbach bzw. Marienheide

vollständiger Abschlussbericht der Machbarkeitsstudie für die Strecke Köln Frankfurter Straße – Gummersbach bzw. Marienheide (aktuelle RB 25)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Mai 2021
  • Frist
    2. Juli 2021
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Zweckverband go.Rheinland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Herausgabe des vollständigen Abschlussberichtes der MBS für die Strecke Köln Frankfurter Straße – Gummersbach bzw. Marienheide [#221367]
Datum
30. Mai 2021 21:34
An
Zweckverband go.Rheinland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
vollständiger Abschlussbericht der Machbarkeitsstudie für die Strecke Köln Frankfurter Straße – Gummersbach bzw. Marienheide (aktuelle RB 25)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 221367 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Zweckverband go.Rheinland
Machbarkeitsstudie Oberbergische Bahn Sehr Antragsteller/in ich hätte Ihnen gern schon früher auf Ihre E-Mail ge…
Von
Zweckverband go.Rheinland
Betreff
Machbarkeitsstudie Oberbergische Bahn
Datum
23. Juni 2021 10:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich hätte Ihnen gern schon früher auf Ihre E-Mail geantwortet. Jetzt habe ich alle Informationen erhalten, sodass Sie nun meine Antwort erhalten. Unter Ihrem Az. #221367 forderten Sie uns mit E-Mail vom 30. Mai 2020 auf, in Bezug auf Ihren Antrag auf Informationszugang, die in der o.g. E-Mail beschriebenen Machbarkeitsstudie zur "Elektrifizierung und zum Ausbau der Oberbergischen Bahn" zu übersenden. Beigefügt übersende ich Ihnen die Machbarkeitsstudie mit geringfügigen Schwärzungen zur Kenntnis. Die geschwärzten Informationen stellen personenbezogenen Daten mehrerer natürlichen Personen dar. Nach § 9 Abs. 1 IFG NRW ist ein Antrag auf Informationszugang abzulehnen, soweit durch das Bekanntwerden der Informationen personenbezogene Daten einer natürlichen Person offenbart werden. Die Legaldefinition des Begriffs personenbezogene Daten lautet: Hiernach sind personenbezogene Daten Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (betroffene Person). Da Sie in der Machbarkeitsstudie einige Angaben über die betroffene Person selbst sowie ihre Identifizierung und Charakterisierung und einen auf sie beziehbaren Sachverhalt erfasst einsehen, lehnen wir Ihren Antrag auf Informationszugang insoweit ab. Ich hoffe, dass wir hiermit diese Angelegenheit als abgeschlossen betrachten können. Sollten Sie dennoch Rückfragen haben, stehe ich Ihnen sehr gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Zweckverband go.Rheinland
 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn Antragsteller/in auf Informationszugang …
Von
Zweckverband go.Rheinland
Betreff
Herausgabe des vollständigen Abschlussberichtes der MBS für die Strecke Köln Frankfurter Straße – Gummersbach bzw. Marienheide [#221367]
Datum
24. Juni 2021 13:24
Status
 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn Antragsteller/in auf Informationszugang vom 30. Mai 2021 Aktenzeichen: # 221367 Sehr Antragsteller/in ich hätte Ihnen gern schon früher auf Ihre E-Mail geantwortet. Jetzt habe ich alle Informationen erhalten, sodass Sie nun meine Antwort erhalten. Unter Ihrem Az. #221367 forderten Sie uns mit E-Mail vom 30. Mai 2020 auf, in Bezug auf Ihren Antrag auf Informationszugang, die in der o.g. E-Mail beschriebenen Machbarkeitsstudie zur "Elektrifizierung und zum Ausbau der Oberbergischen Bahn" zu übersenden. Beigefügt übersende ich Ihnen die Machbarkeitsstudie mit geringfügigen Schwärzungen zur Kenntnis. Die geschwärzten Informationen stellen personenbezogenen Daten mehrerer natürlichen Personen dar. Nach § 9 Abs. 1 IFG NRW ist ein Antrag auf Informationszugang abzulehnen, soweit durch das Bekanntwerden der Informationen personenbezogene Daten einer natürlichen Person offenbart werden. Die Legaldefinition des Begriffs personenbezogene Daten lautet: Hiernach sind personenbezogene Daten Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (betroffene Person). Da Sie in der Machbarkeitsstudie einige Angaben über die betroffene Person selbst sowie ihre Identifizierung und Charakterisierung und einen auf sie beziehbaren Sachverhalt erfasst einsehen, lehnen wir Ihren Antrag auf Informationszugang insoweit ab. Ich hoffe, dass wir hiermit diese Angelegenheit als abgeschlossen betrachten können. Sollten Sie dennoch Rückfragen haben, stehe ich Ihnen sehr gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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