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Herausgabe interner Dokumente für die Entscheidung zur Kostenübernahme nach § 33 SGB V (Hilfsmittel)

Sämtliche internen Dokumente, die zur Prüfung und Entscheidung der Kostenübernahme bei Anträgen nach § 33 SGB V (Hilfsmittel) von den Mitarbeitern der Fachabteilungen zu beachten sind.

Dies sind Insbesondere:

- interne Leitfäden
- interne Arbeitshinweise
- interne Weisungen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Juli 2018
  • Frist
    14. August 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche intern…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Herausgabe interner Dokumente für die Entscheidung zur Kostenübernahme nach § 33 SGB V (Hilfsmittel) [#31823]
Datum
11. Juli 2018 11:01
An
Techniker Krankenkasse
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche internen Dokumente, die zur Prüfung und Entscheidung der Kostenübernahme bei Anträgen nach § 33 SGB V (Hilfsmittel) von den Mitarbeitern der Fachabteilungen zu beachten sind. Dies sind Insbesondere: - interne Leitfäden - interne Arbeitshinweise - interne Weisungen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Auf …
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail an die TK
Datum
11. Juli 2018 11:02
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Auf [www.tk.de](http://www.tk.de/) finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zu vielen Themen. Vielleicht ist auch eine Antwort auf Ihre Frage dabei. Klicken Sie einfach [hier](https://www.tk.de/techniker/service/leistungen-und-mitgliedschaft-2000108). Freundliche Grüße
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail vom 11. Juli 2018 (302903915772) - [11551469] Guten Tag Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre …
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail vom 11. Juli 2018 (302903915772) - [11551469]
Datum
31. Juli 2018 10:22
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
AkteNAMENAME.pdf
395,5 KB
Guten Tag Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre E-Mail. Gern senden wir Ihnen einen Teil der gewünschten Unterlagen per E-Mail zu. Interne Leitfäden, Arbeitshinweise oder interne Weisung dürfen wir Ihnen nicht zu Verfügung stellen. Falls Sie Fragen haben oder wir Sie unterstützen können, rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir sind gern für Sie da. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Re: Ihre E-Mail vom 11. Juli 2018 (302903915772) - [11551469] [#31823] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfra…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: Ihre E-Mail vom 11. Juli 2018 (302903915772) - [11551469] [#31823]
Datum
31. Juli 2018 11:34
An
Techniker Krankenkasse
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz wurde nicht von Ihnen beantwortet, stattdessen haben Sie eine persönliche Akte zur Verfügung gestellt. Daher erneut meine Anfrage: Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche internen Dokumente, die zur Prüfung und Entscheidung der Kostenübernahme bei Anträgen nach § 33 SGB V (Hilfsmittel) von den Mitarbeitern der Fachabteilungen zu beachten sind. Dies sind Insbesondere: - interne Leitfäden - interne Arbeitshinweise - interne Weisungen Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31823 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Auf …
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail an die TK
Datum
31. Juli 2018 11:35
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Auf [www.tk.de](http://www.tk.de/) finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zu vielen Themen. Vielleicht ist auch eine Antwort auf Ihre Frage dabei. Klicken Sie einfach [hier](https://www.tk.de/techniker/service/leistungen-und-mitgliedschaft-2000108). Freundliche Grüße
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail vom 31. Juli 2018 (302903915772) - [11551469] Guten Tag Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre …
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail vom 31. Juli 2018 (302903915772) - [11551469]
Datum
2. August 2018 11:02
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese habe ich an die fachlich verantwortlichen Kolleginnen und Kollegen weitergeleitet, damit sie dort bearbeitet werden kann. Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag. Freundliche Grüße
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail vom 31. Juli 2018 (302903915772) - [11551469] Guten Tag Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre …
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail vom 31. Juli 2018 (302903915772) - [11551469]
Datum
7. August 2018 14:46
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre E-Mail. Gern fügen wir Ihnen die rechtliche Grundlage zu. Von der Akteneinsicht sind die Entwürfe zu Entscheidung sowie die Arbeit zur ihrer unmittelbaren Vorbereitung ausgeschlossen, somit dürfen wir Ihnen interne Leitfäden, Arbeitsverfahren nicht zur Verfügung stellen. Falls Sie Fragen haben oder wir Sie unterstützen können, rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir sind gern für Sie da. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Herausgabe interner Dokumente für die Entscheidung zur Kostenübernahme nach § 33 SGB V (Hilfsmittel)“ [#31823] [#31823]
Datum
8. August 2018 11:36
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/31823 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil es sich bei den angeforderten Dokumenten (u.a. Leitfäden) nicht um Entwürfe gemäß IFG handelt und einer Herausgabe dieser Dokumente kein Ablehnungsgrund entgegen steht. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31823 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch gegen Ihre EMail vom 7. August 2018 [#31823] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich gegen Ih…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Widerspruch gegen Ihre EMail vom 7. August 2018 [#31823]
Datum
16. August 2018 10:58
An
Techniker Krankenkasse
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich gegen Ihre Antwort vom 7. August 2018 Widerspruch ein. Entgegen Ihrer Entscheidung bin ich der Auffassung, dass ich nach dem "Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes" Anspruch auf die von mir angeforderten Dokumente habe. Sie haben Ihre Ablehnung mit § 25 SGB X (Akteneinsicht durch Beteiligte) begründet. Mit meiner Anfrage habe ich jedoch keine Einsicht in Akten eines persönlichen Verfahrens angefordert, sondern allgemeine intern vorliegende Dokumente mit Bezug zu § 33 SGB V (Hilfsmittel). Somit kann das von Ihnen aufgeführte Gesetz nicht als Ablehnungsgrund dienen. Ich bitte Sie nochmals, mir die geforderten Dokumente zur Verfügung zu stellen. Im Falle einer erneuten Ablehnung nennen Sie mir bitte den entsprechenden Paragraphen des IFG, der zur Ablehnung führte. Des Weiteren empfinde ich es aus datenschutzrechtlicher Sicht bedenklich, dass sie in Ihrer ersten Antwort eine personenbezogene (Gesundheits)Akte unverschlüsselt per EMail versendet haben, ohne die Identität des Anfragenden zu überprüfen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31823 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Auf …
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail an die TK
Datum
16. August 2018 11:02
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Auf [www.tk.de](http://www.tk.de/) finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zu vielen Themen. Vielleicht ist auch eine Antwort auf Ihre Frage dabei. Klicken Sie einfach [hier](https://www.tk.de/techniker/service/leistungen-und-mitgliedschaft-2000108). Freundliche Grüße
Techniker Krankenkasse
Kein Nachrichtentext
Von
Techniker Krankenkasse
Via
Briefpost
Betreff
Datum
17. August 2018
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
500,5 KB
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail vom 16. August 2018 (302903915772) - [11851320] Guten Tag Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihr…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail vom 16. August 2018 (302903915772) - [11851320]
Datum
20. August 2018 06:28
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre E-Mail. Unsere Antwort ist per Post an Sie unterwegs. Sie erhalten sie in den nächsten Tagen. Haben Sie sie nicht erhalten? Wir schicken sie Ihnen gern erneut - ein kurzer Hinweis genügt. Falls Sie Fragen haben oder wir Sie unterstützen können, rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir sind gern für Sie da. Freundliche Grüße
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. August 2018 11:02
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-721/003 II#0286 Sehr geehrtAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei der Anfrage »Herausgabe interner Dokumente für die Entscheidung zur Kostenübernahme nach § 33 SGB V (Hilfsmittel)« [#31823] # 15-721/003 II#0286
Datum
27. September 2018 11:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-721/003 II#0286 Sehr geehrtAntragsteller/in das beigefügte Schreiben erhalten Sie ausschließlich in elektronischer Form. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.