Herausgabe Telefonlisten Jobcenter gemeinsamer Einrichtung und Kommunen (Optionskommunen)

Mit dem Urteil VG Leipzig, 5 K 981/11 v. 10.1.2013 begehrte die Klägerin Zugang zur aktuellen Dienststelefonliste des Jobcenters Leipzig. Hierei beruft sie sich auf § 5 Abs. 4 IFG. Zwar richtet sich der weitere § 1 IFG gegen Behörden des Bundes, jedoch gilt nach § 1 Abs. 1 Satz 2 IFG dieses Gesetz auch für sonstige Bundesorgane und -einrichtungen, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Das Jobcenter Leipzig tut dieses nach dem IFG gem. § 50 Abs. 4 Satz 2 SGB II in seinem gesamten Zuständigkeitsbereich und somit auch für die Aufgaben der kommunalen Träger. Die Klage wurde als zulässig und begründet bewiesen.

Nach § 113 Abs. 5 VwGO verletzt die Nichtherausgabe der Telefonliste die Rechte der Klägerin. Demnach und nach § 1 Abs. 1 IFG hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dieser Anspruch ist grundsätzlich nicht abhängig von einem besonderen Interesse oder gar einem über ihn selbst hinausweisenden subjektiv-öffentlichen Recht.

Bei der Telefonliste handelt es sich um amtliche Informationen i. S. v. § 2 Nr. 1 IFG. Auch sind keine Ausschlussgründe nach den §§ 3, 4 und 6 IFG ersichtlich, insbesondere nicht der Grund, dass mit der Bekanntgabe der Informationen die öffentliche Sicherheit gefährdet könnte, nach § 3 Nr. 2 IFG) – hier Personen des Jobcenters.

Zwar twittert der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit Heinrich Alt, dass das Urteil „nicht praxistauglich“ sei, dieses steht jedoch im Widerspruch zum Alltag eines Jobcenters. Gründe: Befindet sich ein Sachbearbeiter eines Jobcenters in einem persönlichen Gespräch oder einer intensiven Aktenbearbeitung, kann er das Telefon sozusagen klingeln lassen. Als Alternative bieten sich über 70 sog. Callcenter für Arbeitslose und Hartz IV-Empfänger an. Laut der Bundesagentur für Arbeit, ließen sich so mehr als 80 % der Anfragen klären oder einen persönlichen Gesprächstermin vor Ort vereinbaren. ( Quelle: heise vom 24.1.2013)

In einem modernen Staat sollte es selbstverständlich sein, dass die Behörden unmittelbar erreichbar sind. Insbesondere in Bereichen, wo es auch um die Existenz geht. Da das Arbeitslosengeld II die Grundsicherung für Erwerbsfähige darstellt, ist von einem existenziellen Grundbedürfnis auszugehen. Davon Betroffene dürfen nicht unter einer mangelnden inneren Organisation leiden, indem eine Seite nicht oder nur schwer erreichbar ist. So steht es z.B. in keinem Verhältnis, dass im Gegenzug Durchwahlnummern des Versorgungsamts Hamburg frei im Internet verfügbar sind. Eine Gleichheit ist hier nicht erkennbar.

So frage ich den Staat, mit welcher Begründung Herr Harald Thomé (Referent für Arbeitslosen- und Sozialrecht aus Wuppertal) durch Beleidigungen, Drohanrufen, aber auch unmittelbare Gewaltandrohungen aufgrund der Veröffentlichung von Jobcenter-Telefonlisten durch diese Gegenreaktionen und Widerstand erfährt. Weiterhin frage ich den Staat mit welcher rechtlichen Begründung Herr Thomé von zwei Jobcentern Aufforderungen erhält, die Listen aus dem Netz zu nehmen. Ebenso frage ich den Staat, mit welcher rechtlichen Begründung das Jobcenter Berlin-Spandau sich das Recht herausnimmt, von über 500 Einzelanträgen durch die Mitarbeiter auf Unterlassung zu klagen ---> Unterlassungsverfügung. (Quelle: http://www.harald-thome.de/media/files/Ausstiegserkl-rung-8.1.2014End.pdf)

Hiermit bitte ich um die offizielle Herausgabe der bundesweiten Telefonlisten der Jobcenter. Sollte dieses nicht möglich sein, bitte ich um eine ausführliche, rechtliche Begründung mit Angaben der Gründe. Die Herausgabe kann via Mail oder postalisch erfolgen. Sollten diese zentral zur Verfügung gestellt werden, so bitte ich um Mitteilung der Quelle.

Es kann nicht sein, dass eine Behörde, auch wenn sie die größte darstellt, sich einer Transparenz entzieht, die für die Bundesbürger und insbesondere für die Leistungsempfänger nach Arbeitslosengeld II nicht nachvollziehbar ist. Es kann auch nicht sein, dass aktive Bürger, die sich für den Erhalt unserer sozial-rechtsstaatlichen Demokratie einsetzen, entsprechend eingeschüchtert und negiert werden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Januar 2014
  • Frist
    12. Februar 2014
  • 2 Follower:innen
Inge Hannemann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mit dem Urteil V…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Inge Hannemann
Betreff
Herausgabe Telefonlisten Jobcenter gemeinsamer Einrichtung und Kommunen (Optionskommunen) [#5282]
Datum
11. Januar 2014 23:57
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit dem Urteil VG Leipzig, 5 K 981/11 v. 10.1.2013 begehrte die Klägerin Zugang zur aktuellen Dienststelefonliste des Jobcenters Leipzig. Hierei beruft sie sich auf § 5 Abs. 4 IFG. Zwar richtet sich der weitere § 1 IFG gegen Behörden des Bundes, jedoch gilt nach § 1 Abs. 1 Satz 2 IFG dieses Gesetz auch für sonstige Bundesorgane und -einrichtungen, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Das Jobcenter Leipzig tut dieses nach dem IFG gem. § 50 Abs. 4 Satz 2 SGB II in seinem gesamten Zuständigkeitsbereich und somit auch für die Aufgaben der kommunalen Träger. Die Klage wurde als zulässig und begründet bewiesen. Nach § 113 Abs. 5 VwGO verletzt die Nichtherausgabe der Telefonliste die Rechte der Klägerin. Demnach und nach § 1 Abs. 1 IFG hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dieser Anspruch ist grundsätzlich nicht abhängig von einem besonderen Interesse oder gar einem über ihn selbst hinausweisenden subjektiv-öffentlichen Recht. Bei der Telefonliste handelt es sich um amtliche Informationen i. S. v. § 2 Nr. 1 IFG. Auch sind keine Ausschlussgründe nach den §§ 3, 4 und 6 IFG ersichtlich, insbesondere nicht der Grund, dass mit der Bekanntgabe der Informationen die öffentliche Sicherheit gefährdet könnte, nach § 3 Nr. 2 IFG) – hier Personen des Jobcenters. Zwar twittert der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit Heinrich Alt, dass das Urteil „nicht praxistauglich“ sei, dieses steht jedoch im Widerspruch zum Alltag eines Jobcenters. Gründe: Befindet sich ein Sachbearbeiter eines Jobcenters in einem persönlichen Gespräch oder einer intensiven Aktenbearbeitung, kann er das Telefon sozusagen klingeln lassen. Als Alternative bieten sich über 70 sog. Callcenter für Arbeitslose und Hartz IV-Empfänger an. Laut der Bundesagentur für Arbeit, ließen sich so mehr als 80 % der Anfragen klären oder einen persönlichen Gesprächstermin vor Ort vereinbaren. ( Quelle: heise vom 24.1.2013) In einem modernen Staat sollte es selbstverständlich sein, dass die Behörden unmittelbar erreichbar sind. Insbesondere in Bereichen, wo es auch um die Existenz geht. Da das Arbeitslosengeld II die Grundsicherung für Erwerbsfähige darstellt, ist von einem existenziellen Grundbedürfnis auszugehen. Davon Betroffene dürfen nicht unter einer mangelnden inneren Organisation leiden, indem eine Seite nicht oder nur schwer erreichbar ist. So steht es z.B. in keinem Verhältnis, dass im Gegenzug Durchwahlnummern des Versorgungsamts Hamburg frei im Internet verfügbar sind. Eine Gleichheit ist hier nicht erkennbar. So frage ich den Staat, mit welcher Begründung Herr Harald Thomé (Referent für Arbeitslosen- und Sozialrecht aus Wuppertal) durch Beleidigungen, Drohanrufen, aber auch unmittelbare Gewaltandrohungen aufgrund der Veröffentlichung von Jobcenter-Telefonlisten durch diese Gegenreaktionen und Widerstand erfährt. Weiterhin frage ich den Staat mit welcher rechtlichen Begründung Herr Thomé von zwei Jobcentern Aufforderungen erhält, die Listen aus dem Netz zu nehmen. Ebenso frage ich den Staat, mit welcher rechtlichen Begründung das Jobcenter Berlin-Spandau sich das Recht herausnimmt, von über 500 Einzelanträgen durch die Mitarbeiter auf Unterlassung zu klagen ---> Unterlassungsverfügung. (Quelle: http://www.harald-thome.de/media/files/Ausstiegserkl-rung-8.1.2014End.pdf) Hiermit bitte ich um die offizielle Herausgabe der bundesweiten Telefonlisten der Jobcenter. Sollte dieses nicht möglich sein, bitte ich um eine ausführliche, rechtliche Begründung mit Angaben der Gründe. Die Herausgabe kann via Mail oder postalisch erfolgen. Sollten diese zentral zur Verfügung gestellt werden, so bitte ich um Mitteilung der Quelle. Es kann nicht sein, dass eine Behörde, auch wenn sie die größte darstellt, sich einer Transparenz entzieht, die für die Bundesbürger und insbesondere für die Leistungsempfänger nach Arbeitslosengeld II nicht nachvollziehbar ist. Es kann auch nicht sein, dass aktive Bürger, die sich für den Erhalt unserer sozial-rechtsstaatlichen Demokratie einsetzen, entsprechend eingeschüchtert und negiert werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Inge Hannemann <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Inge Hannemann
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrte Frau Hannemann, vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir gerne an die zuständige Fachabteilung weiter…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: APO [IVBV] Herausgabe Telefonlisten Jobcenter gemeinsamer Einrichtung und Kommunen (Optionskommunen) [#5282]
Datum
14. Januar 2014 09:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Hannemann, vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir gerne an die zuständige Fachabteilung weiterleiten möchten. Um Ihnen baldmöglichst die gewünschte Antwort zukommen lassen zu können, benötigen wir jedoch Ihre postalische Anschrift. Bitte ergänzen Sie daher den Vorgang mit Ihren Absenderangaben und senden ihn erneut komplett ab. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten Rente: 030 221 911 001 Unfallversicherung/Ehrenamt: 030 221 911 002 Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 030 221 911 003 Arbeitsrecht: 030 221 911 004 Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 030 221 911 005 Infos für Menschen mit Behinderungen: 030 221 911 006 Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 030 221 911 007 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 030 221 911 008 Informationen zum Bildungspaket: 030 221 911 009 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Schreibtelefon: 030 221 911 016 Fax: 030 221 911 017 Gebärdentelefon / Video over IP: <<E-Mail-Adresse>> www.bmas.bund.de <<E-Mail-Adresse>> Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.
Inge Hannemann
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Nachricht, der ich gerne nachkomme. Mit freundlichen Grüßen …
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Inge Hannemann
Betreff
AW: AW: APO [IVBV] Herausgabe Telefonlisten Jobcenter gemeinsamer Einrichtung und Kommunen (Optionskommunen) [#5282] [#5282]
Datum
14. Januar 2014 09:16
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Nachricht, der ich gerne nachkomme. Mit freundlichen Grüßen Inge Hannemann Anfragenr: 5282 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Inge Hannemann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Inge Hannemann
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Herausgabe Telefonlisten Jobcenter gemein…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Inge Hannemann
Betreff
AW: AW: AW: APO [IVBV] Herausgabe Telefonlisten Jobcenter gemeinsamer Einrichtung und Kommunen (Optionskommunen) [#5282] [#5282]
Datum
17. Februar 2014 11:58
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Herausgabe Telefonlisten Jobcenter gemeinsamer Einrichtung und Kommunen (Optionskommunen)" vom 11.01.2014 (#5282) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Inge Hannemann Anfragenr: 5282 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Inge Hannemann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrte Frau Hannemann, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: APO [IVBV] AW: AW: AW: APO [IVBV] Herausgabe Telefonlisten Jobcenter gemeinsamer Einrichtung und Kommunen (Optionskommunen) [#5282] [#5282]
Datum
17. Februar 2014 16:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Hannemann, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten Rente: 030 221 911 001 Unfallversicherung/Ehrenamt: 030 221 911 002 Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 030 221 911 003 Arbeitsrecht: 030 221 911 004 Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 030 221 911 005 Infos für Menschen mit Behinderungen: 030 221 911 006 Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 030 221 911 007 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 030 221 911 008 Informationen zum Bildungspaket: 030 221 911 009 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Schreibtelefon: 030 221 911 016 Fax: 030 221 911 017 Gebärdentelefon / Video over IP: <<E-Mail-Adresse>> www.bmas.bund.de <<E-Mail-Adresse>> Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.
Inge Hannemann
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Herausgabe Telefonlisten Jobcenter gemein…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Inge Hannemann
Betreff
AW: AW: APO [IVBV] AW: AW: AW: APO [IVBV] Herausgabe Telefonlisten Jobcenter gemeinsamer Einrichtung und Kommunen (Optionskommunen) [#5282] [#5282]
Datum
17. Februar 2014 18:14
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Herausgabe Telefonlisten Jobcenter gemeinsamer Einrichtung und Kommunen (Optionskommunen)" vom 11.01.2014 (#5282) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Inge Hannemann Anfragenr: 5282 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Inge Hannemann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrte Frau Hannemann, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung an ein Fachrefera…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: [JEG IVBV] AW: AW: APO [IVBV] AW: AW: AW: APO [IVBV] Herausgabe Telefonlisten Jobcenter gemeinsamer Einrichtung und Kommunen (Optionskommunen) [#5282] [#5282]
Datum
18. Februar 2014 13:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Hannemann, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten Rente: 030 221 911 001 Unfallversicherung/Ehrenamt: 030 221 911 002 Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 030 221 911 003 Arbeitsrecht: 030 221 911 004 Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 030 221 911 005 Infos für Menschen mit Behinderungen: 030 221 911 006 Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 030 221 911 007 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 030 221 911 008 Informationen zum Bildungspaket: 030 221 911 009 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Schreibtelefon: 030 221 911 016 Fax: 030 221 911 017 Gebärdentelefon / Video over IP: <<E-Mail-Adresse>> www.bmas.bund.de <<E-Mail-Adresse>> Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.