Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Herausgabe von Weisungen des Jobcenters RE

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) die Herausgabe aller derzeit für das Jobcenter Kreis Recklinghausen, Bezirksstelle Stadt Recklinghausen, Görresstraße 15, 45657 Recklinghausen, gültigen Weisungen zu den folgenden Themen:

- Eingliederungsvereinbarung und Eingliederungsverwaltungsakt
- Fahrtkostenerstattung für Fahrten zum Jobcenter
- Fahrtkostenerstattung für Fahrten zu Vorstellungsgesprächen und Reisekostenerstattung im Falle von Vorstellungsgesprächen bei entfernt liegenden Arbeitgebern
- Erstattung von Bewerbungskosten
- Vermittlungsvorschläge
- Förderung von Weiterbildungen und Umschulungen
- Erteilung von Eingangsbestätigungen

Bitte teilen Sie mir auch den jeweiligen Gültigkeitszeitraum ("gültig ab: … bis zum: …") und den konkreten räumlichen Geltungsbereich (zum Beispiel Kreis Recklinghausen oder Stadt Recklinghausen) der von mir gewünschten Weisungen mit, sofern diese Informationen nicht bereits den Weisungen selbst entnommen werden können.

Die Weisungen zum Thema Vermittlungsvorschläge sollen unter anderem zu folgender Fragestellung Auskunft geben: Gibt es Vorgaben zur Passgenauigkeit der auszugebenden Vermittlungsvorschläge und/oder dazu, dass bestimmte Branchen (zum Beispiel Logistikbranche, Leiharbeitsbranche) verstärkt berücksichtigt werden sollen?

Die Weisungen zur Erteilung von Eingangsbestätigungen sollen sich sowohl auf postalisch, per Telefax oder per E-Mail übermittelte Schriftstücke als auch auf die Einreichung von Schriftstücken im Rahmen von persönlichen Vorsprachen beziehen (Widersprüche und Anträge auf Informationszugang nach dem IFG NRW inbegriffen). Ebenso beantrage ich die Herausgabe derjenigen Weisungen, in denen festgelegt ist, wie die Mitarbeiter der Eingangszone (Kundentheke) auf den Wunsch nach der Entgegennahme eines Schriftstückes gegen eine Eingangsbestätigung zu reagieren haben.

Der Begriff "Weisungen" ist nicht eng am Wortlaut, sondern sinngemäß auszulegen. Gemeint sind alle diejenigen Dienstvorschriften, die das Verhalten der Jobcenter-Mitarbeiter und die Ausübung des Ermessens in den von mir genannten Bereichen verbindlich lenken. (Die tatsächliche Bezeichnung kann also auch Arbeitsanweisung, Dienstanweisung, Handlungsanweisung, usw. sein.)

Eine Begründung meines Antrags sowie der Nachweis eines rechtlichen oder berechtigten Interesses sind nicht erforderlich. Das Recht auf Informationszugang besteht grundsätzlich für jedermann und voraussetzungslos. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Nach § 5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW beantrage ich eine Antwort in elektronischer Form (in diesem Falle über die Plattform www.fragdenstaat.de), die Weisungen selbst erbitte ich als durchsuchbare Dateien im PDF-Format. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Informationen ergänzende Fragen zu stellen.

Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW sollen die Informationen unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung zugänglich gemacht werden. Ich darf davon ausgehen, dass diese gesetzliche Vorgabe zur Bearbeitungsfrist von Ihnen bei der Umsetzung des IFG NRW berücksichtigt wird und auch, dass in Ihrer Antwort auf alle Aspekte meines Antrags eingegangen wird.

Da alle von mir begehrten Weisungen mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits in elektronischer Form vorliegen dürften, sollte der aufgrund meines Antrags entstehende technische und zeitliche Verwaltungsaufwand überschaubar bleiben. Aus Gründen der Billigkeit und aufgrund des Umstands, dass die Informationen in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, beantrage ich nach § 2 der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW), von der Erhebung von Gebühren und Auslagen abzusehen.

Sollte die gewünschte Antwort wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich darum, mir dies vorab (!) mitzuteilen und dabei die konkrete Höhe der anfallenden Kosten, möglichst aufgeschlüsselt in deren einzelne Bestandteile, anzugeben.

Ich bitte um eine Eingangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Bitte beachten Sie:
Aufgrund meiner bisher gemachten Erfahrung werden Sie zeitnah noch über ein weiteres Kommunikationsmedium auf meinen Antrag aufmerksam gemacht. Dies bedeutet allerdings gleichzeitig auch, dass nach einem etwaigen fruchtlosen Ablauf der gesetzlich festgelegten Bearbeitungsfrist von meiner Seite aus keine E-Mails oder Schreiben zu Erinnerungszwecken mehr erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Juni 2014
  • Frist
    18. Juli 2014
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> hiermit beantrage ich auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetze…
An Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Herausgabe von Weisungen des Jobcenters RE [#6575]
Datum
16. Juni 2014 15:23
An
Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> hiermit beantrage ich auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) die Herausgabe aller derzeit für das Jobcenter Kreis Recklinghausen, Bezirksstelle Stadt Recklinghausen, Görresstraße 15, 45657 Recklinghausen, gültigen Weisungen zu den folgenden Themen: - Eingliederungsvereinbarung und Eingliederungsverwaltungsakt - Fahrtkostenerstattung für Fahrten zum Jobcenter - Fahrtkostenerstattung für Fahrten zu Vorstellungsgesprächen und Reisekostenerstattung im Falle von Vorstellungsgesprächen bei entfernt liegenden Arbeitgebern - Erstattung von Bewerbungskosten - Vermittlungsvorschläge - Förderung von Weiterbildungen und Umschulungen - Erteilung von Eingangsbestätigungen Bitte teilen Sie mir auch den jeweiligen Gültigkeitszeitraum ("gültig ab: … bis zum: …") und den konkreten räumlichen Geltungsbereich (zum Beispiel Kreis Recklinghausen oder Stadt Recklinghausen) der von mir gewünschten Weisungen mit, sofern diese Informationen nicht bereits den Weisungen selbst entnommen werden können. Die Weisungen zum Thema Vermittlungsvorschläge sollen unter anderem zu folgender Fragestellung Auskunft geben: Gibt es Vorgaben zur Passgenauigkeit der auszugebenden Vermittlungsvorschläge und/oder dazu, dass bestimmte Branchen (zum Beispiel Logistikbranche, Leiharbeitsbranche) verstärkt berücksichtigt werden sollen? Die Weisungen zur Erteilung von Eingangsbestätigungen sollen sich sowohl auf postalisch, per Telefax oder per E-Mail übermittelte Schriftstücke als auch auf die Einreichung von Schriftstücken im Rahmen von persönlichen Vorsprachen beziehen (Widersprüche und Anträge auf Informationszugang nach dem IFG NRW inbegriffen). Ebenso beantrage ich die Herausgabe derjenigen Weisungen, in denen festgelegt ist, wie die Mitarbeiter der Eingangszone (Kundentheke) auf den Wunsch nach der Entgegennahme eines Schriftstückes gegen eine Eingangsbestätigung zu reagieren haben. Der Begriff "Weisungen" ist nicht eng am Wortlaut, sondern sinngemäß auszulegen. Gemeint sind alle diejenigen Dienstvorschriften, die das Verhalten der Jobcenter-Mitarbeiter und die Ausübung des Ermessens in den von mir genannten Bereichen verbindlich lenken. (Die tatsächliche Bezeichnung kann also auch Arbeitsanweisung, Dienstanweisung, Handlungsanweisung, usw. sein.) Eine Begründung meines Antrags sowie der Nachweis eines rechtlichen oder berechtigten Interesses sind nicht erforderlich. Das Recht auf Informationszugang besteht grundsätzlich für jedermann und voraussetzungslos. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Nach § 5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW beantrage ich eine Antwort in elektronischer Form (in diesem Falle über die Plattform www.fragdenstaat.de), die Weisungen selbst erbitte ich als durchsuchbare Dateien im PDF-Format. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Informationen ergänzende Fragen zu stellen. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW sollen die Informationen unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung zugänglich gemacht werden. Ich darf davon ausgehen, dass diese gesetzliche Vorgabe zur Bearbeitungsfrist von Ihnen bei der Umsetzung des IFG NRW berücksichtigt wird und auch, dass in Ihrer Antwort auf alle Aspekte meines Antrags eingegangen wird. Da alle von mir begehrten Weisungen mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits in elektronischer Form vorliegen dürften, sollte der aufgrund meines Antrags entstehende technische und zeitliche Verwaltungsaufwand überschaubar bleiben. Aus Gründen der Billigkeit und aufgrund des Umstands, dass die Informationen in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, beantrage ich nach § 2 der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW), von der Erhebung von Gebühren und Auslagen abzusehen. Sollte die gewünschte Antwort wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich darum, mir dies vorab (!) mitzuteilen und dabei die konkrete Höhe der anfallenden Kosten, möglichst aufgeschlüsselt in deren einzelne Bestandteile, anzugeben. Ich bitte um eine Eingangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Bitte beachten Sie: Aufgrund meiner bisher gemachten Erfahrung werden Sie zeitnah noch über ein weiteres Kommunikationsmedium auf meinen Antrag aufmerksam gemacht. Dies bedeutet allerdings gleichzeitig auch, dass nach einem etwaigen fruchtlosen Ablauf der gesetzlich festgelegten Bearbeitungsfrist von meiner Seite aus keine E-Mails oder Schreiben zu Erinnerungszwecken mehr erfolgen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen
Sehr geehrte<Information-entfernt> am 16.06.2014 beantragten Sie per E-Mail unter der Adresse <<E-Mai…
Von
Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen
Betreff
WG: Herausgabe von Weisungen des Jobcenters RE [#6575]/ IFG- Bescheide
Datum
15. Juli 2014 11:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> am 16.06.2014 beantragten Sie per E-Mail unter der Adresse <<E-Mail-Adresse>> die Herausgabe „aller derzeit für das Jobcenter Kreis Recklinghausen, Bezirksstelle Stadt Recklinghausen, Görresstr. 15, 45657 Recklinghausen gültigen Weisungen, zu deren näherem Inhalt auf die vorgenannte E-Mail verwiesen wird. Nach § 4 Abs. 1 IFG NW hat jede natürliche Person nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 IFG NW genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen Informationen. Eine Art kollektiver Informationsanspruch, d.h. eine Information, die über eine Interessengemeinschaft oder eine juristische Person begehrt wird, welche eventuell im Allgemeininteresse liegen könnte, lässt sich aus dem IFG NW nicht herleiten. Sie stellen Ihre Anfrage nicht als Privatperson und somit als natürliche Person im Sinne des § 4 Abs. 1 IFG NW, sondern offensichtlich als Vertreter/Repräsentant eines Vereines. Jedoch haben nur natürliche Personen den von Ihnen geltend gemachten Informationsanspruch. Aus dem Kontext Ihrer Anfrage ist zu schließen, dass Sie die Information für die Verwendung und Veröffentlichung auf der Internetseite https://fragdenstaat.de/ begehren; nach den dortigen Angaben ist FragDenStaat.de „ein gemeinnütziges Projekt des Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.“ Ihre E-Mail- Adresse verweist ausdrücklich auf die Internetseite <<E-Mail-Adresse>> so dass die Anfrage nicht von Ihnen als „Privatmann“ sondern im Rahmen der Vereinsinteressen gestellt wurde. Ihre Anfrage ist somit dem die Internetseite betreibenden Verein zuzurechnen, welcher eine juristische Person ist und dementsprechend keine Antragsbefugnis nach dem IFG NW besitzt. Ich weise Sie daher daraufhin, dass Sie Ihren Antrag nur(zu mindestens teilweise) erfolgreich stellen können, wenn Sie diesen als natürliche Person stellen. Andernfalls würde ich entsprechend den dargestellten gesetzlichen Regelungen Ihren Antrag nach dem IFG NW ablehnen. Ich bitte Sie um eine Rückmeldung, ob der Antrag nach dem IFG NW in der bisherigen Form bestehen bleiben soll, oder ob ein erneuter Antrag von Ihnen als "Privatmann" gestellt wird. Dieser könnte dann zeitnah beschieden werden.. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einem Antrag auf Informationszugang nach de…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Antrag "Herausgabe von Weisungen des Jobcenters RE" [#6575]
Datum
18. Juli 2014 10:25
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einem Antrag auf Informationszugang nach dem IFG NRW. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/6575 Zunächst einmal möchte ich kritisch anmerken, dass das Jobcenter für die Erstellung seiner Zwischennachricht einen ganzen Monat Bearbeitungszeit benötigt hat. Zu dem eigentlichen Sachverhalt möchte ich mich wie folgt äußern: Ich bin kein Vertreter/Repräsentant eines Vereins, sondern eine Privatperson und habe den Antrag auch als eine solche gestellt. Auch in meinem parallel zur elektronischen Antragstellung versendeten Schreiben an das Jobcenter, in dem ich das Jobcenter auf meinen Antrag aufmerksam machte, bin ich eindeutig als Privatperson zu erkennen gewesen. Es liegt keine Mitgliedschaft bei dem die Plattform "Frag den Staat" betreibenden Verein vor. "Frag den Staat" nutze ich lediglich als ein elektronisches Kommunikationsmedium (in etwa vergleichbar mit einem E-Mail-Provider). Die Auffassung des Jobcenters, dass mein Antrag dem die Internetseite betreibenden Verein zuzurechnen sei und deswegen abgelehnt werden müsse, ist aus den vorgenannten Gründen für mich nicht nachvollziehbar. Das angebliche Erfordernis einer nochmaligen Antragstellung, um einen positiven Bescheid erhalten zu können, erscheint mir zweifelhaft. Das Jobcenter nimmt seine Auffassung offenbar selbst nicht ganz ernst, weil es einen von einem anderen Nutzer über "Frag den Staat" gestellten Antrag bereits erfolgreich beschieden hat. Vergleiche hierzu den Antrag zu Polizeieinsätzen im Bereich der Jobcenter im Kreis Recklinghausen, der unter folgender Internetadresse abgerufen werden kann: https://fragdenstaat.de/anfrage/polizeieinsatze-im-bereich-der-jobcenter-im-kreis-recklinghausen/ Ich sehe mich in meinem Recht auf Informationszugang unzulässig behindert. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Ich bitte um eine Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6575 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 18.07.2014 wird hiermit bestätigt. Landesbeauftragter für Datenschutz und Informatio…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Antrag "Herausgabe von Weisungen des Jobcenters RE" [#6575]
Datum
18. Juli 2014 14:34
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 18.07.2014 wird hiermit bestätigt. Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc www.ldi.nrw.de -------------------------------------------------------------------------------------------
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> meinem Vermittlungsgesuch vom 18.07.2014 möchte ich noch ergänzend bzw. …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nachtrag zu Vermittlung bei Anfrage "Herausgabe von Weisungen des Jobcenters RE" [#6575]
Datum
19. Juli 2014 21:34
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> meinem Vermittlungsgesuch vom 18.07.2014 möchte ich noch ergänzend bzw. präzisierend hinzufügen: Die von mir verlinkte Anfrage eines anderen Nutzers zu Polizeieinsätzen im Bereich der Jobcenter im Kreis Recklinghausen soll verdeutlichen, dass die Tatsache einer Antragstellung über "Frag den Staat" dort nicht zu einer kompletten Ablehnung des Antrags geführt hat. Es sind keine Gründe ersichtlich, warum mein Antrag nun anders behandelt werden soll. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6575 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> die Plattform "Frag den Staat" wird in einer großen Anzahl für Info…
An Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Herausgabe von Weisungen des Jobcenters RE [#6575]
Datum
21. Juli 2014 10:58
An
Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> die Plattform "Frag den Staat" wird in einer großen Anzahl für Informationsfreiheitsanträge genutzt. Ihre Zwischennachricht vom 15.07.2014 berührt die Antragstellung über "Frag den Staat" als solche. Daher erscheint mir - auch im Hinblick auf eventuell nachfolgende Informationsfreiheitsanträge - eine grundsätzliche Klärung der Antragsbefugnis geboten. In diesem Zusammenhang habe ich mit E-Mail vom 18.07.2014 den zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen um Vermittlung gebeten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6575 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 19.07.2014 wird hiermit bestätigt. Landesbeauftragter für Datenschutz und Informatio…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Nachtrag zu Vermittlung bei Anfrage "Herausgabe von Weisungen des Jobcenters RE" [#6575]
Datum
21. Juli 2014 12:19
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 19.07.2014 wird hiermit bestätigt. Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc www.ldi.nrw.de -------------------------------------------------------------------------------------------
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> um eine einwandfreie personelle Zuordnung zu ermöglichen, reiche ich Ihn…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Postanschrift zu Vermittlung bei Anfrage "Herausgabe von Weisungen des Jobcenters RE" [#6575]
Datum
23. Juli 2014 10:43
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> um eine einwandfreie personelle Zuordnung zu ermöglichen, reiche ich Ihnen anbei noch meine Postanschrift nach. Diese lautet wie folgt: Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6575 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 23.07.2014 wird hiermit bestätigt. Landesbeauftragter für Datenschutz und Informatio…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Postanschrift zu Vermittlung bei Anfrage "Herausgabe von Weisungen des Jobcenters RE" [#6575]
Datum
23. Juli 2014 15:36
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 23.07.2014 wird hiermit bestätigt. Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc www.ldi.nrw.de -------------------------------------------------------------------------------------------
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
IFG NRW Ref. 4 - Düsseldorf, den 25.07.2014 Frau Koslik…
Ref. 4 - Düsseldorf, den 25.07.2014 Frau Koslik Von: <Information-entfernt> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung: Frau Schulte-Zurhausen, Tel. 0211/38424-65 Aktenzeichen: 49.2.3.2.5-2277/14 Betreff: Ihre E-Mail vom 18.07.2014 1. Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Der Vorgang wird hier im Referat 4 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Sie erhalten sobald wie möglich weitere Nachricht. Ich weise allerdings darauf hin, dass wegen der hohen Zahl von Eingängen eventuell mit Verzögerungen in der Bearbeitung gerechnet werden muss. Diese Nachricht wurde maschinell erstellt und deshalb nicht unterschrieben. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2 - 4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<file:///C:\Dokumente%20und%20Einstellungen\ricke.PIN1_LDI\Desktop\www.ldi.nrw.de\metanavi_Kontakt\key_ldi.asc> www: www.ldi.nrw.de<file:///C:\Dokumente%20und%20Einstellungen\ricke.PIN1_LDI\Desktop\www.ldi.nrw.de> P Bitte prüfen Sie der Umwelt zuliebe, ob Sie diese E-Mail ausdrucken!
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> auf fachanwaltlichen Rat hin teile ich Ihnen mit, dass ich meinen Antrag als …
An Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Herausgabe von Weisungen des Jobcenters RE [#6575]
Datum
28. Juli 2014 19:10
An
Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> auf fachanwaltlichen Rat hin teile ich Ihnen mit, dass ich meinen Antrag als Privatperson stellen wollte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6575 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mail vom 06.08.2014, Aktenzeichen: 49.2.3.2.5-2277/14 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre E-Mail vom 06.08.2014, Aktenzeichen: 49.2.3.2.5-2277/14
Datum
6. August 2014 14:46
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
216,2 KB
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 16.06.2014 beim Jobcenter Recklinghausen auf Informationszugang zu den Weisungen Ihre E-Mail vom 18.07.2014 Sehr geehrte<Information-entfernt> ich habe Ihr Begehren gegenüber dem Jobcenter aufgegriffen und mein Schreiben als Anhang beigefügt. Über den weiteren Fortgang der Angelegenheit werde ich Sie informieren. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen
Ihre Anfrage nach dem IFG NW bezüglich Weisungen des Jobcenters Kreis Recklinghausen Sehr geehrte<Information-e…
Von
Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG NW bezüglich Weisungen des Jobcenters Kreis Recklinghausen
Datum
7. August 2014 09:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> anhängend wird der Bescheid zu Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen samt Anlagen, soweit dem Antrag entsprochen wurde, übersandt. Der Bescheid wird im Original zusätzlich postalisch übermittelt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihre E-Mail vom 06.08.2014, Aktenzeichen: 49.2.3.2.5-2277/14 [#6575] Sehr geehrt<< Anrede >> das Jobc…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihre E-Mail vom 06.08.2014, Aktenzeichen: 49.2.3.2.5-2277/14 [#6575]
Datum
7. August 2014 12:07
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> das Jobcenter Recklinghausen hat nunmehr einen Bescheid erlassen und die von mir begehrten Informationen - soweit möglich - zur Verfügung gestellt. Für Ihre Mühe möchte ich mich aufrichtig bei Ihnen bedanken. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6575 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Ihre E-Mail vom 06.08.2014, Aktenzeichen: 49.2.3.2.5-2277/14 [#6575] Der Eingang Ihrer E-Mail vom 07.08.2014…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 06.08.2014, Aktenzeichen: 49.2.3.2.5-2277/14 [#6575]
Datum
7. August 2014 15:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 07.08.2014 wird hiermit bestätigt. Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc www.ldi.nrw.de -------------------------------------------------------------------------------------------
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mail vom 06.08.2014 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 16.06.2014 bei…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre E-Mail vom 06.08.2014
Datum
8. August 2014 11:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 16.06.2014 beim Jobcenter Recklinghausen auf Informationszugang zu den Weisungen Ihre E-Mail vom 07.08.2014 Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für die Mitteilung. Ich schließe den Vorgang damit ab. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
IFG NRW Von: <Information-entfernt> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung: Frau Schulte-Zurhausen, …
Von: <Information-entfernt> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung: Frau Schulte-Zurhausen, Tel. 0211/38424-65 Aktenzeichen: 49.2.3.2.5-2277/14 Betreff: Mein Schreiben vom 06.08.2014 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Erinnerung; Ihr Antrag vom 16.06.2014 beim Jobcenter Recklinghausen Mein Schreiben vom 06.08.2014 Sehr geehrte<Information-entfernt> leider liegt mir zu meinem oben genannten Schreiben bislang noch keine Antwort vor. Ich habe daher heute an die Erledigung erinnert. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG NRW [#6575] Ihre E-Mail vom 09.09.2014 Aktenzeichen: 49.2.3.2.5-2277/14 Sehr geehrt<< Anrede >&…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG NRW [#6575]
Datum
9. September 2014 14:49
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Ihre E-Mail vom 09.09.2014 Aktenzeichen: 49.2.3.2.5-2277/14 Sehr geehrt<< Anrede >> das Jobcenter Kreis Recklinghausen hat mit E-Mail vom 07.08.2014 auf meinen Informationsfreiheitsantrag vom 16.06.2014 hin einen Bescheid erlassen. Mit Erlass dieses Bescheides, der mir zusätzlich auch postalisch übermittelt wurde, ist die Angelegenheit für mich im Grunde bereits abgeschlossen. Sollte es aufgrund Ihrer Erinnerung jedoch noch zu einer Stellungnahme des Jobcenters kommen, wäre ich an einer Kopie dieser Stellungnahme interessiert. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6575 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: IFG NRW [#6575] Der Eingang Ihrer E-Mail vom 09.09.2014 wird hiermit bestätigt. ----------------------------…
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 09.09.2014 wird hiermit bestätigt. --------------------------------------------------------------------------------------------------------- Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc www.ldi.nrw.de ----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.