Herausgabe von Weisungen des Jobcenters RE
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) die Herausgabe aller derzeit für das Jobcenter Kreis Recklinghausen, Bezirksstelle Stadt Recklinghausen, Görresstraße 15, 45657 Recklinghausen, gültigen Weisungen zu den folgenden Themen:
- Eingliederungsvereinbarung und Eingliederungsverwaltungsakt
- Fahrtkostenerstattung für Fahrten zum Jobcenter
- Fahrtkostenerstattung für Fahrten zu Vorstellungsgesprächen und Reisekostenerstattung im Falle von Vorstellungsgesprächen bei entfernt liegenden Arbeitgebern
- Erstattung von Bewerbungskosten
- Vermittlungsvorschläge
- Förderung von Weiterbildungen und Umschulungen
- Erteilung von Eingangsbestätigungen
Bitte teilen Sie mir auch den jeweiligen Gültigkeitszeitraum ("gültig ab: … bis zum: …") und den konkreten räumlichen Geltungsbereich (zum Beispiel Kreis Recklinghausen oder Stadt Recklinghausen) der von mir gewünschten Weisungen mit, sofern diese Informationen nicht bereits den Weisungen selbst entnommen werden können.
Die Weisungen zum Thema Vermittlungsvorschläge sollen unter anderem zu folgender Fragestellung Auskunft geben: Gibt es Vorgaben zur Passgenauigkeit der auszugebenden Vermittlungsvorschläge und/oder dazu, dass bestimmte Branchen (zum Beispiel Logistikbranche, Leiharbeitsbranche) verstärkt berücksichtigt werden sollen?
Die Weisungen zur Erteilung von Eingangsbestätigungen sollen sich sowohl auf postalisch, per Telefax oder per E-Mail übermittelte Schriftstücke als auch auf die Einreichung von Schriftstücken im Rahmen von persönlichen Vorsprachen beziehen (Widersprüche und Anträge auf Informationszugang nach dem IFG NRW inbegriffen). Ebenso beantrage ich die Herausgabe derjenigen Weisungen, in denen festgelegt ist, wie die Mitarbeiter der Eingangszone (Kundentheke) auf den Wunsch nach der Entgegennahme eines Schriftstückes gegen eine Eingangsbestätigung zu reagieren haben.
Der Begriff "Weisungen" ist nicht eng am Wortlaut, sondern sinngemäß auszulegen. Gemeint sind alle diejenigen Dienstvorschriften, die das Verhalten der Jobcenter-Mitarbeiter und die Ausübung des Ermessens in den von mir genannten Bereichen verbindlich lenken. (Die tatsächliche Bezeichnung kann also auch Arbeitsanweisung, Dienstanweisung, Handlungsanweisung, usw. sein.)
Eine Begründung meines Antrags sowie der Nachweis eines rechtlichen oder berechtigten Interesses sind nicht erforderlich. Das Recht auf Informationszugang besteht grundsätzlich für jedermann und voraussetzungslos. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Nach § 5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW beantrage ich eine Antwort in elektronischer Form (in diesem Falle über die Plattform www.fragdenstaat.de), die Weisungen selbst erbitte ich als durchsuchbare Dateien im PDF-Format. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Informationen ergänzende Fragen zu stellen.
Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW sollen die Informationen unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung zugänglich gemacht werden. Ich darf davon ausgehen, dass diese gesetzliche Vorgabe zur Bearbeitungsfrist von Ihnen bei der Umsetzung des IFG NRW berücksichtigt wird und auch, dass in Ihrer Antwort auf alle Aspekte meines Antrags eingegangen wird.
Da alle von mir begehrten Weisungen mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits in elektronischer Form vorliegen dürften, sollte der aufgrund meines Antrags entstehende technische und zeitliche Verwaltungsaufwand überschaubar bleiben. Aus Gründen der Billigkeit und aufgrund des Umstands, dass die Informationen in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, beantrage ich nach § 2 der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW), von der Erhebung von Gebühren und Auslagen abzusehen.
Sollte die gewünschte Antwort wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich darum, mir dies vorab (!) mitzuteilen und dabei die konkrete Höhe der anfallenden Kosten, möglichst aufgeschlüsselt in deren einzelne Bestandteile, anzugeben.
Ich bitte um eine Eingangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund meiner bisher gemachten Erfahrung werden Sie zeitnah noch über ein weiteres Kommunikationsmedium auf meinen Antrag aufmerksam gemacht. Dies bedeutet allerdings gleichzeitig auch, dass nach einem etwaigen fruchtlosen Ablauf der gesetzlich festgelegten Bearbeitungsfrist von meiner Seite aus keine E-Mails oder Schreiben zu Erinnerungszwecken mehr erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
-
Datum16. Juni 2014
-
18. Juli 2014
-
2 Follower:innen
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Herausgabe von Weisungen des Jobcenters RE [#6575]
- Datum
- 16. Juni 2014 15:23
- An
- Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen
- Betreff
- WG: Herausgabe von Weisungen des Jobcenters RE [#6575]/ IFG- Bescheide
- Datum
- 15. Juli 2014 11:31
- Status
- Warte auf Antwort
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Antrag "Herausgabe von Weisungen des Jobcenters RE" [#6575]
- Datum
- 18. Juli 2014 10:25
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Antrag "Herausgabe von Weisungen des Jobcenters RE" [#6575]
- Datum
- 18. Juli 2014 14:34
- Status
- Warte auf Antwort
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Nachtrag zu Vermittlung bei Anfrage "Herausgabe von Weisungen des Jobcenters RE" [#6575]
- Datum
- 19. Juli 2014 21:34
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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- Betreff
- Herausgabe von Weisungen des Jobcenters RE [#6575]
- Datum
- 21. Juli 2014 10:58
- An
- Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- AW: Nachtrag zu Vermittlung bei Anfrage "Herausgabe von Weisungen des Jobcenters RE" [#6575]
- Datum
- 21. Juli 2014 12:19
- Status
- Warte auf Antwort
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Postanschrift zu Vermittlung bei Anfrage "Herausgabe von Weisungen des Jobcenters RE" [#6575]
- Datum
- 23. Juli 2014 10:43
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- AW: Postanschrift zu Vermittlung bei Anfrage "Herausgabe von Weisungen des Jobcenters RE" [#6575]
- Datum
- 23. Juli 2014 15:36
- Status
- Warte auf Antwort
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- IFG NRW
- Datum
- 25. Juli 2014 12:19
- Status
- Warte auf Antwort
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Herausgabe von Weisungen des Jobcenters RE [#6575]
- Datum
- 28. Juli 2014 19:10
- An
- Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Ihre E-Mail vom 06.08.2014, Aktenzeichen: 49.2.3.2.5-2277/14
- Datum
- 6. August 2014 14:46
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen
- Betreff
- Ihre Anfrage nach dem IFG NW bezüglich Weisungen des Jobcenters Kreis Recklinghausen
- Datum
- 7. August 2014 09:08
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Ihre E-Mail vom 06.08.2014, Aktenzeichen: 49.2.3.2.5-2277/14 [#6575]
- Datum
- 7. August 2014 12:07
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- AW: Ihre E-Mail vom 06.08.2014, Aktenzeichen: 49.2.3.2.5-2277/14 [#6575]
- Datum
- 7. August 2014 15:09
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Ihre E-Mail vom 06.08.2014
- Datum
- 8. August 2014 11:32
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- IFG NRW
- Datum
- 9. September 2014 12:56
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- AW: IFG NRW [#6575]
- Datum
- 9. September 2014 14:49
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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- AW: IFG NRW [#6575]
- Datum
- 9. September 2014 15:26
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