Herausgabe/Verkauf von Einwohnerdaten an Parteien
Antrag nach dem IZG-SH
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zusammenhang mit einem Bericht der Kieler Nachrichten über Herausgabe/Verkauf von Einwohnerdaten an Parteien durch das Bürger- und Ordnungsamt, damit Parteien im Vorfeld der Kommunalwahl gezielt Werbung betreiben können, stellen sich folgende Fragen:
1. An welche Parteien wurden in den letzten 12 Monaten Daten über Einwohner der Landeshauptstadt (auch aggregierte oder anonymisierte Daten) herausgegeben?
2. Betrafen die Daten alle Einwohner und um welche Daten handelte es sich?
3. Welche Gebühren wurden dafür von welcher Partei erhoben?
Bitte senden Sie mir entsprechende Unterlagen zu. Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich um kostenfreie Auskunft durch Akteneinsicht. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).
Der IZG-Antrag erübrigt sich, wenn Sie die o.g. Fragen formlos beantworten. Unterlagen/Akteneinsicht brauche ich in diesem Fall nicht.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum11. April 2018
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11. Mai 2018
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