Herauslösen der Köpenicker Allee zwischen Waldowallee und Rheinsteinstraße aus der Tempo30-Zone und Ausweisung als Vorfahrtstraße

Wie im Straßenbild sichtbar, soll die Köpenicker Allee zwischen Waldowallee und Rheinsteinstraße aus der Tempo30-Zone herausgelöst werden und zukünftig mit dem Zeichen 306 als Vorfahrtstraße ausgewiesen werden.
Bitte senden Sie mir folgende Unterlagen in gut lesbarer, nicht verkleinerter, digitaler Form (PDF-Format)zu:
- Die ausführliche Begründung dieser Umwidmung inklusive der gesetzlichen Grundlage und aktuelle Verkehrsmengen (mit Quellenangaben).
- Die Verkehrsrechtliche Anordnung für diese Maßnahme zu.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. November 2022
  • Frist
    9. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Straßen- und Grünflächenamt Lichtenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Herauslösen der Köpenicker Allee zwischen Waldowallee und Rheinsteinstraße aus der Tempo30-Zone und Ausweisung als Vorfahrtstraße [#262509]
Datum
5. November 2022 11:22
An
Straßen- und Grünflächenamt Lichtenberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie im Straßenbild sichtbar, soll die Köpenicker Allee zwischen Waldowallee und Rheinsteinstraße aus der Tempo30-Zone herausgelöst werden und zukünftig mit dem Zeichen 306 als Vorfahrtstraße ausgewiesen werden. Bitte senden Sie mir folgende Unterlagen in gut lesbarer, nicht verkleinerter, digitaler Form (PDF-Format)zu: - Die ausführliche Begründung dieser Umwidmung inklusive der gesetzlichen Grundlage und aktuelle Verkehrsmengen (mit Quellenangaben). - Die Verkehrsrechtliche Anordnung für diese Maßnahme zu.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262509 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262509/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Schaefer hatte mir gestern im Verkehrsausschuss mündlich mitgeteilt, dass die…
An Straßen- und Grünflächenamt Lichtenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Herauslösen der Köpenicker Allee zwischen Waldowallee und Rheinsteinstraße aus der Tempo30-Zone und Ausweisung als Vorfahrtstraße [#262509]
Datum
10. November 2022 07:27
An
Straßen- und Grünflächenamt Lichtenberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Schaefer hatte mir gestern im Verkehrsausschuss mündlich mitgeteilt, dass die Maßnahme nach dem 2.12. definitiv abgeschlossen sein wird und keine dauerhaften Veränderungen geplant sind. Unter diesem Vorbehalt ziehe ich die Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262509 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262509/