Herbstball der Sicherheitsbehörden 2015

- Die Pressemitteilung zur Absage des Herbstballs der deutschen Sicherheitsbehörden im Schloß Charlottenburg am 28.09.2015.
- Die Liste der eingeladenen Gäste
- Den Programm für den Abend

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    23. September 2015
  • Frist
    27. Oktober 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die Pressemitt…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
Herbstball der Sicherheitsbehörden 2015 [#11403]
Datum
23. September 2015 00:02
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Pressemitteilung zur Absage des Herbstballs der deutschen Sicherheitsbehörden im Schloß Charlottenburg am 28.09.2015. - Die Liste der eingeladenen Gäste - Den Programm für den Abend
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Herbstball der Sicherheitsbehörden 2015&q…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
AW: Herbstball der Sicherheitsbehörden 2015 [#11403]
Datum
19. Februar 2016 20:29
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Herbstball der Sicherheitsbehörden 2015" vom 23.09.2015 (#11403) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 116 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11403 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZI4-13002/4#678 Sehr geehrtAntragsteller/in der Bescheid vom 01.10.2015 auf Ihren IFG-Antrag vom 23.09.2015 wurd…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Herbstball der Sicherheitsbehörden 2015 [#11403]
Datum
22. Februar 2016 08:17
Status
Anfrage abgeschlossen
ZI4-13002/4#678 Sehr geehrtAntragsteller/in der Bescheid vom 01.10.2015 auf Ihren IFG-Antrag vom 23.09.2015 wurde am 01.10.2015 an die von Ihnen angegebene Postadresse versandt. Er wurde mit einem Unzustellbar-Vermerk am 26.10.2015 an das BMI zurück gesandt. Mit freundlichen Grüßen