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Herkunft der Mittel Abfindung WfG

Sehr geehrte Damen und Herren,
wie in einer vorhergehenden Anfrage beschrieben, (die Presse hat ausführlich berichtet) hat die rechtswidrige Kündigung der Frau Schmidt-Sausen den steuerzahlenden Personen im Rhein-Erft-Kreis fast 1 Mio Euro gekostet.

Ausweislich der Berichterstattung der Kölnischen Rundschau vom 28.01.2011 hat Herr Ralph Bombis (FDP) nachfolgendes ausgeführt: "FDP-Kreistagsfraktionsvorsitzender Ralph Bombis, ebenfalls Mitglied des WfG-Aufsichtsrates und seinerzeit als Parteifreund nicht unbeteiligt an der Bestellung von Schmitt-Sausen sowie an der späteren Vertragsverlängerung, hüllt sich zum Vergleich in Schweigen. Gleichzeitig legt er Wert auf die Feststellung, dass für die Abfindung nicht der Steuerzahler aufkommen muss. Sämtliche Kosten müsse die WfG aus ihrem Etat einsparen. "

Hier bitte ich um Information, woher das Geld gekommen ist, wenn der Steuerzahler dafür nicht aufkommen musste und die Wfg in den Folgejahren keine Etatkürzungen erfahren hat.

Ich gehe davon aus, dass es sich bei der Anfrage um eine einfache und gebührenfreie Anfrage handelt. Soweit Sie beabsichtigen eine Gebühr zu erheben, bitte ich um Mitteilung, damit ich mein weiteres Vorgehen einschätzen kann.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. April 2019
  • Frist
    10. Mai 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Herkunft der Mittel Abfindung WfG [#126795]
Datum
7. April 2019 01:45
An
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, wie in einer vorhergehenden Anfrage beschrieben, (die Presse hat ausführlich berichtet) hat die rechtswidrige Kündigung der Frau Schmidt-Sausen den steuerzahlenden Personen im Rhein-Erft-Kreis fast 1 Mio Euro gekostet. Ausweislich der Berichterstattung der Kölnischen Rundschau vom 28.01.2011 hat Herr Ralph Bombis (FDP) nachfolgendes ausgeführt: "FDP-Kreistagsfraktionsvorsitzender Ralph Bombis, ebenfalls Mitglied des WfG-Aufsichtsrates und seinerzeit als Parteifreund nicht unbeteiligt an der Bestellung von Schmitt-Sausen sowie an der späteren Vertragsverlängerung, hüllt sich zum Vergleich in Schweigen. Gleichzeitig legt er Wert auf die Feststellung, dass für die Abfindung nicht der Steuerzahler aufkommen muss. Sämtliche Kosten müsse die WfG aus ihrem Etat einsparen. " Hier bitte ich um Information, woher das Geld gekommen ist, wenn der Steuerzahler dafür nicht aufkommen musste und die Wfg in den Folgejahren keine Etatkürzungen erfahren hat. Ich gehe davon aus, dass es sich bei der Anfrage um eine einfache und gebührenfreie Anfrage handelt. Soweit Sie beabsichtigen eine Gebühr zu erheben, bitte ich um Mitteilung, damit ich mein weiteres Vorgehen einschätzen kann.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Herkunft der Mittel Abfindung WfG“ vom 0…
An Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Herkunft der Mittel Abfindung WfG [#126795]
Datum
26. Juni 2019 23:30
An
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Herkunft der Mittel Abfindung WfG“ vom 07.04.2019 (#126795) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 48 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 126795 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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