Hermes-Zustellroboter mit Video- und Audiotechnik

Die Firma Hermes testet laut Medien in wenigen Wochen in Hamburg und Düsseldorf die Postzustellung mittels Zustellroboter;
auch 9 Videokameras, Mikrofon und Lautsprecher sind an Bord.

Eine komplette optische und akustische Überwachung (und Speicherung?) des öffentlichen Raums wird damit möglich.

Eine Unterscheidung, ob solch ein Gerät im öffentlichen Raum als "Zustellroboter" oder eventuell (zukunftig) als "Überwachungsroboter" unterwegs ist, kann nicht getroffen werden.

Welche sonstige Technik befindet sich noch an Bord (GPS, Funk, WLAN o.ä.)?

Wie ist Privacy by design verwirklicht?

Senden Sie mir bitte Ihre komplette datenschutzrechtliche Stellungnahme zu diesem Vorhaben in elektronischer Form.

Sollte noch keine datenschutzrechtliche Überprüfung und Stellungnahme erfolgt sein, so bitte ich hiermit darum;
bitte dabei auch eine Überwachungs-Gesamtrechnung (alle bereits aktiven bzw. geplanten Überwachungsmaßnahmen) vornehmen.

Sollten Sie nicht zuständig sein, so bitte ich um die Nennung der zuständigen Stelle.

Quellen:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/hermes-testet-zustellung-mit-lieferroboter-starship-a-1096900.html
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/hermes-metro-dominos-liefer-roboter-sollen-die-staedte-erobern/13700382.html
http://www.wz.de/home/panorama/hermes-will-roboter-als-paketboten-testen-1.2224871
http://www.hamburg.de/nachrichten-hamburg/6655104/hermes-startet-paketzustellung-per-roboter-im-testbetrieb/

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  • Datum
    9. August 2016
  • Frist
    10. September 2016
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Kevin Müller
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Kevin Müller
Betreff
Hermes-Zustellroboter mit Video- und Audiotechnik [#17484]
Datum
9. August 2016 09:09
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Firma Hermes testet laut Medien in wenigen Wochen in Hamburg und Düsseldorf die Postzustellung mittels Zustellroboter; auch 9 Videokameras, Mikrofon und Lautsprecher sind an Bord. Eine komplette optische und akustische Überwachung (und Speicherung?) des öffentlichen Raums wird damit möglich. Eine Unterscheidung, ob solch ein Gerät im öffentlichen Raum als "Zustellroboter" oder eventuell (zukunftig) als "Überwachungsroboter" unterwegs ist, kann nicht getroffen werden. Welche sonstige Technik befindet sich noch an Bord (GPS, Funk, WLAN o.ä.)? Wie ist Privacy by design verwirklicht? Senden Sie mir bitte Ihre komplette datenschutzrechtliche Stellungnahme zu diesem Vorhaben in elektronischer Form. Sollte noch keine datenschutzrechtliche Überprüfung und Stellungnahme erfolgt sein, so bitte ich hiermit darum; bitte dabei auch eine Überwachungs-Gesamtrechnung (alle bereits aktiven bzw. geplanten Überwachungsmaßnahmen) vornehmen. Sollten Sie nicht zuständig sein, so bitte ich um die Nennung der zuständigen Stelle. Quellen: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/hermes-testet-zustellung-mit-lieferroboter-starship-a-1096900.html http://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/hermes-metro-dominos-liefer-roboter-sollen-die-staedte-erobern/13700382.html http://www.wz.de/home/panorama/hermes-will-roboter-als-paketboten-testen-1.2224871 http://www.hamburg.de/nachrichten-hamburg/6655104/hermes-startet-paketzustellung-per-roboter-im-testbetrieb/
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Abgabe wegen Unzuständigkeit, Ihre E-Mail vom 09.08.2016 Von: <<E-Mail-Adresse>…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Abgabe wegen Unzuständigkeit, Ihre E-Mail vom 09.08.2016
Datum
15. August 2016 15:38
Status
Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung: Frau Elberg, Tel. 0211/38424-43 Aktenzeichen: 40.7 - 2662/16 Betreff: Abgabe wegen Unzuständigkeit, Ihre E-Mail vom 09.08.2016 Sehr geehrter Herr Müller, zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, dem Umweltinformationsgesetz NRW und dem Verbraucherinformationsgesetz betreffend die Thematik eines Hermes-Zustellroboters mit Video- und Audiotechnik muss ich Ihnen mitteilen, dass hierzu bei meiner Behörde kein Vorgang geführt wird. Die Firma Hermes hat Ihren Sitz in Hamburg. Für Ihre Bitte um datenschutzrechtliche Stellungnahme ist daher der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zuständig. Aus diesem Grund habe ich Ihre Anfrage heute dorthin weitergeleitet. Sie werden von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen