Hermes-Zustellroboter mit Video- und Audiotechnik

Die Firma Hermes testet laut Medien in wenigen Wochen in Hamburg und Düsseldorf die Postzustellung mittels Zustellroboter;
auch 9 Videokameras, Mikrofon und Lautsprecher sind an Bord.

Eine komplette optische und akustische Überwachung (und Speicherung?) des öffentlichen Raums wird damit möglich.

Eine Unterscheidung, ob solch ein Gerät im öffentlichen Raum als "Zustellroboter" oder eventuell (zukunftig) als "Überwachungsroboter" unterwegs ist, kann nicht getroffen werden.

Senden Sie mir bitte Ihre komplette datenschutzrechtliche Stellungnahme zu diesem Vorhaben in elektronischer Form.

Sollte noch keine datenschutzrechtliche Überprüfung und Stellungnahme erfolgt sein, so bitte ich hiermit darum;
bitte dabei auch eine Überwachungs-Gesamtrechnung (alle bereits aktiven bzw. geplanten Überwachungsmaßnahmen) vornehmen.

Sollten Sie nicht zuständig sein, so bitte ich um die Nennung der zuständigen Stelle.

Quellen:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/hermes-testet-zustellung-mit-lieferroboter-starship-a-1096900.html
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/hermes-metro-dominos-liefer-roboter-sollen-die-staedte-erobern/13700382.html
http://www.noz.de/deutschland-welt/wirtschaft/artikel/754009/roboter-rollen-mit-paketen-an-hermes-startet-testbetrieb
http://www.wz.de/home/panorama/hermes-will-roboter-als-paketboten-testen-1.2224871

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. August 2016
  • Frist
    9. September 2016
  • 4 Follower:innen
Kevin Müller
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Kevin Müller
Betreff
Hermes-Zustellroboter mit Video- und Audiotechnik [#17481]
Datum
8. August 2016 19:02
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die Firma Hermes testet laut Medien in wenigen Wochen in Hamburg und Düsseldorf die Postzustellung mittels Zustellroboter; auch 9 Videokameras, Mikrofon und Lautsprecher sind an Bord. Eine komplette optische und akustische Überwachung (und Speicherung?) des öffentlichen Raums wird damit möglich. Eine Unterscheidung, ob solch ein Gerät im öffentlichen Raum als "Zustellroboter" oder eventuell (zukunftig) als "Überwachungsroboter" unterwegs ist, kann nicht getroffen werden. Senden Sie mir bitte Ihre komplette datenschutzrechtliche Stellungnahme zu diesem Vorhaben in elektronischer Form. Sollte noch keine datenschutzrechtliche Überprüfung und Stellungnahme erfolgt sein, so bitte ich hiermit darum; bitte dabei auch eine Überwachungs-Gesamtrechnung (alle bereits aktiven bzw. geplanten Überwachungsmaßnahmen) vornehmen. Sollten Sie nicht zuständig sein, so bitte ich um die Nennung der zuständigen Stelle. Quellen: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/hermes-testet-zustellung-mit-lieferroboter-starship-a-1096900.html http://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/hermes-metro-dominos-liefer-roboter-sollen-die-staedte-erobern/13700382.html http://www.noz.de/deutschland-welt/wirtschaft/artikel/754009/roboter-rollen-mit-paketen-an-hermes-startet-testbetrieb http://www.wz.de/home/panorama/hermes-will-roboter-als-paketboten-testen-1.2224871
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
11. August 2016 16:53
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.