Herrenlose Grundstücke &Immobilien

Führen sie Listen über Herrenlose Grundstücke oder Immobilien?
Wenn ja bitte schicken sie mir diese zu

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Juni 2023
  • Frist
    8. Juli 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Führen sie Listen übe…
An Liegenschaftsservice der Stadt Magdeburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Herrenlose Grundstücke &Immobilien [#280543]
Datum
5. Juni 2023 23:46
An
Liegenschaftsservice der Stadt Magdeburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Führen sie Listen über Herrenlose Grundstücke oder Immobilien? Wenn ja bitte schicken sie mir diese zu
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280543 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280543/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Herrenlose Grundstücke &Immobilien“ vom 05.06.2023 (#280543) w…
An Liegenschaftsservice der Stadt Magdeburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Herrenlose Grundstücke &Immobilien [#280543]
Datum
8. Juli 2023 15:30
An
Liegenschaftsservice der Stadt Magdeburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Herrenlose Grundstücke &Immobilien“ vom 05.06.2023 (#280543) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Liegenschaftsservice der Stadt Magdeburg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfragen vom 06.06.2023 und 08.07.2023. Die Antwor…
Von
Liegenschaftsservice der Stadt Magdeburg
Betreff
Herrenlose Grundstücke &Immobilien [#280543]
Datum
10. Juli 2023 11:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfragen vom 06.06.2023 und 08.07.2023. Die Antwort erging fristgerecht am 23.06.2023 direkt auf dem Portal mit folgendem Inhalt: Zu Ihrer Anfrage nach dem IZG-LSA im Portal FragDenStaat vom 05.06.2023 (Posteingang 06.06.2023), mit der Sie um Übergabe von Listen über herrenlose Grundstücke oder Immobilien bitten, teile ich Ihnen Folgendes mit. Im Fachbereich Liegenschaftsservice werden keine Listen über herrenlose Grundstücke und Immobilien geführt. Nähere Informationen über herrenlose Grundstücke und Immobilien in unserem Stadtgebiet können Sie aber eventuell beim Landesbetrieb Bau- und Liegenschafts-Management des Landes Sachsen-Anhalt (BLSA) oder beim örtlichen Grundbuchamt erhalten. Hat der Eigentümer eines Grundstücks in Sachsen-Anhalt durch Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt sein Eigentum an dem Grundstück aufgegeben und wurde der Verzicht in das Grundbuch eingetragen steht dem Fiskus des Landes Sachsen-Anhalt ein erstrangiges Aneignungsrecht gemäß § 928 Abs. 2 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu. Besteht kein Interesse am Erwerb des Eigentums für Verwaltungszwecke, sondern lediglich ein Verwertungsinteresse kann das Aneignungsrecht vom Land ausgeschrieben und an den Meistbietenden abgetreten werden. Ist das Grundstück wertlos oder überschuldet erklärt das Land, vertreten durch den Landesbetrieb BLSA, gegenüber dem Grundbuchamt den Verzicht auf sein Aneignungsrecht. Von diesem Zeitpunkt an kann sich jede natürliche oder juristische Person dieses Grundstück unter Fortbestand der dinglichen Belastungen aneignen. Im Landesportal Sachsen-Anhalt zum Grundstücksverkehr (Aneignungsverzichte des Land Sachsen-Anhalts) können Sie - ohne Gewähr für inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit - eine chronologische und wohl regelmäßig aktualisierte Auflistung von Grundstücken finden, in denen das Land Sachsen-Anhalt in der Vergangenheit auf sein Aneignungsrecht verzichtet hat. Der Landesbetrieb BLSA empfiehlt Interessenten daher wohl, sich beim örtlichen Grundbuchamt zu informieren, ob das in der Auflistung enthaltene Grundstück zum aktuellen Zeitpunkt immer noch herrenlos ist und ggf. um Einsicht ins Grundbuch zu bitten. Für die Einsichtnahme in das Grundbuch ist dem Grundbuchamt gegenüber allerdings gemäß § 12 Grundbuchordnung (GBO) ein berechtigtes Interesse darzulegen. Ob ein solches vorliegt, obliegt der Entscheidung des Grundbuchamtes. Vor dem Hintergrund, dass Sie der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ausdrücklich widersprochen haben, bitte ich Sie, sich mit Ihrem Auskunftsbegehren an den Landesbetrieb BLSA bzw. an das örtlich zuständige Grundbuchamt zu wenden. Mit freundlichen Grüßen