Herstellung von Reproduktionen durch private Firmen

Anfrage an: Bundesarchiv
Verwendetes Gesetz: Bundesarchivgesetz (BArch)

Das Bundesarchiv hat an den Dienststellen Lichterfelde, Freiburg und Berlin die Herstellung von Reproduktionen an eine externe private Firma ausgelagert. Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher gesetzlichen Grundlage diese Auslagerung beruht. Bitte gewähren Sie mir außerdem Einsicht in den mit den Firmen geschlossenen Verträge.Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    29. November 2017
  • Frist
    29. Dezember 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG / UIG / VIG / BArchG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu: Da…
An Bundesarchiv Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Herstellung von Reproduktionen durch private Firmen [#25486]
Datum
29. November 2017 00:26
An
Bundesarchiv
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG / UIG / VIG / BArchG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
Das Bundesarchiv hat an den Dienststellen Lichterfelde, Freiburg und Berlin die Herstellung von Reproduktionen an eine externe private Firma ausgelagert. Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher gesetzlichen Grundlage diese Auslagerung beruht. Bitte gewähren Sie mir außerdem Einsicht in den mit den Firmen geschlossenen Verträge.Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, nach § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind, sowie nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes (BArchG), sofern Archivgut betroffen ist. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. § 4 Abs. 1 Bundesarchiv-Kostenverordnung (BArchKostV) nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesarchiv
Ihre Anfrage nach dem IFG - Z 3 - 03201/1 Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, Ihr o.a. Antrag vom 28. d.M.…
Von
Bundesarchiv
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG - Z 3 - 03201/1
Datum
29. November 2017 18:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, Ihr o.a. Antrag vom 28. d.M. ist unter einem Aliasnamen eingegangen. Die Bearbeitung Ihres Antrags verlangt die Beteiligung eines Dritten, hier die Fa. Selke, und wird Kosten verursachen. Soweit die gewünschte Vertragskopie offengelegt werden kann, beabsichtige ich, diese als Kopie auf dem Postweg zu versenden. Sie werden daher freundlichst gebeten, Ihren Namen und die zustellfähige Anschrift mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen