Herstellungserlaubnis

Kopien der historischen Herstellungserlaubnis gemäß § 13 AMG oder einer Einfuhrerlaubnis gemäß § 72 Abs. 1 AMG (Erlaubniserteilung vor dem 01.10.2020) folgender Unternehmen, sofern solche von Ihnen erteilt wurden:
1. BioNTech Cell & Gene Therapies GmbH, Mainz, HRB 42024
2. Unicell GmbH, Mainz, Philipp-von-Zabern-Platz 1, 55116 Mainz
3. BioNTech Diagnostics GmbH, Mainz, HRB 41988
4. Theracode GmbH, Mainz, Philipp-von-Zabern-Platz 1, 55116 Mainz
5. BioNTech Protein Therapeutics GmbH Mainz, HRB 42062
6. BioNTech RNA Pharmaceuticals GmbH Mainz
7. Ribological GmbH, Mainz --> BioNTech RNA Pharmaceuticals GmbH (10.10.2017 Verschmelzung mit BioNTech RNA Synthesis GmbH)
8. BioNTech Innovative Manufacturing Services GmbH, Idar-Oberstein
9. Europäisches Institut für Forschung und Entwicklung von Transplantationsstrategien GmbH (EUFETS), Idar-Oberstein, HRB 20806
10. BioNTech Manufacturing GmbH in Mainz, Kupferbergterrasse
11. BioNTech Manufacturing GmbH in Mainz, An der Goldgrube
12.BioNTech Business Services GmbH, Mainz, HRB 47548
13. BioNTech IVAC GmbH, Mainz, HRB 47548
14. BioNTech SE Mainz

Bitte teilen Sie mir auch mit, sollten Sie keine Kopie liefern können, dass keine bzw. noch nie eine Erlaubnis pro angefragten Unternehmen von Ihnen erteilt worden ist.
Sofern Erlaubnisse vor dem 01.10.2020 erteilt wurden, liegen Ihnen nach Verfahrensanweisung 15110105 (ZLG) diese Unterlagen auch vor und es sollte für Sie ein Leichtes sein diese mir zur Verfügung zu stellen. Eine Recherche im EUDRAGMDP zeigt mir leider nur aktuelle Erlaubnisse. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Februar 2021
  • Frist
    9. März 2021
  • Kosten dieser Information:
    380,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kopien der histor…
An Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Herstellungserlaubnis [#210674]
Datum
5. Februar 2021 21:10
An
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kopien der historischen Herstellungserlaubnis gemäß § 13 AMG oder einer Einfuhrerlaubnis gemäß § 72 Abs. 1 AMG (Erlaubniserteilung vor dem 01.10.2020) folgender Unternehmen, sofern solche von Ihnen erteilt wurden: 1. BioNTech Cell & Gene Therapies GmbH, Mainz, HRB 42024 2. Unicell GmbH, Mainz, Philipp-von-Zabern-Platz 1, 55116 Mainz 3. BioNTech Diagnostics GmbH, Mainz, HRB 41988 4. Theracode GmbH, Mainz, Philipp-von-Zabern-Platz 1, 55116 Mainz 5. BioNTech Protein Therapeutics GmbH Mainz, HRB 42062 6. BioNTech RNA Pharmaceuticals GmbH Mainz 7. Ribological GmbH, Mainz --> BioNTech RNA Pharmaceuticals GmbH (10.10.2017 Verschmelzung mit BioNTech RNA Synthesis GmbH) 8. BioNTech Innovative Manufacturing Services GmbH, Idar-Oberstein 9. Europäisches Institut für Forschung und Entwicklung von Transplantationsstrategien GmbH (EUFETS), Idar-Oberstein, HRB 20806 10. BioNTech Manufacturing GmbH in Mainz, Kupferbergterrasse 11. BioNTech Manufacturing GmbH in Mainz, An der Goldgrube 12.BioNTech Business Services GmbH, Mainz, HRB 47548 13. BioNTech IVAC GmbH, Mainz, HRB 47548 14. BioNTech SE Mainz Bitte teilen Sie mir auch mit, sollten Sie keine Kopie liefern können, dass keine bzw. noch nie eine Erlaubnis pro angefragten Unternehmen von Ihnen erteilt worden ist. Sofern Erlaubnisse vor dem 01.10.2020 erteilt wurden, liegen Ihnen nach Verfahrensanweisung 15110105 (ZLG) diese Unterlagen auch vor und es sollte für Sie ein Leichtes sein diese mir zur Verfügung zu stellen. Eine Recherche im EUDRAGMDP zeigt mir leider nur aktuelle Erlaubnisse. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210674 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210674/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Auskunft nach § 2 Landestransparenzgesetz ist hier am 08.02.2021 eing…
Von
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Herstellungserlaubnis [#210674]
Datum
8. Februar 2021 08:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Auskunft nach § 2 Landestransparenzgesetz ist hier am 08.02.2021 eingegangen und wird bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Sehr geehrteAntragsteller/in das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung ist verpflichtet, die begehrte Inf…
Von
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Herstellungserlaubnis [#210674]
Datum
9. Februar 2021 17:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung ist verpflichtet, die begehrte Information auf das Vorliegen von entgegenstehenden Belangen (§ 14 ff. LTranspG) zu prüfen. Herstellungserlaubnisse enthalten personenbezogene, sowie geschäftliche Daten, die einer Auskunft entgegen stehen könnten. Bei diesen sog. Drittbelangen nach § 16 LTranspG ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung verpflichtet, ein Drittbeteiligungsverfahren nach § 16 Abs. 2 i.V.m. § 13 LTranspG durchzuführen. Hierbei gebe ich dem Dritten schriftlich die Möglichkeit zur Stellungnahme binnen eines Monats. Aufgrund dieser Monatsfrist muss, abhängig von der Rückmeldungszeit des Dritten, die Bearbeitungsfrist gegenüber Ihnen gegebenenfalls nach § 12 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 LTranspG verlängert werden. Dazu werde ich mich wieder bei Ihnen melden, falls absehbar ist, dass die fraglichen Unternehmen ihre Monatsfrist zur Stellungnahme ausschöpfen. Nach Ablauf des Drittbeteiligungsverfahrens erfolgt eine in § 16 und § 17 LTranspG normierte Abwägung zwischen dem Informationsinteresse und den entgegenstehenden Belangen. Für Fragen stehe ich Ihnen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, das Thema scheint Ihnen sehr wichtig …
An Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Herstellungserlaubnis [#210674]
Datum
9. Februar 2021 22:22
An
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, das Thema scheint Ihnen sehr wichtig zu sein. Ihrer Antwort kann ich entnehmen, dass nur die von Ihnen genannten Gründe (§16 Abs. 1 S. 1 LTranspG) meiner Anfrage entgegenstehen. Ihre Einwände verstehe ich nicht, da nach §16 Abs. 1 S. 2 LTranspG einer Veröffentlichung durch Unkenntlichmachung von personenbezogen Daten nichts im Wege steht. Die einzigen personenbezogenen Daten, die eine Herstellungsherstellungserlaubnis enthält betrifft zudem nicht den Hersteller, sondern lediglich Ihre Behörde, nämlich Ihren Mitarbeiter. In §16 Abs.1 S. 1 LTranspG i.V.m. §64 AMG ist die Veröffentlich ohnehin erlaubt und die angeforderten Erlaubnisse in eine Datenbank nach §67a AMG einzugegeben. Die angeforderten Informationen lagen / liegen (oder eben auch nicht), egal wie man sich dreht und wendet öffentlich vor und werden durch das LTranspG ausdrücklich als freizugebende Informationen eingestuft. Folglich fehlt es der rechtlichen Grundlage eines Drittbeteiligungsverfahrens und einer Fristverlängerung. Selbstverständlich fehlt es auch der Grundlage eines Drittbeteiligungsverfahren, wenn Ihnen als Überwachungsbehörde keine Unterlagen vorliegen. Aus den oben genannten Gründen, bitte ich Sie die erste Frist einzuhalten. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210674 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210674/
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Sehr Antragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihren Antrag möchte ich Sie im Voraus darüber informieren, dass Kosten…
Von
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Herstellungserlaubnis [#210674]
Datum
18. Februar 2021 06:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihren Antrag möchte ich Sie im Voraus darüber informieren, dass Kosten entstehen, § 24 Abs. 1 Landestransparenzgesetz. Die Kosten sind gemäß § 26 Abs. 4 Landestransparenzgesetz nach den Bestimmungen des allgemeinen Gebührenverzeichnisses festzusetzen. Gemäß § 1 Abs. 1 iVm § 2 Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (allgemeines Gebührenverzeichnis) ist die Gebühr nach den aufgezählten Tätigkeiten im Verzeichnis festzusetzen. Nach der Lfd. Nr. 1 (Erteilung einer umfangreichen schriftlichen oder elektronischen Auskunft oder Erteilung einer schriftlichen oder elektronischen Auskunft mit umfangreichen Vorbereitungsmaßnahmen aufgrund eines Informationszugangsanspruchs; Arbeitsaufwand mehr als 45 Minuten) kann eine Gebühr zwischen 38 und 760 Euro festgesetzt werden. Aufgrund des hohen Arbeitsaufwandes der Referenten und Sachbearbeiter von insgesamt neun Stunden wird sich die Gebühr auf 380 Euro belaufen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Information. Sie veranschlagen neun Stunden um 14 mal einen Fir…
An Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Herstellungserlaubnis [#210674]
Datum
18. Februar 2021 10:02
An
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Information. Sie veranschlagen neun Stunden um 14 mal einen Firmennamen in eine elektronische Datenbank einzugeben und dann jeweils den Datensatz der Firma zu drucken oder sitzt bei Ihnen noch jemand an der Schreibmaschine? Das kann ich mir nur schwer vorstellen? Bitte nennen Sie mir für diese Tätigkeiten angemessene Kosten. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210674 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210674/
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Sehr Antragsteller/in leider schätzen Sie den Aufwand falsch ein. Nur ein Teil, der von Ihnen gewünschten Herstel…
Von
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Herstellungserlaubnis [#210674]
Datum
23. Februar 2021 07:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in leider schätzen Sie den Aufwand falsch ein. Nur ein Teil, der von Ihnen gewünschten Herstellungserlaubnisse befindet sich in der Datenbank. Mindestens 50 % der Unterlagen der verschiedenen Firmen, die im besagten Zeitraum teilweise mehrfach umfirmiert und fusioniert haben, mussten händisch im analogen Archiv recherchiert werden, was einen entsprechenden Zeitaufwand mit sich bringt. Daher sind diese Kosten als angemessen zu bewerten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> das habe ich nicht bedacht, bin jetzt aber mit den Kosten einverstanden. Ich freue …
An Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Herstellungserlaubnis [#210674]
Datum
24. Februar 2021 19:51
An
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> das habe ich nicht bedacht, bin jetzt aber mit den Kosten einverstanden. Ich freue mich bald wieder von Ihnen zu hören. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210674 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210674/
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Hallo Antragsteller/in die Unterlagen wurden gestern postalisch an Sie verschickt. Mit freundlichen Grüßen
Von
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Herstellungserlaubnis [#210674]
Datum
3. März 2021 08:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo Antragsteller/in die Unterlagen wurden gestern postalisch an Sie verschickt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Hallo Antragsteller/in vielen Dank! Dann warte ich mal... ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragst…
An Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Herstellungserlaubnis [#210674]
Datum
3. März 2021 10:56
An
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo Antragsteller/in vielen Dank! Dann warte ich mal... ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210674 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210674/

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Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
WG: Ihre gescannten Dokumente Sehr Antragsteller/in den Bescheid inklusive der Kostenentscheidung erhalten Sie vo…
Von
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Ihre gescannten Dokumente
Datum
4. März 2021 10:21
Status
Sehr Antragsteller/in den Bescheid inklusive der Kostenentscheidung erhalten Sie vorab noch im Anhang. Mit freundlichen Grüßen