HessenAlarm: Aktueller Stand und Planungen

Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie den aktuellen Stand, Umsetzungspläne und Informationsmaterial zu HessenAlarm zu.

Nachfolgend der rechtliche Erklärtext:

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Personenbezogene Daten können selbstverständlich geschwärzt werden. Mit der Verarbeitung meiner Daten im Rahmen der Beantwortung dieser Anfrage bin ich einverstanden.

Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. August 2022
  • Frist
    17. September 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie den aktuellen Stand, Umsetzungsp…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
HessenAlarm: Aktueller Stand und Planungen [#257125]
Datum
15. August 2022 16:21
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie den aktuellen Stand, Umsetzungspläne und Informationsmaterial zu HessenAlarm zu. Nachfolgend der rechtliche Erklärtext: Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Personenbezogene Daten können selbstverständlich geschwärzt werden. Mit der Verarbeitung meiner Daten im Rahmen der Beantwortung dieser Anfrage bin ich einverstanden. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund!
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257125/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „HessenAlarm: Aktueller Stand und Planungen“ vo…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: HessenAlarm: Aktueller Stand und Planungen [#257125]
Datum
29. September 2022 13:54
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „HessenAlarm: Aktueller Stand und Planungen“ vom 15.08.2022 (#257125) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „HessenAlarm: Aktueller Stand und Planungen“ vo…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: HessenAlarm: Aktueller Stand und Planungen [#257125]
Datum
18. November 2022 22:37
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „HessenAlarm: Aktueller Stand und Planungen“ vom 15.08.2022 (#257125) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 63 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze H…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei IFG-Anfrage „HessenAlarm: Aktueller Stand und Planungen“ [#257125]
Datum
24. November 2022 14:34
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/257125/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil auch über zwei Monate (und damit über einen Monat nach Fristablauf) keine Antwort geschweigedenn überhaupt die gewünschte Eingangsbestätigung erfolgt ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Herzlichen Dank! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 257125.pdf Anfragenr: 257125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257125/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „HessenAlarm: Aktueller Stand und Planungen“ vom 15.08.2022 (#25712…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei IFG-Anfrage „HessenAlarm: Aktueller Stand und Planungen“ [#257125]
Datum
20. Dezember 2022 19:07
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „HessenAlarm: Aktueller Stand und Planungen“ vom 15.08.2022 (#257125) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 95 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen und Beschwerden kann…
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei IFG-Anfrage „HessenAlarm: Aktueller Stand und Planungen“ [#257125]; mein Aktenzeichen: 90.22.35:0038/wz
Datum
21. Dezember 2022 17:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen und Beschwerden kann ich Ihnen erst jetzt den Eingang Ihrer Beschwerde bestätigen. Sie wird von mir unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Bitte geben Sie dieses bei jedem Schriftverkehr mit meiner Behörde an. Ich habe das Hessische Ministerium des Inneren und für Sicherheit mit Schreiben von heute um Stellungnahme gebeten. Sobald mir eine Rückäußerung vorliegt, werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
II 6-01a01.23-04-22/025 Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 15.08.2022 haben Sie nach § 80 A…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: HessenAlarm: Aktueller Stand und Planungen [#257125]
Datum
17. Januar 2023 11:43
Status
Warte auf Antwort
II 6-01a01.23-04-22/025 Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 15.08.2022 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) beantragt, ihnen den aktuellen Sachstand bei HessenAlarm mitzuteilen sowie Umsetzungspläne und Informationsmaterial zu HessenAlarm zu senden. Die Prüfung des Antrags hat ergeben, dass das Projekt HessenALARM über das Hessische Polizeipräsidium für Technik geleitet wird. Dort liegen alle maßgeblichen Dokumente vor. Soweit Informationen zu dem Projekt im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport vorhanden sind, handelt es sich um Datei- und Aktenbestandteile der Akten des Hessischen Polizeipräsidiums für Technik. Das Hessischen Polizeipräsidiums für Technik ist nach § 91 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. d) Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung eine Polizeibehörde des Landes. Nach § 81 Abs. 2 Nr. 1 HDSIG besteht kein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber Polizeibehörden. Soweit der Informationszugang nach § 81 Abs. 2 ausgeschlossen ist, gilt dies gemäß § 81 Abs. 3 HDSIG auch für Datei- und Aktenbestandteile, die sich in Dateien oder Akten anderer öffentlicher Stellen befinden. Der Informationszugang ist danach auch ausgeschlossen, in Bezug auf die Datei- und Aktenbestandteile der Akten des Hessischen Polizeipräsidiums für Technik zum Projekt HessenAlarm die sich im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport befinden. Der Antrag auf Informationszugang wird nach § 81 Abs. 3 HDSIG abgelehnt, weil kein Anspruch auf Zugang zu den gewünschten Informationen besteht. Die aufgrund eines Büroversehens eingetretene Verzögerung bei der Beantwortung Ihres Antrags bitte ich zu entschuldigen. Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit erhält aufgrund Ihrer Eingabe vom 24.11.2022 eine Kopie dieses Bescheids übersandt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihre, wenn auch verspätete, Antwort. Darüber dass der Informat…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: HessenAlarm: Aktueller Stand und Planungen [#257125]
Datum
17. Januar 2023 11:58
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihre, wenn auch verspätete, Antwort. Darüber dass der Informationszugang komplett versagt wird und mit einer Polizeibehörde begründet wird für Angelegenheiten, die eindeutig Vorgängen der nichtpolizeilichen BOS zuzuordnen sind, zeige ich mich mindestens einmal verwundert. Dass mir nicht mal aktuelle Informationsflyer, die allen hessischen Einsatzkräften und bei älteren Versionen sogar der Öffentlichkeit, zugänglich gemacht werden können lässt mich an ihrer Rechtseinschätzung zweifeln. Daher: Ich lege hiermit Widerspruch ein, da ich ihre Begründung der Ablehnung als nicht zutreffend ansehe. Sollte Ihnen diese Email nicht als Widerspruch ausreichen, so fordere ich hiermit einen rechtsmittelfähigen Bescheid an die untenstehende Addresse an. Diese Einschätzung werde ich auch dem Hessisches Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit mitteilen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257125/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte erneut/nochmals umVermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „HessenAlarm: Aktueller Stand und Planungen“ [#257125]
Datum
17. Januar 2023 12:02
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, ich bitte erneut/nochmals umVermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/257125/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Begründung für mich nicht stichhaltig erscheint. Darüber dass mir der Informationszugang komplett versagt wird und mit einer Polizeibehörde begründet wird für Angelegenheiten, die eindeutig Vorgängen den nichtpolizeilichen BOS zuzuordnen sind, zeige ich mich mindestens einmal verwundert. Dass mir nicht mal aktuelle Informationsflyer, die allen hessischen Einsatzkräften und bei älteren Versionen sogar der Öffentlichkeit, zugänglich gemacht werden können lässt mich an der Rechtseinschätzung zweifeln. So könnte ja einfach alles an eine Polizeibehörde als "Dienstleister" (hier: das Hessische Polizeipräsidium für Technik) ausgelagert werden um sich einem Informationszugang der Öffentlichkeit zu entziehen und so dem Zweck der Informationsfreiheit im HDSIG zuwiderlaufen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 257125.pdf Anfragenr: 257125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257125/
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
II 6-01a01.23-04-22/025 Sehr << Antragsteller:in >> im Antragsverfahren nach dem Informationsfreihe…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: HessenAlarm: Aktueller Stand und Planungen [#257125]
Datum
27. Januar 2023 10:34
Status
Warte auf Antwort
II 6-01a01.23-04-22/025 Sehr << Antragsteller:in >> im Antragsverfahren nach dem Informationsfreiheitsrecht (§§ 80 ff. Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz / HDSIG) findet ein Widerspruchsverfahren nicht statt (§ 87 Abs. 5 Satz 2 HDSIG). Ungeachtet dessen habe ich Ihre Einwände gegen den Bescheid vom 17.01.2023 zum Anlass genommen, die Fachabteilungen um nochmalige Prüfung Ihres Antrags auf Informationszugang zu bitten. Sie erhalten weitere Nachricht, wenn diese Prüfung abgeschlossen ist. Mit freundlichen Grüßen
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr << Antragsteller:in >> dem Nachrichtenverlauf bei FragDenStaat entnehme ich, dass das Hessische…
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „HessenAlarm: Aktueller Stand und Planungen“ [#257125]
Datum
31. Januar 2023 17:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> dem Nachrichtenverlauf bei FragDenStaat entnehme ich, dass das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport Ihre Informationsfreiheitsanfrage noch einmal überprüft. Daher werde ich das Beschwerdeverfahren solange ruhen lassen, bis Sie von dort einen abschließenden Bescheid erhalten haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „HessenAlarm: Aktueller Stand und Planungen“ vom 15.08.2022 (#25712…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „HessenAlarm: Aktueller Stand und Planungen“ [#257125]
Datum
21. Mai 2023 17:21
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „HessenAlarm: Aktueller Stand und Planungen“ vom 15.08.2022 (#257125) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 247 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Werte [geschwärzt], ich habe mit untenstehender Nachricht das HMdIS an meine Anfrage erinnert nachdem seit der Ih…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „HessenAlarm: Aktueller Stand und Planungen“ [#257125]
Datum
21. Mai 2023 17:22
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Werte [geschwärzt], ich habe mit untenstehender Nachricht das HMdIS an meine Anfrage erinnert nachdem seit der Ihnen bekannten letzten Nachricht vom 27.Januar nichts passiert ist. Grüsse [geschwärzt] ==== Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „HessenAlarm: Aktueller Stand und Planungen“ vom 15.08.2022 (#257125) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 247 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrte Damen und Herren, ich befinde mich derzeit außer Haus und bin bis zum 30.05.2023 nicht erreichbar. …
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „HessenAlarm: Aktueller Stand und Planungen“ [#257125]
Datum
21. Mai 2023 17:31
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich befinde mich derzeit außer Haus und bin bis zum 30.05.2023 nicht erreichbar. Meine E-Mails werden in dieser Zeit nicht weitergeleitet oder bearbeitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Zentrale des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit unter der Durchwahl 0611 1408-0, poststelle(at)datenschutz.hessen.de. Dear Sir/Madam, I am currently out of the office and will be back on May 30th, 2023. If you need immediate assistance during my absence, please contact poststelle(at)datenschutz.hessen.de or +49 611 1408-0. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
II 6-01a01.23-04-22/025 Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mit untenstehender Nachricht das HMdIS an meine …
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „HessenAlarm: Aktueller Stand und Planungen“ [#257125]
Datum
21. Mai 2023 17:43
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
II 6-01a01.23-04-22/025 Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mit untenstehender Nachricht das HMdIS an meine Anfrage erinnert nachdem seit der Ihnen bekannten letzten Nachricht vom 27.Januar nichts passiert ist. Grüsse René << Antragsteller:in >> ==== Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „HessenAlarm: Aktueller Stand und Planungen“ vom 15.08.2022 (#257125) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 247 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257125/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
AW: HessenALARM: Aktueller Stand und Planungen [#257125] II 6-01a01.23-04-22/025 Sehr << Antragsteller:in …
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: HessenALARM: Aktueller Stand und Planungen [#257125]
Datum
6. Juni 2023 13:48
Status
II 6-01a01.23-04-22/025 Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 17.01.2023 haben Sie gegen den Bescheid vom selben Tage (Aktenzeichen wie oben), mit dem Ihr Antrag auf Informationszugang unter Hinweis auf § 81 Abs. 3 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) abgelehnt wurde, Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch gegen die Entscheidung der Verwaltungsbehörde ist in Antragsverfahren auf Informationszugang jedoch nicht statthaft, weil gemäß § 87 Abs. 5 Satz 2 HDSIG ein Vorverfahren nach § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung nicht stattfindet. Ungeachtet dessen, dass ein Anspruch auf die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens nicht besteht, habe ich Ihre E-Mail zum Anlass genommen, den Bescheid vom 17.01.2023 im Hinblick auf Ihre Einwendungen zu überprüfen. Bei hessenALARM handelt es sich um eine Handy-App zur Alarmierung von Einsatz- und Hilfskräften sowie der Stäbe für alle Kommunen in Hessen. Kommunen können durch Definition eigener Benutzergruppen über ein Redaktionssystem Alarmierungen vorbereiten und auch durchführen. Zusätzlich dient es BOS Einsatzkräften als Redundanz für eine Alarmierung im Bedarfsfall. Die Handy-App funktioniert dabei wie ein Pager und signalisiert einen Alarm durch eine priorisierte Handyanzeige bzw. Alarmton. Der Probebetrieb startete im November 2021 und ist mittlerweile abgeschlossen. Auch wenn aufgrund der bereichsübergreifenden Zusammenarbeit in Planung und Umsetzung von hessenALARM eine ausschließliche Betroffenheit von Polizeibehörden (§ 81 Abs. 2 Nr. 1 HDSIG) nicht gegeben ist, kann über die vorstehend mitgeteilten hinaus kein weiterer Zugang zu Informationen gewährt werden. Nach § 82 Nr. 2 Buchst. b) HDSIG besteht, unabhängig von einer Betroffenheit der Polizei, der Informationsanspruch nach § 80 Abs. 1 HDSIG gegenüber der Landesverwaltung dann nicht, wenn es sich um Informationen handelt, deren Bekanntwerden nachteilige Auswirkungen auf die Belange der öffentlichen Sicherheit haben kann. Dies ist hier der Fall, denn bei hessenALARM handelt es sich vor allem um eine Sicherheitsanwendung, die im Bedarfsfall die Notfallalarmierung neben dem Digitalfunk sicherstellt. Das von Ihnen erwähnte Faltblatt "Warnung und Alarmierung in Hessen" ist als Anlage beigefügt. Es wurde vor der Verschärfung der Situation um die innere und äußere Sicherheit erstellt und verbreitet. Die aufgrund eines Büroversehens eingetretene Verzögerung bei der Beantwortung Ihres Antrags bitte ich zu entschuldigen. Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit erhält aufgrund Ihrer Eingabe vom 24.11.2022 eine Kopie dieses Bescheids übersandt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: HessenALARM: Aktueller Stand und Planungen [#257125] Guten Tag, danke für die nun endlich erfolgte Beantwortu…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: HessenALARM: Aktueller Stand und Planungen [#257125]
Datum
6. Juni 2023 17:23
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke für die nun endlich erfolgte Beantwortung meiner Anfrage und nun auch mit einer stichhaltigen Ablehnungsbegründung, auch wenn diese eigentlich für jedes Dokument hinreichend und einzeln erfolgen müsste. Ich hoffe Sie nehmen dieses Verfahren zum Anlass Ihre Prozesse zu prüfen um zukünftig gesetzeskonformes Handeln Ihrerseits zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257125/

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<< Anfragesteller:in >>
AW: HessenALARM: Aktueller Stand und Planungen [#257125] Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre V…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: HessenALARM: Aktueller Stand und Planungen [#257125]
Datum
6. Juni 2023 17:25
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Vermittlung im o.g. IFG-Verfahren. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257125/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>