Hessisches Beamtengesetz § 8

Das Hessische Beamtengesetz (HBG) erlaubt in § 8 Abs. 3 Ausnahmen von den Absätzen 1 und 2 des gleichen Paragrafen in Einklang mit dem Beamtenstatusgesetz (§ 7 Abs. 3, BeamtStG). Über die Zulassung solcher Ausnahmen entscheidet der Direktor des Landespersonalamts.

Bitte teilen Sie mir, runtergebrochen auf das jeweilige Jahr, folgende Informationen mit:
1) Wie häufig wurden in den Jahren 2017-2021 Anträge auf eine solche Ausnahme gestellt?
2) Wie häufig wurde dabei ein dringendes dienstliches Interesse zur Begründung vorgebracht (Ausnahmegrund 1)?
3) Wie häufig wurden die Anträge jeweils zur Berufung von Hochschullehrer*innen gestellt (Ausnahmegrund 2a)?
4) Wie häufig wurden Anträge jeweils zur Gewinnung von "anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals" gestellt (Ausnahmegrund 2b)?
5) Wie häufig wurden die Anträge gemäß der Ausnahmegründe 1, 2a und 2b jeweils positiv beschieden bzw. abgelehnt?

Herzlichen Dank im Voraus!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Oktober 2021
  • Frist
    23. November 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Hessische…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hessisches Beamtengesetz § 8 [#231470]
Datum
20. Oktober 2021 20:14
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Hessische Beamtengesetz (HBG) erlaubt in § 8 Abs. 3 Ausnahmen von den Absätzen 1 und 2 des gleichen Paragrafen in Einklang mit dem Beamtenstatusgesetz (§ 7 Abs. 3, BeamtStG). Über die Zulassung solcher Ausnahmen entscheidet der Direktor des Landespersonalamts. Bitte teilen Sie mir, runtergebrochen auf das jeweilige Jahr, folgende Informationen mit: 1) Wie häufig wurden in den Jahren 2017-2021 Anträge auf eine solche Ausnahme gestellt? 2) Wie häufig wurde dabei ein dringendes dienstliches Interesse zur Begründung vorgebracht (Ausnahmegrund 1)? 3) Wie häufig wurden die Anträge jeweils zur Berufung von Hochschullehrer*innen gestellt (Ausnahmegrund 2a)? 4) Wie häufig wurden Anträge jeweils zur Gewinnung von "anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals" gestellt (Ausnahmegrund 2b)? 5) Wie häufig wurden die Anträge gemäß der Ausnahmegründe 1, 2a und 2b jeweils positiv beschieden bzw. abgelehnt? Herzlichen Dank im Voraus!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231470/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Sehr Antragsteller/in nachstehend beantworte ich Ihnen Ihre Fragen aus Ihrer E-Mail vom 20. Oktober 2021: Zu Fra…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
Hessisches Beamtengesetz § 8 [#231470]
Datum
19. November 2021 09:22
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
10,3 KB


Sehr Antragsteller/in nachstehend beantworte ich Ihnen Ihre Fragen aus Ihrer E-Mail vom 20. Oktober 2021: Zu Frage 1): Die Zahl der gestellten Ausnahmeanträge verteilt auf die angegebenen Jahre können Sie nachfolgender Aufstellung entnehmen: 2017 27 Anträge 2018 14 Anträge 2019 17 Anträge 2020 12 Anträge 2021 18 Anträge Zu Frage 2): In 70 Fällen wurde ein dringendes dienstliches Interesse vorgetragen. Zu Frage 3): Ausnaheanträge für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer wurden 16 gestellt. Zu Frage 4): Für andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals wurden keine Anträge bestellt. Zu Frage 5): 86 Anträge wurden positiv beschieden, 2 Anträge wurden abgelehnt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Antwort und Mühe. Eine kleine Nachfrage habe ich: Insgesam…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Hessisches Beamtengesetz § 8 [#231470]
Datum
19. November 2021 11:43
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Antwort und Mühe. Eine kleine Nachfrage habe ich: Insgesamt sind in dem relevanten Zeitraum 88 Anträge gestellt worden, Ihre Antworten zu den Fragen 2), 3) und 4) ergeben jedoch nur eine Summe von 86. Könnten Sie noch ergänzen, woher diese Diskrepanz kommt oder ob es sich schlicht um einen Tippfehler handelt? Abermals vielen Dank und ein schönes Wochenende. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231470/

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Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Guten Tag Herr Antragsteller/in, vielen Dank für den Hinweis. Bei den Fragen 2) und 3) habe ich nur die positiv b…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Hessisches Beamtengesetz § 8 [#231470]
Datum
19. November 2021 12:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr Antragsteller/in, vielen Dank für den Hinweis. Bei den Fragen 2) und 3) habe ich nur die positiv beschiedenen Fälle erfasst. Die beiden abgelehnten Anträge aus Frage 5) müssen Frage 2) zugerechnet werden, sodass hier 72 Anträge eingingen. Ich wünsche Ihnen ebenfalls ein schönes Wochenende. Mit freundlichen Grüßen