Hessisches Gesetz zur Anpassung des Hessischen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680 und zur Informationsfreiheit

Ich möchte in Erfahrung bringen ob und welche Landkreise und Gemeinden von der Möglichkeit eine Satzung nach § 81 Abs. 1 Nr. 7 des im Betreff genannten Gesetzes Gebrauch gemacht haben.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. November 2019
  • Frist
    21. Dezember 2019
  • Ein:e Follower:in
Michael Diehl
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möch…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
Michael Diehl
Betreff
Hessisches Gesetz zur Anpassung des Hessischen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680 und zur Informationsfreiheit [#170643]
Datum
19. November 2019 12:56
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte in Erfahrung bringen ob und welche Landkreise und Gemeinden von der Möglichkeit eine Satzung nach § 81 Abs. 1 Nr. 7 des im Betreff genannten Gesetzes Gebrauch gemacht haben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Diehl <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Diehl << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Diehl
Michael Diehl
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Hessisches Gesetz zur Anpassung des Hess…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
Michael Diehl
Betreff
AW: Hessisches Gesetz zur Anpassung des Hessischen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680 und zur Informationsfreiheit [#170643]
Datum
30. Januar 2020 23:11
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Hessisches Gesetz zur Anpassung des Hessischen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680 und zur Informationsfreiheit“ vom 19.11.2019 (#170643) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 41 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Michael Diehl Anfragenr: 170643 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170643 Postanschrift Michael Diehl << Adresse entfernt >>
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Sehr geehrter Herr Diehl, Ihr Antrag vom 19. November 2019 ist durch ein Versehen nicht bearbeitet worden. Die Pr…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Hessisches Gesetz zur Anpassung des Hessischen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680 und zur Informationsfreiheit [#170643]
Datum
3. Februar 2020 14:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Diehl, Ihr Antrag vom 19. November 2019 ist durch ein Versehen nicht bearbeitet worden. Die Prüfung des Antrags wurde jetzt eingeleitet und wird schnellstmöglich durchgeführt. Sie erhalten umgehend weitere Nachricht, wenn diese abgeschlossen ist. Die eingetretene Verzögerung in der Beantwortung bitte ich zu entschuldigen. Im Auftrag Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Sehr geehrter Herr Diehl, mit E-Mail vom 19.11.2019 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Inform…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Hessisches Gesetz zur Anpassung des Hessischen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680 und zur Informationsfreiheit [#170643]
Datum
17. Februar 2020 10:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Diehl, mit E-Mail vom 19.11.2019 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) um Auskunft darüber gebeten, welche Gemeinden und Landkreisen in Hessen die Anwendbarkeit des Vierten Teils des HDSIG durch Satzung nach § 81 Abs. 1 Nr. 7 HDSIG bestimmt haben. Die gewünschten Informationen sind im Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport nicht verfügbar. Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen ist deshalb abzulehnen. Die verspätete Beantwortung Ihres Antrags bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen