Hiermit beantrage ich als jpg oder pdf Antwort Upload alle §37d WPHG Aufhebungsgesetz Artikel 1 - Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG k.a.Abk.) Akten Einzelblätter in öffentlich beglaubigter Form.

Anfrage an: Bundespräsidialamt

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§37d WPHG
Aufhebungsgesetz Artikel 1 - Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG k.a.Abk.)
G. v. 16.07.2007 BGBl. I S. 1330 (Nr. 31); zuletzt geändert durch Artikel 19a Nr. 4 G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3089
Geltung ab 01.11.2007, abweichend siehe Artikel 14
Akten Einzelblätter in öffentlich beglaubigter Form.

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  • Datum
    16. September 2019
  • Frist
    18. Oktober 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hiermit beantrage i…
An Bundespräsidialamt Details
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Betreff
Hiermit beantrage ich als jpg oder pdf Antwort Upload alle §37d WPHG Aufhebungsgesetz Artikel 1 - Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG k.a.Abk.) Akten Einzelblätter in öffentlich beglaubigter Form. [#166672]
Datum
16. September 2019 08:18
An
Bundespräsidialamt
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hiermit beantrage ich als jpg oder pdf Antwort Upload alle §37d WPHG Aufhebungsgesetz Artikel 1 - Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG k.a.Abk.) Akten Einzelblätter in öffentlich beglaubigter Form. Hiermit beantrage ich als jpg oder pdf Antwort Upload alle §37d WPHG Aufhebungsgesetz Artikel 1 - Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG k.a.Abk.) G. v. 16.07.2007 BGBl. I S. 1330 (Nr. 31); zuletzt geändert durch Artikel 19a Nr. 4 G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3089 Geltung ab 01.11.2007, abweichend siehe Artikel 14 Akten Einzelblätter in öffentlich beglaubigter Form.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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