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Hiermit beantrage ich die Antwort - warum sie bei Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 107 Länderfinanzausgleich Vorabzahlungszusagen - kein Verlustrücktrag Erstattungsrecht der Finanzämter vorschreiben?

Anfrage an: Bundesrat

Hiermit beantrage ich die Antwort - warum sie bei Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 107 Länderfinanzausgleich Vorabzahlungszusagen - kein Verlustrücktrag Erstattungsrecht der Finanzämter vorschreiben - gegen die Länderfinanzausgleich Empfänger - nach Steuerbescheiderstellungsfehlern durch Finanzämter zum Schaden von dadurch Geschädigten?

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Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Oktober 2019
  • Frist
    9. November 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hiermit…
An Bundesrat Details
Von
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Betreff
Hiermit beantrage ich die Antwort - warum sie bei Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 107 Länderfinanzausgleich Vorabzahlungszusagen - kein Verlustrücktrag Erstattungsrecht der Finanzämter vorschreiben? [#168035]
Datum
7. Oktober 2019 14:47
An
Bundesrat
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hiermit beantrage ich die Antwort - warum sie bei Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 107 Länderfinanzausgleich Vorabzahlungszusagen - kein Verlustrücktrag Erstattungsrecht der Finanzämter vorschreiben - gegen die Länderfinanzausgleich Empfänger - nach Steuerbescheiderstellungsfehlern durch Finanzämter zum Schaden von dadurch Geschädigten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
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