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Hiermit beantrage ich die Antwort - warum sie bei Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 107 Länderfinanzausgleich Vorabzahlungszusagen - kein Verlustrücktrag Erstattungsrecht der Finanzämter vorschreiben?

Hiermit beantrage ich die Antwort - warum sie bei Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 107 Länderfinanzausgleich Vorabzahlungszusagen - kein Verlustrücktrag Erstattungsrecht der Finanzämter vorschreiben - gegen die Länderfinanzausgleich Empfänger - nach Steuerbescheiderstellungsfehlern durch Finanzämter zum Schaden von dadurch Geschädigten?

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Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Oktober 2019
  • Frist
    9. November 2019
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hierm…
An Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat Details
Von
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Betreff
Hiermit beantrage ich die Antwort - warum sie bei Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 107 Länderfinanzausgleich Vorabzahlungszusagen - kein Verlustrücktrag Erstattungsrecht der Finanzämter vorschreiben? [#168037]
Datum
7. Oktober 2019 14:48
An
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hiermit beantrage ich die Antwort - warum sie bei Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 107 Länderfinanzausgleich Vorabzahlungszusagen - kein Verlustrücktrag Erstattungsrecht der Finanzämter vorschreiben - gegen die Länderfinanzausgleich Empfänger - nach Steuerbescheiderstellungsfehlern durch Finanzämter zum Schaden von dadurch Geschädigten?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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