Hiermit beantrage in Akteneinsicht nach § 29 Abs. 1 Satz 1 VwVfG
Sie haben mir jede Akteneinsicht zu gewähren in der mein Name geschrieben steht, sie haben dazu kein Ermessen! Ich möchte alles vorgelegt bekommen was sie über meine eigene Person angelegt haben! Auch außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens kann jeder Bürger Akteneinsicht beantragen. Zu Ihrer Information: Dieses Recht der Einsicht besteht nicht nur in die Stasi-Unterlagen sondern ebenfalls in von Buchholz in der Nordheide angelegten Unterlagen!
Die Akteneinsicht umfasst nicht nur Schriftstücke, sondern auch alle sonstigen mich betreffenden Unterlagen (z.B. Pläne, Fotografien, Karten oder andere Datenträger).
Ich bitte daher um Zusendung der Akten oder einen Termin zur Einsichtnahme.
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum9. Februar 2020
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10. März 2020
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