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Hilfe für Arbeitslosengeld 2

Warum bekomme die Arbeitslosengeld 2,Obdachlos, Rentner oder gering Verdiener nicht auch mehr Geld so wie alle andere Menschen auch. Denn die betrifft es ja auch sehr schwer in der Corona Zeit.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. April 2020
  • Frist
    26. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum bekomme die A…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hilfe für Arbeitslosengeld 2 [#185167]
Datum
23. April 2020 08:33
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum bekomme die Arbeitslosengeld 2,Obdachlos, Rentner oder gering Verdiener nicht auch mehr Geld so wie alle andere Menschen auch. Denn die betrifft es ja auch sehr schwer in der Corona Zeit.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185167 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185167 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 23. April 2020 "Zahlungen an Hilfsbedürftige&quo…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 23. April 2020 "Zahlungen an Hilfsbedürftige"
Datum
4. Mai 2020 12:48
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
988,9 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
HinweiseDatenschutzIFG_UIG_VIG.pdf
204,5 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben mit Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß

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Bundesministerium der Finanzen
WG: Coronakrise Zahlungen an Hilfsbedürftige Dok 2020/0446384 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 2…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
WG: Coronakrise Zahlungen an Hilfsbedürftige Dok 2020/0446384
Datum
5. Mai 2020 13:36
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 23. April 2020 an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erhalten Sie gern die folgenden Informationen: Für Ihre Sorgen haben Sie unser vollstes Verständnis. Die Ausbreitung des Coronavirus stellt Deutschland vor enorme Herausforderungen. Die Bundesregierung ist fest entschlossen, sich mit aller Kraft gegen die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise zu stemmen. Gern wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen jedoch an das hier zuständige Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Informationen und die Kontaktdaten erhalten Sie auf der Internetseite des BMAS unter folgenden Links: https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/informationen-corona.html https://www.bmas.de/DE/Service/Buergertelefon/buergertelefon.html Erste hilfreiche Informationen des BMAS finden Sie im Anhang. Nachrichtlich: Für das BMF ist es ein sehr wichtiges Anliegen, Ihre Privatsphäre und Ihre persönlichen Daten (nachfolgend „personenbezogene Daten“ genannt) zu schützen. Die mit dem 25. Mai 2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung, zu der Sie sich in einer FAQ auf der Webseite des BMI weiter informieren können, normiert europaweit einheitliche rechtliche Bedingungen, um diesen Schutz zu gewährleisten. Bitte nutzen Sie die Informationen unter folgendem Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Meta/Datenschutz/datenschutz.html Freundliche Grüße
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