Sehr
geehrteAntragsteller/in
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18. Juli 2020. Ich bin gebeten worden, Ihnen zu antworten.
Sie beantragen Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). § 1 Abs. 1 IFG eröffnet jedermann gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dieser Anspruch ist jedoch auf die Informationen beschränkt, die bei der Behörde, an die der Antrag gerichtet ist, tatsächlich (aktenkundig) vorhanden sind. In Ihrem Schreiben bitten Sie jedoch im Ergebnis um eine Wertung. Die Bewertung eines Vorgangs oder Sachverhaltes ist nach dem IFG jedoch nicht geschuldet. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt deshalb als Bürgerbrief und nicht als Anfrage nach dem IFG.
Der Bundesregierung ist bewusst, dass gerade viele Unternehmen und Selbständige aus der Tourismusbranche derzeit vor existentiellen Problemen stehen. Sie hat daher weitreichende Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen aller Größenordnungen, die durch die Folgen des Coronavirus in Schwierigkeiten geraten, auf den Weg gebracht. Eine Übersicht aller Hilfsmaßnahmen finden Sie auf folgender Webseite der Bundesregierung:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/….
Ich kann Ihrem Schreiben leider nicht entnehmen, welche Hilfen Sie konkret beantragt haben. Soweit es um das nunmehr beendete Bundesprogramm „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige“ oder das daran anschließende Überbrückungshilfen-Programm geht, bitte ich Sie, sich mit Ihrem Anliegen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zu wenden. Das BMWi ist für die Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie innerhalb der Bundesregierung federführend zuständig und war maßgeblich an der Konzipierung des bundesseitigen Soforthilfeprogramms beteiligt. Die Adresse des BMWi lautet wie folgt:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Referat LB3 – Bürgerdialog
Scharnhorststr. 34 – 37
10115 Berlin.
Weitere Kontaktmöglichkeiten des BMWi-Bürgerdialogs finden Sie unter folgender Website:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artike….
Des Weiteren möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Bundesregierung mit dem Sozialschutzpaket den Zugang zu den Grundsicherungsleistungen vorübergehend erleichtert hat. Diese Leistungen sollen schnell und unbürokratisch zugänglich gemacht werden. Es soll niemand aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Krise in existenzielle Not geraten. Im Einzelnen sind für Bewilligungszeiträume vom 1. März 2020 bis 30. September 2020 vorgesehen:
• eine befristete Aussetzung der Berücksichtigung von Vermögen,
• eine befristete Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als angemessen und
• Erleichterungen bei der Berücksichtigung von Einkommen in Fällen einer vorläufigen Entscheidung.
Ich empfehle Ihnen, sich an Ihr Grundsicherungsamt zu wenden, welches Sie auch zu den Vermögensfreibeträgen beraten kann.
Ich würde mich freuen, wenn Ihnen diese Hinweise weiterhelfen. Für die anstehenden Herausforderungen wünsche ich Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen