Hilfe für Soloselbständige

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Ich bin Reiseleiterin und habe durch die massiven Anti-Corona-Maßnahmen Ihrer Regierung eine finanzielle Einbuße von ca. 20.000 Euro dieses Jahr. Geld, das ich nötig brauche, denn meine Rente ist nicht sehr hoch.
Ihre vollmundig im TV versprochene Hilfe greift weder bei mir noch bei hunderttausenden meiner KollegInnen, denn
- wir arbeiten entweder vor Ort mit den Gästen oder von zuhause beim Vorbereiten der Reisen und
- wir haben deshalb geringe oder gar keine Betriebsausgaben.

Ich habe außerdem eine Rente.

Das schließt mich von allen Entschädigungen aus!

Andere haben Geld gespart für die Altersvorsorge. Dieses Geld muss jetzt erst einmal aufgebraucht werden, bevor die so großzügig genannte Hilfe des Staates einspringt.

Wie kann das sein?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    18. Juli 2020
  • Frist
    22. August 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bin Reiseleiter…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hilfe für Soloselbständige [#193038]
Datum
18. Juli 2020 11:31
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bin Reiseleiterin und habe durch die massiven Anti-Corona-Maßnahmen Ihrer Regierung eine finanzielle Einbuße von ca. 20.000 Euro dieses Jahr. Geld, das ich nötig brauche, denn meine Rente ist nicht sehr hoch. Ihre vollmundig im TV versprochene Hilfe greift weder bei mir noch bei hunderttausenden meiner KollegInnen, denn - wir arbeiten entweder vor Ort mit den Gästen oder von zuhause beim Vorbereiten der Reisen und - wir haben deshalb geringe oder gar keine Betriebsausgaben. Ich habe außerdem eine Rente. Das schließt mich von allen Entschädigungen aus! Andere haben Geld gespart für die Altersvorsorge. Dieses Geld muss jetzt erst einmal aufgebraucht werden, bevor die so großzügig genannte Hilfe des Staates einspringt. Wie kann das sein?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193038 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193038/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundeskanzleramt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18. Juli 2020. Ich bin gebeten worden, Ihnen zu antwo…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: K-203 910/20/0001 Antragsteller/in, Antragsteller/in (400 neg, 302-2 neg, )WG: Hilfe für Soloselbständige [#193038]
Datum
30. Juli 2020 10:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18. Juli 2020. Ich bin gebeten worden, Ihnen zu antworten. Sie beantragen Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). § 1 Abs. 1 IFG eröffnet jedermann gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dieser Anspruch ist jedoch auf die Informationen beschränkt, die bei der Behörde, an die der Antrag gerichtet ist, tatsächlich (aktenkundig) vorhanden sind. In Ihrem Schreiben bitten Sie jedoch im Ergebnis um eine Wertung. Die Bewertung eines Vorgangs oder Sachverhaltes ist nach dem IFG jedoch nicht geschuldet. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt deshalb als Bürgerbrief und nicht als Anfrage nach dem IFG. Der Bundesregierung ist bewusst, dass gerade viele Unternehmen und Selbständige aus der Tourismusbranche derzeit vor existentiellen Problemen stehen. Sie hat daher weitreichende Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen aller Größenordnungen, die durch die Folgen des Coronavirus in Schwierigkeiten geraten, auf den Weg gebracht. Eine Übersicht aller Hilfsmaßnahmen finden Sie auf folgender Webseite der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/…. Ich kann Ihrem Schreiben leider nicht entnehmen, welche Hilfen Sie konkret beantragt haben. Soweit es um das nunmehr beendete Bundesprogramm „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige“ oder das daran anschließende Überbrückungshilfen-Programm geht, bitte ich Sie, sich mit Ihrem Anliegen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zu wenden. Das BMWi ist für die Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie innerhalb der Bundesregierung federführend zuständig und war maßgeblich an der Konzipierung des bundesseitigen Soforthilfeprogramms beteiligt. Die Adresse des BMWi lautet wie folgt: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Referat LB3 – Bürgerdialog Scharnhorststr. 34 – 37 10115 Berlin. Weitere Kontaktmöglichkeiten des BMWi-Bürgerdialogs finden Sie unter folgender Website: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artike…. Des Weiteren möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Bundesregierung mit dem Sozialschutzpaket den Zugang zu den Grundsicherungsleistungen vorübergehend erleichtert hat. Diese Leistungen sollen schnell und unbürokratisch zugänglich gemacht werden. Es soll niemand aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Krise in existenzielle Not geraten. Im Einzelnen sind für Bewilligungszeiträume vom 1. März 2020 bis 30. September 2020 vorgesehen: • eine befristete Aussetzung der Berücksichtigung von Vermögen, • eine befristete Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als angemessen und • Erleichterungen bei der Berücksichtigung von Einkommen in Fällen einer vorläufigen Entscheidung. Ich empfehle Ihnen, sich an Ihr Grundsicherungsamt zu wenden, welches Sie auch zu den Vermögensfreibeträgen beraten kann. Ich würde mich freuen, wenn Ihnen diese Hinweise weiterhelfen. Für die anstehenden Herausforderungen wünsche ich Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen