Hilfeeinrichtungen für von häuslicher Gewalt betroffene Männer in Baden-Württemberg

Als alleinerziehender Vater (Kinder wohnen bei mir und sehen die Mutter jedes 2. Wochenende) war ich der psychisch und physisch häuslichen Gewalt durch die Mutter der Kinder ausgesetzt und bin es teilweise noch heute.

Senden Sie mir bitte Folgendes zu:
a) Fördert das Ministerium Beratungsstellen für von häuslicher Gewalt betroffene Männer?
b) Liegen ihnen Ansprechpartner und Einrichtungen vor?
c) Inwieweit wird sich das Ministerium mit diesem Problem auseinander setzen und Hilfen für betroffene Männer installieren?

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung. Sollten Schriftstücke zur Verfügung gestellt werden, bitte ich ausdrücklich um barrierefreie Dokumente (keine Scans).

Nach Auskunft des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ( vgl https://fragdenstaat.de/a/8086 ) sind die Länder hierfür zuständig.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. August 2016
  • Frist
    8. September 2016
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Als alleinerzi…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hilfeeinrichtungen für von häuslicher Gewalt betroffene Männer in Baden-Württemberg [#17505]
Datum
9. August 2016 19:00
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Als alleinerziehender Vater (Kinder wohnen bei mir und sehen die Mutter jedes 2. Wochenende) war ich der psychisch und physisch häuslichen Gewalt durch die Mutter der Kinder ausgesetzt und bin es teilweise noch heute. Senden Sie mir bitte Folgendes zu: a) Fördert das Ministerium Beratungsstellen für von häuslicher Gewalt betroffene Männer? b) Liegen ihnen Ansprechpartner und Einrichtungen vor? c) Inwieweit wird sich das Ministerium mit diesem Problem auseinander setzen und Hilfen für betroffene Männer installieren? Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung. Sollten Schriftstücke zur Verfügung gestellt werden, bitte ich ausdrücklich um barrierefreie Dokumente (keine Scans). Nach Auskunft des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ( vgl https://fragdenstaat.de/a/8086 ) sind die Länder hierfür zuständig.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
AZ: 4-4918.2/1/3 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 9. August. Gerne beantworte ich I…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
5313 Hilfeeinrichtungen für von häuslicher Gewalt betroffene Männer in Baden-Württemberg
Datum
18. August 2016 11:53
Status
Anfrage abgeschlossen
AZ: 4-4918.2/1/3 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 9. August. Gerne beantworte ich Ihnen Ihre Fragen zum Thema von häuslicher Gewalt betroffene Männer. Das Sozialministerium fördert weder Beratungsstellen für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen noch solche für Männer. Es handelt sich hierbei vielmehr um einen Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Vor diesem Hintergrund ist seitens des Sozialministeriums auch keine irgendwie geartete Installation von Hilfen geplant. Dementsprechend führen wir auch keine Listen zu Ansprechpartnern und/ oder Einrichtungen für von häuslicher Gewalt betroffene Männer, die wir Ihnen übersenden könnten. Wie Ihnen bereits auf die von Ihnen zitierte Anfrage an das BMFSFJ mitgeteilt wurde, können Sie jederzeit Familien-, Eheberatungs- und auch Männerberatungsstellen kontaktieren. Mit freundlichen Grüssen