Hilfestellungen für Verkehrsschauen im Rahmen der Streifentätigkeit

Anfrage an: Polizei Hamburg

Laut einer Antwort der VD51 werden "in Hamburg keine regelmäßigen Verkehrsschauen aufHauptverkehrsstraßen und Bundesautobahnen durchgeführt. Diese Überprüfungen sind durch die ständigen Streifentätigkeiten der PK / WSPK / VD gewährleistet."

Bitte senden sie mir sämtliche Dienstanweisungen/Handreichungen/Hilfestellungen/Schulungsmaterial die den Steifenpolizisten für diese Aufgabe zur Verfügung gestellt werden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. August 2022
  • Frist
    10. September 2022
  • 5 Follower:innen
Sven Anders
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Polizei Hamburg Details
Von
Sven Anders
Betreff
Hilfestellungen für Verkehrsschauen im Rahmen der Streifentätigkeit [#256657]
Datum
8. August 2022 14:44
An
Polizei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Laut einer Antwort der VD51 werden "in Hamburg keine regelmäßigen Verkehrsschauen aufHauptverkehrsstraßen und Bundesautobahnen durchgeführt. Diese Überprüfungen sind durch die ständigen Streifentätigkeiten der PK / WSPK / VD gewährleistet." Bitte senden sie mir sämtliche Dienstanweisungen/Handreichungen/Hilfestellungen/Schulungsmaterial die den Steifenpolizisten für diese Aufgabe zur Verfügung gestellt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anfragenr: 256657 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256657/ Postanschrift Sven Anders << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sven Anders
Sven Anders
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hilfestellungen für Verkehrsschauen im Rahmen …
An Polizei Hamburg Details
Von
Sven Anders
Betreff
AW: Hilfestellungen für Verkehrsschauen im Rahmen der Streifentätigkeit [#256657]
Datum
12. September 2022 10:33
An
Polizei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hilfestellungen für Verkehrsschauen im Rahmen der Streifentätigkeit“ vom 08.08.2022 (#256657) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sven Anders
Sven Anders
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sven Anders
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Hilfestellungen für Verkehrsschauen im Rahmen der Streifentätigkeit“ [#256657]
Datum
17. September 2022 07:30
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/256657/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich keine Antwort bekomme. Zumindest eine Dienstanweisung müsste auch vorliegen, siehe: https://fragdenstaat.de/anfrage/protokoll-zu-verkehrsschau-en-b73-buxtehuder-str/ Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anhänge: - 256657.pdf Anfragenr: 256657 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256657/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage wg. Unterlagen zu Verkehrsschauen (I3/2294/2022) Sehr geehrter Herr Anders, Ihre E-Mail vom 17.9.202…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage wg. Unterlagen zu Verkehrsschauen (I3/2294/2022)
Datum
22. September 2022 12:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anders, Ihre E-Mail vom 17.9.2022 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen I3/2294/2022 geführt und bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle an. Ich habe mich hierzu bereits an die Polizei Hamburg gewandt. Sobald ich Ihnen in dieser Angelegenheit etwas zu berichten habe, komme ich unaufgefordert auf Sie zu. Bis dahin bitte ich Sie noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Polizei Hamburg
Anfrage wg. Unterlagen zu Verkehrsschauen Sehr geehrter Herr Anders, Sie hatten beim Hamburgischen Beauftragte fü…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
Anfrage wg. Unterlagen zu Verkehrsschauen
Datum
27. September 2022 13:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Anders, Sie hatten beim Hamburgischen Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) gegen die Antwort der Polizei vom 17.08.2022 zum o.g. Thema Beschwerde eingelegt. Seitens des HmbBfDI wurde die Polizei um eine erneute Antwort gebeten. Diese Antwort befindet sich als Anlage in dieser Mail. Mit freundlichen Grüßen
Sven Anders
AW: Anfrage wg. Unterlagen zu Verkehrsschauen [#256657] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwo…
An Polizei Hamburg Details
Von
Sven Anders
Betreff
AW: Anfrage wg. Unterlagen zu Verkehrsschauen [#256657]
Datum
27. September 2022 15:15
An
Polizei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Leider ist sie etwas unklar. Liegt das erwähnte "Merkblatt für die Durchführung von Verkehrsschauen" den Streifenpolizisten zur Verfügung gestellt? Oder passiert das auch nicht aus Urheberrechtsgründen? Zumindest die erwähnte Dienstanweisung, dass die Streifenpolizisten Verkehrsschauen machen sollen, sollte doch vorliegen? Bitte schicken Sie mir dann diese Dienstanweisung. Ich frage mich außerdem wieso die Beantwortung der Anfrage so lange gedauert hat. So tun so, als hätte ich etwas übersehen? Aber ich habe vor der Einschaltung des HmbBfDI am 12.09. nachgefragt. Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anfragenr: 256657 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256657/
Sven Anders
AW: Anfrage wg. Unterlagen zu Verkehrsschauen [#256657] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheit…
An Polizei Hamburg Details
Von
Sven Anders
Betreff
AW: Anfrage wg. Unterlagen zu Verkehrsschauen [#256657]
Datum
8. November 2022 07:44
An
Polizei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hilfestellungen für Verkehrsschauen im Rahmen der Streifentätigkeit“ vom 08.08.2022 (#256657) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 60 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich hatte am 27.9. folgende Nachfragen gestellt: Liegt das erwähnte "Merkblatt für die Durchführung von Verkehrsschauen" den Streifenpolizisten zur Verfügung gestellt? Oder passiert das auch nicht aus Urheberrechtsgründen? Zumindest die erwähnte Dienstanweisung, dass die Streifenpolizisten Verkehrsschauen machen sollen, sollte doch vorliegen? Bitte schicken Sie mir dann diese Dienstanweisung Mit freundlichen Grüßen Sven Anders
Polizei Hamburg
WG: [EXTERN]-AW: Anfrage wg. Unterlagen zu Verkehrsschauen [#256657] Sehr geehrte Herr Anders, in Ihrer Mail vom…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
WG: [EXTERN]-AW: Anfrage wg. Unterlagen zu Verkehrsschauen [#256657]
Datum
8. November 2022 14:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Herr Anders, in Ihrer Mail vom 08.11.2022 teilen Sie mit, dass Ihre Anfrage vom 08.08.2022 „Hilfestellungen für Verkehrsschauen im Rahmen der Streifentätigkeit“ nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet wurde. Hierzu stellt die Verkehrsdirektion (VD) fest, dass eine entsprechende Antwort mit Schreiben vom 17.08.2022 an die Adresse „<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>“ ergangen ist. In gleicher Mail nannten Sie zwei Nachfragen, die Sie am 27.09. gestellt hätten. Diese Nachfragen sind bisher nicht bei der VD eingegangen und werden hiermit wie folgt beantwortet: Liegt das erwähnte "Merkblatt für die Durchführung von Verkehrsschauen" den Streifenpolizisten zur Verfügung gestellt? Oder passiert das auch nicht aus Urheberrechtsgründen? - Das besagte Merkblatt ist für die jeweiligen Mitarbeiter einsehbar. Zumindest die erwähnte Dienstanweisung, dass die Streifenpolizisten Verkehrsschauen machen sollen, sollte doch vorliegen? Bitte schicken Sie mir dann diese Dienstanweisung - Bei der besagten Dienstanweisung handelt es sich um die PDV 350 (HH) VS-NfD. Der Zusatz VS-NfD bedeutet hierbei Verschlussache, nur für den Dienstgebrauch. Daher verbietet sich eine Zusendung. Mit freundlichen Grüßen
Sven Anders
AW: WG: [EXTERN]-AW: Anfrage wg. Unterlagen zu Verkehrsschauen [#256657] Sehr geehrte Damen und Herren, laut Tran…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sven Anders
Betreff
AW: WG: [EXTERN]-AW: Anfrage wg. Unterlagen zu Verkehrsschauen [#256657]
Datum
14. November 2022 06:02
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, laut Transparenzgesetz sollen sämtlich Dienstanweisungen veröffentlicht werden. Nun behauptet die Polizei dass diese Dienstleistung PDV 350 (HH) VS-NfD besonders geschützt ist. Können sie bitte prüfen ob dieser Schutz wirklich erforderlich ist und auf die Veröffentlichung hinwirken? Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anfragenr: 256657 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256657/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
AW: Anfrage wg. Unterlagen zu Verkehrsschauen (I3/2294/2022) Sehr geehrter Herr Anders, Dokumente sind nach § 2 A…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Anfrage wg. Unterlagen zu Verkehrsschauen (I3/2294/2022)
Datum
28. November 2022 11:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Anders, Dokumente sind nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 der Hamburgischen Verschlussachenanweisung (HmbVSA) als "VS-NfD" einzustufen, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann. Bei der Dienstanweisung PD 350 (HH) handelt es sich um ein grundlegendes Regelwerk, das darstellt, wie die Polizei Hamburg sich in verschiedenen Einsatzanlässen taktisch und organisatorisch verhält. Die Polizei befürchtet, dass ihre Einsätze leichter gestört oder Kontrollen umgangen werden könnten, wenn diese Einzelheiten öffentlich bekannt würden. Mir scheint nachvollziehbar, dass dies ein hinreichender Nachteil im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 4 HmbVSA ist, der die Einstufung als Verschlusssache rechtfertigt. Ich kann Ihnen daher hier leider nicht weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen
Sven Anders
AW: Anfrage wg. Unterlagen zu Verkehrsschauen (I3/2294/2022) [#256657] Hallo << Anrede >> Herr Stepha…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sven Anders
Betreff
AW: Anfrage wg. Unterlagen zu Verkehrsschauen (I3/2294/2022) [#256657]
Datum
27. Dezember 2022 13:22
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo << Anrede >> Herr Stephan Kahl hat mir in einem Schreiben vom 20.12.2022 mitgeteilt, dass in der Dienstanweisung PDV 350 (HH) keine Regelung zur Verkehrsschau beinhalet. Ich finde es ungehäurlich, dass ich mir entweder Herr Kahl oder der Verfasser dieser Antwort nicht die Wahrheit gesagt hat. Da ich keinen Zugriff auf die Dienstanweisung habe bitte ich sie hier tätig zu werden. Bitte prüfen sie hier auch ob die Behörde mir hier die Unwahrheit sagen durfte. Herr Kahl hat mir zusätzlich geschrieben, dass es ein "Verahrensweise" gäbe die seit über 40 Jahren existiert aber nicht niedergeschrieben ist. Ich hatte verstanden, dass es Grundsätze der Verwaltung erfordern dass wichtige Dinge Niedergenschreiben werden, damit man z.B. darüber auch in Transparenzanfragen dazu fragen kann. Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anfragenr: 256657 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256657/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Automatische Antwort: [EXTERN] AW: Anfrage wg. Unterlagen zu Verkehrsschauen (I3/2294/2022) [#256657] Vielen Dank …
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Automatische Antwort: [EXTERN] AW: Anfrage wg. Unterlagen zu Verkehrsschauen (I3/2294/2022) [#256657]
Datum
27. Dezember 2022 13:22
Status
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin ab 4.1.2023 wieder an meinem Arbeitsplatz erreichbar. Ihre E-Mail wird in der Zwischenzeit nicht gelesen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an <<E-Mail-Adresse>>. Die Dienststelle des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ist vom 24. Dezember 2022 bis einschließlich 01. Januar 2023 geschlossen und nicht erreichbar. In diesem Zeitraum eingehende Post und E-Mails werden erst ab 02. Januar 2022 bearbeitet.
Sven Anders
AW: Automatische Antwort: [EXTERN] AW: Anfrage wg. Unterlagen zu Verkehrsschauen (I3/2294/2022) [#256657] Hallo &l…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sven Anders
Betreff
AW: Automatische Antwort: [EXTERN] AW: Anfrage wg. Unterlagen zu Verkehrsschauen (I3/2294/2022) [#256657]
Datum
30. Januar 2023 08:25
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wird verschickt...
Hallo << Anrede >> ist meine Anfrage vom 27.12.22 bei ihnen evtl. untergegangen? am 08.11.22 hat man mir in dieser Anfrage mitgeteilt, dass das Vorgehen von Verkehrsschauen in der Dienstanweisung PDV 350 geregelt sei. Am 20.12.22 hat mir Herr Kahl von "Verkehrsdirektion Leitung" geantwortet, dass "Nach Rücksprache mit dem Justiziariat der Polizei in der PDV 350 das Wort Verkehrsschau nicht aufgeführt sei" und es dort nicht geregelt würde. Ich bin da tief erschüttert dass mir hier anscheint entweder von Herrn Kahl oder von dem Beantworter der Anfrage nicht die Wahrheit geantwortet wurde. Ich meine da wird die Transparenz doch ad-absurdum geführt, wenn Beamte Bürgern, die sich Transparenz wünschen, nicht die Wahrheit sagen und ich es in diesem Fall auch nicht prüfen kann, weil alles so geheim sei. Im übrigen finde ich die generelle Geheimhaltung der PDV 350 gerade in diesem Fall problematisch, man könnte ja nur den Teil der Vekehrrschauen regelt (so es ihn denn gibt) auch veröffentlichen und den Rest schwärzen. Ich sehe hier auch keine Schluppflöcher das Kontrollen umgangen werden könnten, schließlich geht es hier ja um Kontrollen von z.B Verkehrsschildern die sich kaum anders verhalten werden, wenn sie die PDV 350 kennen würden. Mit freundlichen Grüßen Sven Anders

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
AW: Anfrage wg. Unterlagen zu Verkehrsschauen (I3/2294/2022) [#256657] Sehr geehrter Herr Anders, ich habe in die…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Anfrage wg. Unterlagen zu Verkehrsschauen (I3/2294/2022) [#256657]
Datum
31. Januar 2023 10:26
Status
Sehr geehrter Herr Anders, ich habe in dieser Sache gestern noch einmal mit dem Justiziariat der Polizei gesprochen, der mir die Angelegenheit näher erläutert hat. Die PDV 350 ist als gesamtes Dokument als VS-NfD eingestuft. Der Grund dafür ist, dass sie eine Art Grundregelwerk für die Tätigkeit der Polizeibediensteten darstellt und (unter anderem) auch Informationen enthält, wie diese sich in bestimmten Situationen zu verhalten haben. Würden diese Informationen allgemein bekannt, könnten sie zum Nachteil der Polizei verwendet werden. Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder der Polizeibediensteten selbst wäre die Folge. Ich halte eine Einstufung als VS-NfD mit dieser Begründung für grundsätzlich nachvollziehbar. Eingestuft werden nach der Verschlusssachenanweisungen immer komplette Dokumente. Einzelne Teile der PDV 350 sind im Hinblick auf eine mögliche Gefährdung der Polizeiarbeit unproblematisch und werden daher durch die Polizei im Einzelfall in Ausschnitten offengelegt. Auch mein Gesprächspartner im Justiziariat hat mir bestätigt, dass die PDV 350 keine Regelung zu Verkehrsschauen enthält. Insofern kann das Dokument hier auch nicht ausschnittsweise vorgelegt werden. Mir ist aus dem Mailverlauf unklar, wie es zu der Aussage kam, dass eine schriftliche Dienstanweisung zu Verkehrsschauen existiert. Aus dem Schreiben der Polizei vom 26.9.2022 geht dies so nicht hervor. Erst Sie beziehen sich in Ihrer Antwort auf eine "erwähnte Dienstanweisung". Ich gehe deshalb davon aus, dass der Verfasser der E-Mail vom 8.11.2022 in seiner Antwort darauf insoweit eine falsche Annahme getroffen hat, als er sich auf die PDV 350 bezog. Eine Pflicht für Behörden, Dienstanweisungen niederzuschreiben, ist mir nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen