Hintergründe und Studien des Osterpakets 2022
1. In einem Webinar von Europe Calling am 10.05. begründete Staatssekretär Graichen die Entscheidung, den höheren Satz bei der Einspeisevergütung nur noch für Volleinspeisung ins Netz zu zahlen mit der These, dass nur, wer voll ins Netz einspeist, die volle mögliche Dachfläche mit PV bebaut. Auf welche empirischen Daten stützt sich diese These?
2. Von welchen Behörden, Organisationen und sonstigen Stellen wurde das BMWK hinsichtlich des Osterpakets beraten? Vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass diese Frage nicht inhaltlicher Natur ist und deswegen nicht dem Ausschlusstatbestand des § 2 Abs. 1 Nr. 1 lit a) UIG unterfällt.
3. Welche Studien hat das BMWK zur Erstellung des Osterpakets zurate gezogen und inwiefern können Sie sagen, inwiefern sich diese von denen unterscheiden, die bspw. das BMV genutzt hat (Hintergrund der Frage ist, dass das BMWK und das BMV in relevanten Fragen regelmäßig zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, wie Sie sicher auch wissen). Ich möchte vorsorglich auf meinen Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 24.5.2022 hinweisen („Sommerpaket“), demzufolge nicht alle verwendeten Studien der Ausnahmen des § 2 Abs. 1 Nr. 1 lit a) UIG unterfallen, sondern lediglich die zu konkret diesem laufenden Gesetzgebungsverfahren erstellten (und nicht die, die schon vorher zu anderen Zwecken verwendet wurden), vgl. BVerwG, Urteil vom 26.04.2021 - 10 C 2.20 – Rn. 11f.; siehe auch Gesetzesbegründung des UIG BT-Drs. 18/1585 S. 8.
Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Mühen!
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum22. Juni 2022
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26. Juli 2022
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